Beschäfigtes Paket von Kreta,wer haftet?

21. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.07.2018 12:20:46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschäfigtes Paket von Kreta,wer haftet?

Hallo zusammen,
Ich habe bei einem Onlineshop eines Deutschen auf Kreta eine Sendung mit Verbrauchsgütern bèstellt.Da das Paket schon äußerlich auf innerliche Schäden
schließen ließ,habe ich die Annahme verweigert und dies dem Händler mitgeteilt und um Erastzlieferung gebeten.Dieser teilt mir nun mit,daß eine solche erst nach Überprüfung des Paketes durch dhl erfolgen könne.Aus www.onlinehändler.de lese ich nun,daß der Händler bei einer Sendung von Verbrauchsgütern an einen Privatmann das alleinige Transportrisiko trägt und den Schaden dem Kunden ohnehin ersetzen muß,unabhängig davon ob er diesen bei dhl meldet oder nicht und ob er vin dhl eine Erstattung bekommt.BGB Paragraph 474 p.p..
Meine Frsge: Gilt hier für diesen Fall
deutsches Recht überhaupt?
Oder Grichisches und ist das evtl.
Übertragbar?Wenn ja werde ich nämlich vertröstet,obwohl er mir den Schaden ohnehin erstatten muß.Danke für kompetente Antworten.Gruß: ***********
Hier die Website ***********.de
Shop von ***********.In seinen AGB 9.1
steht zwar griechisches Recht,
aber das idt nach meinem Kenntnisstand wohl unwirksam,ds er eine deutsche Domsin benutzt und sich sein Angebot an deutsche Verbraucher richtet.Somit gteift das deutsche Fernsbsatzrecht.

-- Editiert von amz495857-30 am 21.07.2018 05:13

-- Editiert von amz495857-30 am 21.07.2018 06:49

-- Editiert von Moderator am 21.07.2018 18:55

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Welcher Schaden? Es gibt derzeit gar keinen Schaden ...


Ich würde hier ganz schnell vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Und zwar mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12322.07.2018 12:20:46
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo meine Rechte bei einer
Beschädigung einer Sendung die schon ohne Öffnen aufgrund des
Zustandes der Verpackung ersichtlich ist,habe ich bereits recherchiert.Nämlich u.a.die Annahmeverwrigerung,bei der es übrigens keinen Zustellnachweis gibt.Danach war auch nicht gefragt.
In sofern: Danke für Ihre sinnlos geopferte Zeit.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Verkäufer erst prüfen darf, welcher Schaden und in welcher Höhe ein Schaden vorliegt.

Im übrigen: Wenn Sie mit kostenlosen Ratschlägen, die Forenteilnehmer in der Freizeit geben, nicht zufrieden sind, sollten Sie sich an einen kostenpflichtigen Profi (Anwalt) wenden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
aber das idt nach meinem Kenntnisstand wohl unwirksam,ds er eine deutsche Domsin benutzt und sich sein Angebot an deutsche Verbraucher richtet.Somit gteift das deutsche Fernsbsatzrecht.
Richtig, jedoch was bringt dir das? Klagen etc musst du trotzdem in Griechenland, der dortigen Sprache etc...

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