Ebay-Betrug mit falscher Überweisung

15. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Armia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)
Ebay-Betrug mit falscher Überweisung

Ich bin mir nicht sicher, ob das Forum "Schadensersatz" wirklich richtig ist, allerdings habe ich kein passenderes gefunden.

Folgender Sachverhalt:

Verkäufer V verkauft etwas über Ebay. Käufer K bezahlt per Überweisung. Verkäufer V gab einen speziellen Verwendungszweck an zwecks angeblich besserer Zuordnung seiner Buchhaltung.

Verkäufer V liefert keine Ware, es stellt sich heraus dass der Ebay-Account gehackt wurde.

Nach Recherche und Strafanzeige stellt sich heraus, dass Empfänger der Überweisung ein bekannter Online-Shop ist und der Verwendungszweck eine Bestellung bei diesem. D.h. der Verkäufer V wollte sich somit mit betrügerischen Hintergrund eine Bestellung bezahlen lassen.

Bei einer Überweisung werden keine übereinstimmende Empfängernamen mehr überprüft, so dass eine solche Überweisung auch ankommt.

Käufer K macht gegen den Online-Shop geltend, dass er nichts bestellt hat und die Überweisung nicht dem Online-Shop und dieser Bestellung wissentlich galt. Er fordert daher sein Geld zurück. Der Online-Shop verneint dieses, da er eindeutig für diese Bestellung überwiesen hat und auch grob fahrlässig gehandelt hat.

Wie sieht denn hier die Rechtslage aus?

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Ganz eindeutig und ohne Diskussion muss der Onlineshop dem Verkäufer V das Geld überweisen.

In diesem Fall ist der Onlineshop der dumme...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Armia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Ganz eindeutig und ohne Diskussion muss der Onlineshop dem Verkäufer V das Geld überweisen.
In diesem Fall ist der Onlineshop der dumme...


Ich gehe davon aus Du meinst Käufer K :-)

Hast Du hier auch eine rechtliche Begründung? Danke :-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Armia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Sorry, hatte das leider falsch in Erinnerung.

-- Editiert von 3,141592653 am 15.05.2015 18:45

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Armia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Sorry, hatte das leider falsch in Erinnerung.
-- Editiert von 3,141592653 am 15.05.2015 18:45


Sehe hier aber auch keine Parallelen zum geschilderten Fall.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Warum? Das ist beides ein klassischer Dreiecksbetrug...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Armia
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Warum? Das ist beides ein klassischer Dreiecksbetrug...


Naja, User 1 und 2 behaupten Gegenteiliges, im BGH Urteil gehts um die grob fahrlässige Zurverfügungsstellung eines Kontos.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.047 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen