Böses Erwachen: Haus baufällig?

13. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Gummipumper
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Böses Erwachen: Haus baufällig?

Wir haben uns vor ein paar Tagen eine Wohnung in einem Hochhaus (im 13. Stockwerk) gekauft. Der Vertrag enthält die Standardformulierung, die Gewährleistung ausschließt, aber auch besagt, der Verkäufer wisse von keinen versteckten Mängeln.

Bereits kurz nach der Übergabe fiel uns auf, dass der Boden an einigen Stellen knarzt, was ja für einen Betonboden nicht zu erwarten wäre. In der Tat ist die Bodenplatte gebrochen und wird nur noch von der Armierung gehalten. Einen Bausachverständigen haben wir noch nicht hinzugezogen, weil wir Angst haben, am Ende auf einer unbewohnbaren Wohnung sitzen zu bleiben und nicht einmal Schadensersatz dafür zu sehen.

Frage: Kann man den Verkäufer zwecks Schadensersatz haftbar machen?

Die Angelegenheit wird dadurch erschwert, dass der Verkäufer selbst im Pflegeheim ist und durch einen gerichtlich bestellten Betreuer vertreten wurde. (Ist aber ein Verwandter von ihm, der die Wohnung vorher kannte und auch selbst ausgeräumt hat.)

Hat jemand einen Tipp oder vielleicht einen Hinweis aus seinem Erfahrungsschatz?

-- Editiert von Gummipumper am 13.02.2006 22:25:23

Wer den Schaden hat...?

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich fürchte, dass Du gegen den verkäufer wenig machen kannst. Den Beweis zu führen, dass Du arglistig getäuscht wurdest, dürfte fast unmöglich sein. Der verkäufer muss ja nicht nur das knarzen bemerkt haben, sondern auch von dem Riss der Betonplatte gewusst haben. So einen sachlichen Zusammenhang können eigentlich nur Fachleute bilden.

Die Kosten für die Beseitigung des Schadens muss wie Volker7 schon richtig geschrieben hat, die Eigentümergemeinschaft im Ganzen tragen.

Daher hält sich der Schaden für Euch wahrscheinlich in Grenzen, wenn das nicht auch noch in weiteren Wohnungen aufgetreten ist.

Der Schaden muss aber unbedingt dem Hausverwalter gemeldet werden, damit dieser weitere Schritte einleiten kann.

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