Hallo,
ich suche grad ein paar passende Argumente und vielleicht auch Urteile, um eine passende Antwort an DHL zu verfassen.
Ich habe jemandem ein DHL Paket mit Sammelfiguren gesendet. Katalogwert laut aktuellem Preiskatalog 560 Euro. Realwert beim Händler um die 400 Euro.
Das Paket kam leider nie an. Auf einen gestellten Nachforschungsantrag von DHL kam die Antwort, dass eine Erstattung von Werten über 500 Euro grundsätzlich nicht versichert seien. Mir würde nichts erstattet.
Daraufhin habe ich DHL hingewiesen, dass in den eigenen AGB von tatsächlichem Wert die Rede sei. Ein Katalogwert wäre ja kein tatsächlicher Wert.
Darauf bekam ich gestern die Antwort, man würde mir 64,99 Euro erstatten, dies entspräche dem Materialwert.
Damit bin ich selbstredend nicht einverstanden. Für den Preis kann ich mir die enthaltenen Figuren nicht wiederbeschaffen.
Hat jemand passende Argumente parat, die ziehen könnten? Wie der Materialwert berechnet wird, ist mir zudem schleierhaft. Wenn man den reinen Plastikwert nehmen würde, so würden da ja deutlich weniger als 64,99 Euro rauskommen.
Oder soll ich mich freuen, dass DHL überhaupt was erstatten will?
Danke im Voraus!
LG
DHL-Paket verschwunden, DHL möchte nur Materialwert erstatten
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Schon mal interessante Rechtsauffassung, wenn der Wert der Ware die versicherten 500 EUR übersteige, müsse man gar keine Versicherungsleistung erbringen. Steht das so im Vertrag?
Abgesehen davon dürfte der Marktwert entscheidend sein; ein Katalogwert ist abstrakter und sicherlich ein Anscheinsbeweis für den Wert, den man aber widerlegen kann.
Der Materialwert ist letztlich nie entscheidend, sofern es sich um eine Ware mit Marktwert handelt.
DHL selbst schreibt: "Versichert ist der Wert Ihrer Sendung, das bedeutet die Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt
der Abholung oder Einlieferung, jedoch maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme."
Also erstens Wiederbeschaffungkosten, nicht Materialwert. Und auch kein "es gibt keinen Cent, wenn die Wiederbeschaffungskosten über der Versicherungssumme liegen".
Ich würde zum Anwalt, selber mit denen rumstreiten bringt wohl wenig.
Hallo,
zu allem gesagt nur noch eines, du wirst jedoch nur max 500Euro bekommen, für mehr hätte das Paket extra mehrversichert sein müssen...
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Zitatzu allem gesagt nur noch eines, du wirst jedoch nur max 500Euro bekommen, für mehr hätte das Paket extra mehrversichert sein müssen... :
Stimmt so nicht. DHL haftet bei Verschulden natürlich auch über die Versicherungssumme hinaus. Das nachzuweisen ist nicht ganz einfach, einige Gerichte sehen hier aber im Rahmen der sekundären Darlegungslast durchaus eine Verpflichtung von DHL, die korrekte Behandlung des Paketes aufzuzeigen. Das läuft allerdings dann recht schnell in Richtung Mitverschulden des Versenders, das 100% betragen kann, aber nicht muss. Ich erinnere mich da an ein Urteil (denke aus den 90igern) zu zwei verschundenen Paketen mit Computerkomponenten für um die 30.000 DM. Da hat der Versender doch noch einen ordentlichen Teil erstattet bekommen. Leider finde ich das gerade nicht mehr.
Hier wären das schlimmstensfalls knapp 10% Abweichung, das dürfte bezüglich des Mitverschuldens unerheblich sein. Wenn man aber ohnehin nur die 400€ haben will, dann muss man diese Diskussion erst gar nicht führen.
Ich würde DHL noch einmalig per Fax und/oder Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung zur Schadensregulierung auffordern und die Sache nach fruchtlosem Fristablauf einem Anwalt übergeben.
Danke für die Tipps. Ich bin jemand, der solche Sachen ganz gerne selber in die Hand nimmt, werde mich mal an ein Schreiben mit Fristsetzung setzen :-) Vielen lieben Dank!
LG
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