DHL verweigert Schadenersatz für verlorenes Paket

31. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
bierindosen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL verweigert Schadenersatz für verlorenes Paket

Dieser Verein ist wirklich unglaublich !!!
Habe ein Paket versendet. NP des neuwertigen Inhalts:
998 €, bei ebay für 351 € verkauft.
Paket wurde in der Filiale gescannt, danach verliert sich jegliche Spur. Zweimal Nachforschungsantrag gestellt. Nach
10 Wochen endlich Formular zur Schadensregulierung erhalten, ausgefüllt, abgesendet. Mit dabei Verkaufsprotokoll/Rechnung ebay und Zahlungsnachweis PayPal.
Auf JEDE Anfrage, wann ich nun mein Geld erhalte, bekomme ich wieder und wieder dieses Formular geschickt. Also nochmal ausgefüllt und abgesendet. Als Antwort bekomme ich ein neues Formular. Ist schon klar..., die wollen mich weichkochen. Ich las in einem anderen Forum, man könne DHL auch anzeigen statt sofort zum teuren Anwalt zu rennen.
Hat jemand Rat für mich ???
Gruss
Tom

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Hat jemand Rat für mich ???



Das war doch bestimmt ein Privatverkauf?

Da trägt der Käufer das Transportrisiko, d.h. du kannst den Kaufpreis behalten, der Käufer muss sich mit DHL herumplagen, du musst ihm bloß dabei helfen, Unterlagen zur Verfügung stellen etc.

Das ist auch erheblich klüger, da du dann im Verfahren als Zeuge zur Verfügung stehst, wenn DHL bestreitet, daß die Ware überhaupt im Paket war.

Wenn du selbst Partei bist, kannst du dagegen nicht dein eigener Zeuge sein.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich las in einem anderen Forum, man könne DHL auch anzeigen <hr size=1 noshade>

Nein, juristische Personen kann man nicht anzeigen.
Die Anzeige könnt ehöchstens gegen "unbekannt" ergehen.
Bringt im übrigen auch das Geld nicht wieder.



@asap
Ich nehme an, das Painpal hier einfach wie üblich das Geld dem Käufer erstattet hat. Dann interessiert den Käufer das erstmal nicht weiter, er hat das Geld ja wieder.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 31.05.2014 13:39

1x Hilfreiche Antwort

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