Diebstahl in der Garderobe, spezieller Fall...

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Angel-A
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl in der Garderobe, spezieller Fall...

Hallo!
Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum und ich hoffe, dass ich ihn in die richtige Kategorie gesteckt habe.
Es geht um folgendes:

Nach dem heutigen Discobesuch (private Veranstaltung!) wollte ich an der Garderobe meine Jacke und Tasche abholen, die ich zuvor dort gegen eine Gebühr von einem Euro abgegeben habe.
Doch ich konnte meinen Augen und Ohren nicht glauben: Der Angestellte an der Garderobe ließ die Leute hinter die Theke um sich ihre Sachen selbst herauszuholen! Er meinte, es sei alles durcheinander gekommen und sein Kollege sei verschwunden.
Nach über einer Stunde Suche in der Garderobe fand ich unter Bergen von Jacken und anderen Sachen dann meine Jacke sowie Tasche, allerdings fehlten in meiner Tasche 2 Vertragshandys sowie mein Portmonnaie mitsamt Bargeld und allen Ausweisen und Karten. Nun sie lag geöffnet unter den Bergen von Kleidung und außer diesen Sachen fehlte nichts.
Ich habe gleich Bank- sowie Sim-Karten sperren lassen.
Nun haben mir alle geraten einen Anwalt einzuschalten, um vom Veranstalter einen Schadensersatz zu verlagen( welcher sich auf min. 500 Euro beläuft, wenn nicht sogar mehr!).
Und meine Frage ist jetzt, wie realistisch ist es etwas zu erreichen und inwiefern.
Mir ist so etwas noch NIE passiert und es kann jawohl nicht sein, dass Leute einfach hinter die Theke gelassen werden. Auch wenn es heißt Haftung ist ausgeschlossen, dies ist doch ein sehr spezieller Fall und ich würde gerne eure Meinung dazu hören.
Vielen Dank schonmal!

Gruß
Angela

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Auch wenn es heißt Haftung ist ausgeschlossen,


Häufig ist es auch so, dass der Gastwirt dem Gast beim Betreten des Lokals seine Garderobe abnimmt und diese an einem Ort im Lokal verwahrt. In diesem Fall ist zwischen dem Gastwirt und dem Gast ein Wahrungsvertrag zustande gekommen, der die Haftung des Gastwirts für den Verlust der Garderobe begründet. Diese Haftung kann zwar der Wirt ausschließen, er muss dann aber den Gast ausdrücklich darauf hinweisen, dass er für die Garderobe keine Haftung übernimmt.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/reisen/falle/recht_garderobe.php

;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

>>>die ich zuvor dort gegen eine Gebühr von einem Euro abgegeben habe.

das spricht ja nun deutlich für einen verwahrungsvertrag.

allerdings hat der wirt hier sicherlich grob fahrlässig gehandelt weil er keine aufsicht gemacht hat und sogar jeden besucher an die sachen gelassen hat. damit dürfte keine haftungsbeschränkung mehr bestehen oder?

allerdings, *fehlten in meiner Tasche 2 Vertragshandys sowie mein Portmonnaie mitsamt Bargeld und allen Ausweisen und Karten.* ist es mindestens genau so grob fahrlässig, so etwas in den taschen zu lassen.

und:

>>>(private Veranstaltung!)

stellt sich die frage, wer ist denn hier überhaupt in der verantwortung?

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen