Kraft+Haftpflich-Schaden vom 02.10.2007,
ich fuhr am 02.10.2007 um ca. 06:50 mit meinem Fahrrad auf Arbeit (zu meiner Ausbildungsstätte) als mir ein Autofahrer die Vorfahrt nahm und mich seitlich anfuhr.
Daraufhin wurde zuerst der Krankenwagen informiert und erst anschließend die Polizei als der Krankenwagen schon vorort war.
Ich erlitt laut krankenhausbericht eine Schädelprellung, eine Prellung zweier Finger der rechten Hand sowie eine Fingerbeere an meinem linken Ringfinger.
Ich war am Unfalltag selbst sowie an zwei aufeinanderfolgenden Tagen der folgenen Woche zur Nachuntersuchung krankgeschrieben.
Die Polizei auf der ich 3 Wochen später vorsprach bestätigte mir die Unfallschuld des Kraftfahrers.
Nun schrieb mir die Versicherung des unfallverursachers ich sollte den Unfallhergang schildern und Belege beifügen.
Dies tat ich auch und fügte einen Kostenvoranschlag eines Fahrradladens (mein Fahrrad hatte Totalschaden), eine Aufwandsentschädugung in Form von Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs sowie eine formlose Erlärung dass ich Schadensersatz verlange bei.
Heut erhielt ich ein Schreiben der Versicherung in dem es heißt: "Art, Umfang und Auswirkung der erlittenenen Verletzungen rechtfertigen nach der Rechtsprechung keinen
Schmerzensgeldanspruch".
Zu den Schadenersatzforderungen äußert sich die Versicherung in diesem Schreiben gar nicht.
Auch sonst habe ich in keine Informationen zum weitern Verlauf der Scadensabwicklung erhalten.
Meine Frage ist nun in erster Linie ob es sich überhaupt lohnt einen Widerspruch gegen dieses Schreiben einzulegen, und ob diese Schreiben auch hinsichtlich meines chadensersatzanspruchs
gilt.
Fahrradunfall - und kein Schmerzensgeld!?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
--- editiert vom Admin
Richtig. Bei einem Personenschaden sollte unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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Da die Anwaltskosten von der Kfz-Versicherung voll übernommen werden müssen (alleinige Unfallschuld des Gegners unterstellt) sollten Sie einen Anwalt einschalten.
Insofern erübrigen sich konkretere Ausführungen zu den einzelnen Schadenspositionen (zum Beispiel zum Schmerzensgeld, was Ihnen natürlich zusteht; gestritten werden kann allenfalls über die Höhe).
trotzdem sag ich was:
wegen den prellungen wirds bestenfalls ein schmerzensgeld im unteren 3stelligem bereich geben...
>>>nach der Rechtsprechung keinen
Schmerzensgeldanspruch.
dafür sollte es doch eine quelle geben. wer sich auf rechtsprechung bezieht muss sie auch belegen also nachfragen.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten -hatt mir echt geholfen - hätte sonst das Versicherungsschreiben nicht meinem Chef gezeigt! Nun wird sich wahrscheinlich der Anwalt unsrer Firma darum kümmern, da es ja nunmal ein Arbeitswegeunfall war!
Nochmals vielen Dank fürs Antworten ...
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