Hallo!
Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum und ich hoffe, dass ich ihn in die richtige Kategorie gesteckt habe.
Es geht um folgendes:
Nach dem heutigen Discobesuch (private Veranstaltung!) wollte ich an der Garderobe meine Jacke und Tasche abholen, die ich zuvor dort gegen eine Gebühr von einem Euro abgegeben habe.
Doch ich konnte meinen Augen und Ohren nicht glauben: Der Angestellte an der Garderobe ließ die Leute hinter die Theke um sich ihre Sachen selbst herauszuholen! Er meinte, es sei alles durcheinander gekommen und sein Kollege sei verschwunden.
Nach über einer Stunde Suche in der Garderobe fand ich unter Bergen von Jacken und anderen Sachen dann meine Jacke sowie Tasche, allerdings fehlten in meiner Tasche 2 Vertragshandys sowie mein Portmonnaie mitsamt Bargeld und allen Ausweisen und Karten. Nun sie lag geöffnet unter den Bergen von Kleidung und außer diesen Sachen fehlte nichts.
Ich habe gleich Bank- sowie Sim-Karten sperren lassen.
Nun haben mir alle geraten einen Anwalt einzuschalten, um vom Veranstalter einen Schadensersatz zu verlagen( welcher sich auf min. 500 Euro beläuft, wenn nicht sogar mehr!).
Und meine Frage ist jetzt, wie realistisch ist es etwas zu erreichen und inwiefern.
Mir ist so etwas noch NIE passiert und es kann jawohl nicht sein, dass Leute einfach hinter die Theke gelassen werden. Auch wenn es heißt Haftung ist ausgeschlossen, dies ist doch ein sehr spezieller Fall und ich würde gerne eure Meinung dazu hören.
Vielen Dank schonmal!
Gruß
Angela
Diebstahl in der Garderobe, spezieller Fall...
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
quote:
Auch wenn es heißt Haftung ist ausgeschlossen,
Häufig ist es auch so, dass der Gastwirt dem Gast beim Betreten des Lokals seine Garderobe abnimmt und diese an einem Ort im Lokal verwahrt. In diesem Fall ist zwischen dem Gastwirt und dem Gast ein Wahrungsvertrag zustande gekommen, der die Haftung des Gastwirts für den Verlust der Garderobe begründet. Diese Haftung kann zwar der Wirt ausschließen, er muss dann aber den Gast ausdrücklich darauf hinweisen, dass er für die Garderobe keine Haftung übernimmt.
http://www.abc-recht.de/ratgeber/reisen/falle/recht_garderobe.php
hallo,
>>>die ich zuvor dort gegen eine Gebühr von einem Euro abgegeben habe.
das spricht ja nun deutlich für einen verwahrungsvertrag.
allerdings hat der wirt hier sicherlich grob fahrlässig gehandelt weil er keine aufsicht gemacht hat und sogar jeden besucher an die sachen gelassen hat. damit dürfte keine haftungsbeschränkung mehr bestehen oder?
allerdings, *fehlten in meiner Tasche 2 Vertragshandys sowie mein Portmonnaie mitsamt Bargeld und allen Ausweisen und Karten.* ist es mindestens genau so grob fahrlässig, so etwas in den taschen zu lassen.
und:
>>>(private Veranstaltung!)
stellt sich die frage, wer ist denn hier überhaupt in der verantwortung?
gruß
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--- editiert vom Admin
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