Hallo,
in einer Waschanlage wurde das Nummernschild von meinem Auto abgerissen. Da dieses jetzt verbeult ist und die Halterung zerbrochen ist brauche ich halt ein neues. Also wirklich ein kleiner Schaden.
Eben gerade habe ich den Inhaber der Waschanlage erreicht, der mir erklärte, dass er nicht für Schäden haftet und das mein und nicht sein Problem wäre.
Okay, dass er so pauschal die Haftung nicht ausschließen kann habe ich schon gefunden. Nur weiß ich jetzt nicht wie ich (ohne Rechtschutz) ihn dazu bewegen kann den Schaden zu regulieren..
Jemand eine Idee?
Lutz
Beschädigung in der Waschanlage
2. November 2007
Thema abonnieren
Frage vom 2. November 2007 | 09:53
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 2x hilfreich)
Beschädigung in der Waschanlage
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. November 2007 | 23:38
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Haben Sie den Schaden direkt nach der Wäsche gemeldet? Was sagen die AGB der Waschanlage zu Schäden?
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Und jetzt?
Schon
267.961
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten