Beschädigung Strassenbaum

10. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
DannyS1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Beschädigung Strassenbaum

Ich habe folgende Frage. Durch einen selbstverschuldeten Unfall habe ich einen Baum LEICHT beschädigt, die Rinde hat sich dadurch auf einer Breite von ca. 15ß19 cm gelöst.

Es handelt sich um einen Baum mit einem angeblichen Stammumfang von 68 cm. Die Wertermittlung basiert angeblich auf einer Richtlinie für die Wertermittlung von Schutyß und Gestaltungsgrün. Der Baum soll danach einen Wert von rund 2100 EUR haben.

Wegen eines Pflegerückstandes soll der Baum einer Wertminderung von 5% unterliegen und somit einen Wert von rund 2050 EUR haben.

Die Schadensbreite )ca. 19cm= soll somit angeblich rund 22,5% vom Stammumfang in Schadenshöhe haben.

Nun wird dargelegt, aus den rund 22,5% Stammschaden hätte der Baum einen Gesamtschaden von 40% also rund 810 EUR erlitten.

Für die Arbeit wurden Fahrtkosten des Gärtners, 2 Stunden Arbeit und 3 qm Stammfolie berechnet. insgeamt also rund 1000 EUR.

Natürlich bin ich unstrittig bereit, für die TATSÄCHLICH entstandenen Kosten aufzukommen.

Für mich ergeben sich aber folgende Fragen:

- Angenommen, der Wert des Baumes stimmt, wie wird die Wertminderung wegen leichtem Pflegerückstand ermittelt und wer garantiert mir, dass es nicht 10 oder mehr Prozent sein müssten_

- Wieso ergibt sich aus einem Stammschaden von rund 23% des Umfangs (auf einer Höhe von rund 10 cm) bei einer Baumhöhe von rund 3,50 Metern ein Gesamtshaden von 40% des Baumwertes? ...wie gesagt, beim besagten Baum ist auf einer Fläche von rund 10x19 cm die Rinde halbseitig abgeplatzt - nicht komplett geloest! Müsste hier nicht die GESAMTOBERFLÄCHE des Baumstammes in Relation zur beschäigten Fläche gesetzt werden? ...und ARUM werden 3 qm Folie in Rechnung gestellt um eine so kleine Fläche abzudecken???

Darüber hinaus, von einem finanziellen Schaden kann ja hier nicht gesprochen werden - bei einer Beschädigung von anderen Dingen, z.B. PKW, etc...= generiere ich durch den Verkauf dann eine Wertverlust, also einen finanziellen Schaden. Das ist ja bei einem normalen Baum am Strassenrand NICHT der Fall, dieser wird dort ja nicht angepflanzt um später veräussert zu werden; und dann nur wegen eines Stammschadens. Bei einer Baumschule wäre das sicherlich anders, aber nicht bei einem Baum am Strassenrand. Ein Schaden kann ja nur entstehen durch tatsächlich entstandene Kosten zur Reparatur oder Wiederherstellung, aus meiner Sicht jedoch nicht FIKTIV auf Grund einer pauschalen Berechnung.

Ich wäre dankbar, wenn sich hier Fachleute finden würden, die mir als Laie den Sachverhalt bitte einmal erläutern und bitte auch die Möglichkeiten darlegen, auf Grund derer ich evtl. eine Möglichkeit hätte, die Rechnung anzufechten um den Erstattungsanspruch letztich zu minimieren. ...gerne auch mit Verweis auf bereits ergangene Urteile in vergleichbaren Angelegenheiten.

Herzlichen Dank im Voraus

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Der Schaden ist doch unstreitig entstanden, der Baum ist beschädigt.

Was Dich irritiert, ist die Festlegung des Betrages, der zur Wiederherstellung erforderlich ist. Ob die Dir vorgelegte Berechnung richtig ist, wird Dir nur ein Mann vom Fach sagen können. Hier fehlt es einfach an der Vielzahl von Erfahrungen.

Du kannst keine Rechnung anfechten. Du kannst Sie zurückweisen; nicht oder nicht vollständig bezahlen.
Würde ich mir aber bei Deinen Rechtskenntnissen gut überlegen, da es im Falle einer Klage dann deutlich teurer wird.

Gibt es bei euch keine große Gärtnerei (Fachbetrieb), wo Du mal nachfragen kannst? Auch die von Dir genannte Richtline sollte zu bekommen sein.

Bleibt hat die Frage, ob sich das alles lohnt.

Du investierst zunächst viel Zeit und wohl auch etwas Geld und erreichst am Schluss das aus den 5% 10 % Abschlag werden.

Musst Du selber wissen. Mir wäre die Zeit dafür zu schade.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Den Schaden ersetzt doch sowieso die Kfz-Haftpflicht, die auch die Höhe des Anspruchs prüft. Warum willst Du Dich selbst darum kümmern?

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen