Falscher Rat auf einer Internetseite

6. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Inotomi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Rat auf einer Internetseite

Hallo,
ich habe im Internet günstige Telefontarife gesucht. Auf einer der Tarifvergleichsseiten habe ich ein vermeintlich günstiges Angebot gefunden und dann über die Firma telefoniert (Call-by-Call). Es stellte sich jedoch heraus, dass der richtige Preis deutlich höher war, als in dieser Tarifübersicht. Nun berechnet mir die Telefonfirma den hohen Preis, obwohl im Tarifvergleich ein anderer günstiger Preis stand.
Kann ich vom Betreiber dieses Tarifvergleiches fordern, den entstandenen Schaden zu ersetzen?
vielen Dank im Voraus!

Wer den Schaden hat...?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Auf der Seite steht nicht zufällig irgendwo:
"Alle Tarif- und Preisangaben brutto. Trotz sorgfältiger Erstellung kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden.
Beachten Sie Preise und AGB der Anbieter. Alle Angaben ohne Gewähr." /

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#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

§675 II BGB ?

Lustig wird das, wenn beide Seiten (Seitenbetreiber und Zurverfügungsteller der Tarifdaten) sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe schieben. Dann darfst du einen verklagen und dem anderen den Streit verkünden usw.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Inotomi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Auf der Seite steht nicht zufällig irgendwo:
[...] <hr size=1 noshade>


Nein, allerdings steht dort:
Der Betreiber gibt sich große Mühe, alle auf der Seite bereitgestellten Informationen aktuell und fehlerfrei anzubieten. Dennoch kann er keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der unentgeltlich überlassenen Daten übernehmen.
Für aus fehlerhaften Daten oder durch die Nutzung der Seite sonst erwachsenden Schäden übernimmt er keine Haftung.
Und: Bei der Tarifübersicht stand: Alle Angaben ohne Gewähr.

quote:<hr size=1 noshade>§675 II BGB ? <hr size=1 noshade>


Heißt das, dass es nicht möglich ist, den Seitenbetreiber bei falschen Angaben in Anspruch zu nehmen, da die infos ja unentgeltlich für alle angeboten werden?

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#4
 Von 
pekaha
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 76x hilfreich)

Man kann die Haftung in AGB nicht für alles ausschließen. Wenn Du dem Betreiber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kannst, wirst Du mit einem Schadensersatzanspruch vermutlich Erfolg haben. Das wird aber vermutlich nicht ganz einfach.

-----------------
"Iudex non calculat!"

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Heißt das, dass es nicht möglich ist, den Seitenbetreiber bei falschen Angaben in Anspruch zu nehmen, da die infos ja unentgeltlich für alle angeboten werden?

Das hat mit der Unentgeltlichkeit gar nichts zu tun.

Das seine Angaben nicht aktuell sind, dafür haftet er nicht.
Er würde nur haften wenn er dies zu verantworten hätte.

In jedem Falle bist du jeoch in der Beweispflicht, das er verantwortlich war für die falschen Tarife.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 07.06.2011 02:55

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#6
 Von 
Inotomi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das seine Angaben nicht aktuell sind, dafür haftet er nicht.
Er würde nur haften wenn er dies zu verantworten hätte.

In jedem Falle bist du jeoch in der Beweispflicht, das er verantwortlich war für die falschen Tarife.


Und was ist, wenn der Betreiber des Tarifvergleichs zugibt, dass die Preisangaben falsch waren, weil er wegen eines technischen Fehlers eine Prisänderung "übersehen" hat ?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Wie pekaha schon schreibt, wäre Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit notwendig. Technische Fehler sind noch keine grobe Fahrlässigkeit (fehlerfreie Systeme gibt es nicht). Konkrete grobe Fahrlässigkeit könnte wohl nur ein Gutachter nachweisen, der deren System genau unter die Lupe nimmt. Den zahlt im Unterliegensfall dann auch der Kläger, also du.

M.a.W. hast du dann bei ein paar EUR Schaden ein Prozeßkostenrisiko von ein paar tausend EUR. Keine statistisch gute Basis.

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