Fahrradunfall wg. Hund

18. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Nicole2004
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrradunfall wg. Hund

Guten Tag,

mein kleiner Hund (Jack Russel-Cocker-Mischung) war bei einem Angelausflug mit meinem Freund auf dem Campingplatz mit. Der Hund war am Stuhl angeleint, die ca. 1,30 m reicht. Bei Dämmerung kam ein Fahrradfahrer mit hoher Geschwindigkeit auf den Hund zu, hat diesen nicht gesehen und musste eine Vollbremsung hinlegen um einen Unfall zu vermeiden. Durch die Vollbremsung hat sich der Fahrer samt Fahrrad überschlagen. Obwohl eine Bekannte dem Fahrradfahrer "Vorsicht Hund!" zugerufen hatte, ist er nicht langsamer geworden. Der Fahrer hat nun einen Krankenwagen + Polizei kommen lassen. Mein Freund ist nun wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Aufsichtspflicht angezeigt worden.

Wie ist nun die Lage? Kann diese Anzeige Erfolg haben? Ist nicht etwa der Fahrradfahrer selbst Unfallverursacher durch sein rücksichtsloses Rasen?

mfg, Nicole

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

Da wird mal wieder mit den berühmten Kanonen auf Spatzen geschossen. Hier sofort Strafantrag zu stellen, halte ich für völlig überzogen. Aber so sind die Menschen hierzulande halt. Nach dem von Ihnen mitgeteilten Sachverhalt halte ich eine Verurteilung aber eher für unwahrscheinlich.

Wer mit einem Fahrrad mit hoher Geschwindigkeit über einen Campingplatz fährt, sollte - wenn er wegen der Dämmerung schlecht sehen kann - entweder so langsam fahren, dass er zeitig abbremsen kann wenn er - wie hier - direkt auf ein Hindernis zufährt. Oder er sollte einfach das Licht an seinem Fahrrad anmachen, dann sieht man auch, wenn man frontal auf einen Stuhl zufährt, an dem ein Hund angeleint ist.

Beste Grüsse
RA Dirk J. Lamottke

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Auch ich denke, dass hier ein Erfolg der Anzeige nur schwer zu erreichen sein wird. Es sei denn, Sie haben den Hund direkt auf einem Fahrradweg angeleint, oder Sie hätten voraussehen können, dass sich hier ein Radfahrer verletzen könnte. Denn zum Einen, muss, wie Kollege RA Lamottke schon sagte, der Fahrradfahrer selbst sehen, wohin er fährt und vor allem auch, ob er seine Geschwindigkeit richtig einschätzen kann. Denn man darf nur so schnell fahren, dass immer noch eine rechtzeitige Bremsung möglich ist.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#3
 Von 
Barbi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

M. E. ist das Fahrradfahren auf Campingplätzen auch verboten. Einfach mal an den Eingängen nach Schildern gucken. Gruß

-----------------
"Barbi"

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#4
 Von 
Barbi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

M. E. ist das Fahrradfahren auf Campingplätzen auch verboten. Einfach mal an den Eingängen nach Schildern gucken. Gruß

-----------------
"Barbi"

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