Fahrradunfall Schadensersatz

19. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Dominik_123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrradunfall Schadensersatz

Hallo,

hatte gestern eine Unfall mit dem Fahrrad. Der Autofahrer hat ein Fehler beim rechts abbiegen gemacht, da er nicht geblinkt hat. Ich habe mir dabei ein Finger gebrochen und das Vorderrad und der Lenker sind kaputt. Meine Frage: Wer übernimmt jetzt welche Kosten? und sollte ich Schadensersatz per Anwalt fordern oder bekomme ich das auch so?

lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich hoffe, der Unfall ist polizeilich aufgenommen? Du hast alle Daten des Fahrers inkl. seiner Versicherung?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

schilder bitte den Unfallhergang.

quote:
Der Autofahrer hat ein Fehler beim rechts abbiegen gemacht, da er nicht geblinkt hat.


Hattest du denn Vorfahrt oder Vorang und hast dich StVO-konform verhalten?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9279x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wer übernimmt jetzt welche Kosten? <hr size=1 noshade>

Falls der Autofahrer allein Schuld am Unfall ist, wird der Sachschaden von der KfZ-Haftpflichtversicherung des Autos übernommen.
Heilbehandlungskosten übernimmt zunächst deine Krankenversicherung, die wird sich das Geld aber auch von der KfZ-Haftpflichtversicherung des Autos wiederholen.
Falls für die Heilbehandlung Zuzahlungen anfallen, die du zunächst aus eigener Tasche zahlen musst, kannst du dir das Geld auch von der KfZ-Haftpflichtversicherung des Autos wiederholen.

quote:<hr size=1 noshade>und sollte ich Schadensersatz per Anwalt fordern oder bekomme ich das auch so? <hr size=1 noshade>

Wenn die Schuldfrage eindeutig ist und die Kosten klar nachweisbar sind, ist ein Anwalt eigentlich nicht nötig. Andererseits muss der Anwalt auch von der KfZ-Haftpflichtversicherung des Autos bezahlt werden, insofern kann man auch einen Anwalt beauftragen.

Jetzt kommt das Problem.
Wie sicher ist es, dass die Schuld eindeutig beim Autofahrer liegt?
Wenn der Autofahrer nur eine Teilschuld hat, muss seine Versicherung auch nur einen Teil des Schadens bezahlen und sie muss auch nur einen Teil der Anwaltskosten erstatten.
Es besteht also das Risiko, auf einem Teil der der Anwaltskosten sitzen zu bleiben.

Es ist paradox:
In Fällen, die eindeutig sind, kann man risikolos einen Anwalt nehmen, auch wenn er nicht viel nutzt (weil der Fall ja eindeutig ist und man daher auch ohne Anwalt zu seinem Recht gekommen wäre).
In Fällen, die nicht eindeutig sind, ist ein Anwalt eigentlich ziemlich sinnvoll, weil er das bestmöglicher herausholt und verhindern kann, dass man von der gegnerischen Versicherung über den Tisch gezogen wird. Aber man hat das Risiko, auf einem Teil der Anwaltskosten sitzen zu bleiben.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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