Disco "Schlägerei"

17. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
niddhoeggr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Disco "Schlägerei"

Hallo!
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Erst mal was mir vorgeworfen wird:
Vorsätzliche leichte Körperverletzung (Versuch) Par 223 StGB
Beleidigung auf sexueller Grundlage Par 185 StGB
Beleidigung Par 185 StGB

zunächst mal die Vorgeschichte:

War mit einigen Freunden am Samstag in einem benachbarten Ort in einer Disco. Wir wollten schon gehen und stehen an der Jackenausgabe als mich auf einmal jemand beschuldigt seiner Freundin an den Hintern gefasst zu haben. Das ist dann wohl der Vorwurf der Beleidigung auf sexueller Grundlage.
Hab direkt gemerkt, dass der Kerl zu besoffen ist und wohl nicht wirklich mit sich reden lassen wird, hab ihn trotzdem darauf hingewiesen, dass ich vor nem Monat operiert worden bin (Trümmerbruch Schlüsselbein rechts, hab ne Platte drin und darf den Arm noch nicht voll belasten) und nicht wirklich heiß drauf bin mich zu prügeln. Hat ihn nicht intressiert und schon hatte ich ne Faust im Gesicht. Aufgrund der Tatsache, dass wir uns noch in der Discothek befanden hab ich (zum Glück) nicht zurückgeschlagen. Wütend wie ich war wollte ich den Typ natürlich zur Rede stellen und bin hinterher, nach draußen. Da ging die Diskussion weiter und auch die Freundin kam hinzu die natürlich völlig hysterisch wurde..
Trotz nochmaligem Hinweis auf meine Beeinträchtigung hat der Typ mir noch eine gegeben.. wollte zugegeben danach sofort auf den losstürmen, ein guter Freund hat mich allerdings zurückgehalten. Das ist dann wohl wahrscheinlich der vorsätzliche Versuch leichter Körperverletzung? Irgendwer musste auch die Freundin zurückhalten die hysterisch um sich schlug.. da weiß ich allerdings nicht wer das war. Die meinte nur auf einmal ein Kollege hätte sie geschlagen, was definitiv nicht stimmt. Der Typ hat hat auch an meinen Klamotten rumgerissen und mich zu Boden geworfen, wobei ich mich auch noch mit dem rechten Arm abfangen musste.. hab seitdem wieder ziemliche Schmerzen (war vorher schon fast beschwerdefrei) beim bewegen des Arms. War vorsichtshalber auch im Krankenhaus, die Platte ist allerdings zum Glück nicht verbogen oder gebrochen. Die Anschuldung der Beleidigung resultiert dann wohl aus dem ein oder anderen Kraftwort was man sich während so einer Auseinandersetzung an den Kopf wirft.. das hat der Typ aber genauso gemacht wie ich. Die Polizei kam dan und hat alle vernommen.. durfte auch n Alkoholtest machen.. 0,5 Promille, was der andere hatte weiß ich nicht. Der Polizist hat sich auch mein Gesicht angeschaut und gesehen dass ich geschlagen wurde.
Heute kam dann die post mit obiger Anschuldigung und gleichzeitig ein Antrag auf Strafanzeige für mich, da ich der Polizei sagte, dass ich auf jeden fall Anzeige erstatten will, falls der andere das in Erwägung zieht.

So, was mach ich nun? Ich hab der Freundin nicht an den Hintern gefasst (was sie in meiner Gegenwart auch nicht einmal behauptet hat, ich weiss nicht was sie der Polizei gesagt hat als sie mit ihrem Freund mit der geredet hat).
Habe dem Typ ja vorher gesagt dass ich mich quasi nicht wehren kann.. jedenfalls nicht ohne mich selber zu verletzen und trotzdem hat er 2x zugeschlagen. Bin halt durch sein Verschulden auch noch auf den Arm gefallen und n blaues Auge hatte ich auch noch.

Wie sieht die Lage denn für mich aus? Haben die Anschuldigungen aufgrund meiner obigen Erläuterung überhaupt irgend nen Gehalt? Ist das mit dem Versuch vorsätzlicher Körperverletzung überhaupt zulässig nachdem der Typ mich 2x geschlagen hat? Wie siehts mit der Beledigung und der sexuellen Beleidigung aus? Wir waren übrigens zu fünft.. das heißt 4 Leute würden meine Aussage bestätigen.

So, nun soll ich mich erst mal schriftlich als beschuldigter äußern.

Sollte ich Strafanzeige stellen? In dem Strafantrag steht auch die Frage gegen wen ich Anzeige erstatten möchte, ich habe allerdings den Namen des anderen nicht.. die Polizei sollte den ja allerdings haben, oder?

Danke schonmal im Vorraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

falsches Forum! Versuchen Sie mal im Strafrecht - allerdings ist da auch keiner, der die Aussage der Gegenpartei kennt...

Gruß vom mümmel

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