Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir bei folgendem Sachverhalt helfen. Ich bin vor knapp 7 Monaten bei meiner Ex-Freundin (gemeinsame Wohnung) ausgezogen. In allen Belangen habe ich mich sehr fair verhalten, obwohl ich allen Grund dazu hatte dies nicht zu tun. Leider ist mir jetzt erst aufgefallen, dass ich einen teuren Gegenstand bei ihr vergessen habe (sprich mein Eigentum). Auf Nachfrage, ob ich ihn abholen kann habe ich die Antwort erhalten "habe ich verkauft" (liegt schriftlich vor). Da dies nur die Kirsche auf der Sahnetorte ist, ist das Fass gerade übergelaufen. Eigentlich wollte ich alles friedlich über die Bühne bringen, frage mich allerdings nun ob es mir möglich ist (speziell nach so langer Zeit) einen Anwalt einzuschalten und Schadensersatz zu verlangen.
Lieben Dank für eure Hilfe!
Eigentum verkauft
29. Februar 2016
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Frage vom 29. Februar 2016 | 13:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentum verkauft
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 29. Februar 2016 | 15:23
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Da Herausgabeansprüche erst nach 30 Jahren verjähren, ist das prinzipiell möglich.
#2
Antwort vom 1. März 2016 | 02:47
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
der TE müsste allerdings auch noch beweisen, dass ihm besagter Gegenstand gehört, einfach nur behaupten wird wohl nicht genügen...
Und jetzt?
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