Berufsunfähig nach unverschuldetem Verkehrsunfall - was zahlt die Gegenseite? Schmerzensgeld?

26. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)
Berufsunfähig nach unverschuldetem Verkehrsunfall - was zahlt die Gegenseite? Schmerzensgeld?

Hallo zusammen,

mal angenommen Frau R (Altenpflegerin) hat einen Verkehrsunfall, an welchem sie zweifelsfrei nicht Schuld hat (ein anderer Verkehrsteilnehmer fährt auf, als sie an der roten Ampel steht).

Durch den Unfall wird ihre Wirbelsäule verletzt, wodurch sie nunmehr seit über 9 Monaten berufsunfähig ist, da sie keinerlei Lasten tragen kann, ohne sofort starke Schmerzen zu haben.

Sie ist seitdem in Behandlung, eine Verbesserung ist aber nicht in Sicht und laut den behandelnden Ärzten ist es unwahrscheinlich, dass eine dauerhafte Heilung eintreten wird.

Frau R ist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

Seit ca. 2,5 Monaten hat Frau R aus eigener Initiative heraus auch bereits Bewerbungen für andere Arbeitsstellen geschrieben, welche mit ihrer Ausbildung möglich wären, aber wo keine Lasten getragen werden müssten. Leider war dies bislang ohne Erfolg - eventuell mangels zusätzlicher Qualifikationen.

Welche Möglichkeiten ergeben sich nun für Frau R, um wieder am Berufsleben teilnehmen zu können?
Insbesondere wäre die Frage, welche Kosten durch die gegnerische Versicherung übernommen werden müssen, und welche Lohn-Ersatzleistungen sie dann bekäme.

Aktuell bekommt Frau R Krankengeld von ihrer Krankenversicherung.

Zusätzlich wäre noch die Frage, mit welchem Schmerzensgeld Frau R rechnen kann?
Sie war nach dem Unfall für 7 Tage stationär im Krankenhaus, hat danach ca. 2 Monate lang Morphium nehmen müssen und danach (nunmehr also ca. 7 Monate) weitere Schmerzmedikamente in unterschiedlicher Dosierung. Zudem muss sie 2x pro Woche zur Physiotherapie.

Vielen Dank!

-- Editiert von Moderator am 27.09.2018 13:46

-- Thema wurde verschoben am 27.09.2018 13:46

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

Frau R möge unbedingt einen Anwalt einschalten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Danke für den Tipp, da wär Frau R alleine nie drauf gekommen.

Der Anwalt ist verreist, die Frage "brennt" aber unter den Nägeln und Frau R hätte sehr gerne ein paar Hinweise zu den Fragen erhalten, um dann den Anwalt nach seiner Rückkehr weiter zu löchern...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119577 Beiträge, 39744x hilfreich)

Dann möge Frau R bitte die Inhalte der Akten zur Kenntnis reichen.
Denn ohne Kenntnis deren Inhalts wird man die Fragen nicht sinnvoll beantworten können. Wobei das auch bei Kenntnis der Akten passieren kann , wenn die Anzahl der variablen Faktoren derzeit noch zu hoch ist.



Zitat (von GMB):
Welche Möglichkeiten ergeben sich nun für Frau R, um wieder am Berufsleben teilnehmen zu können?

- Sie löst sich vom in der Ausbildung erlangten Berufsbild
- Sie erweitert den geografischen Bewerbungsradius.
- Sie erörtert die Möglichkeiten durch Umschulung / Weiterqualifikation in ein gefragteres Berufbild zu wechseln.



Zitat (von GMB):
Zusätzlich wäre noch die Frage, mit welchem Schmerzensgeld Frau R rechnen kann?

Mit keinem sonderlich hohem. Das ist in Deutschland nämlich eher unüblich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Naja, zu dem "keinem sonderlich hohem" wäre jetzt die Frage, was "sonderlich hoch" ist, und was "üblich" ist.

Beispiel meines Vaters: er wurde beim Radfahren von einem Autofahrer übersehen und überfahren - Bruch eines Wirbelkörpers, 3 Tage im Krankenhaus, 3 Monate "Schongang" mit so einem "Korsett", danach wieder voll berufstätig - Schmerzensgeld: 10.000,00 €

Ist das jetzt "sonderlich hoch", oder nicht? In meinen Augen ist es "angemessen".
Im Falle von Frau R. hätte ich somit aber auch ein Schmerzensgeld für "angemessen" erachtet, welches über dem Beispiel meines Vaters liegt.

Noch eins: wenn hier alle Beiträge nur durch "Aktenkenntnis" beantwortet werden können, dann ist der Sinn dieses Forums bei ca. 0,0...

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Noch eins: wenn hier alle Beiträge nur durch "Aktenkenntnis" beantwortet werden können,
Moin, nunja, es sind alles nur Annahmen. Insofern dürfte Akteneinsicht nicht viel bringen.
Der Anwalt macht das dann mit der *Aktenkenntnis* schon.
Wieso brennts denn jetzt? Der RA wird doch nicht monatelang weg sein, ohne Vertretung usw.
Zitat (von GMB):
wodurch sie nunmehr seit über 9 Monaten berufsunfähig ist, da sie keinerlei Lasten tragen kann, ohne sofort starke Schmerzen zu haben.
Berufsunfähig hat sie wer geschrieben? Soll ich mal annehmen, dass damit *arbeitsunfähig* gemeint ist?
Zitat (von GMB):
Welche Möglichkeiten ergeben sich nun für Frau R, um wieder am Berufsleben teilnehmen zu können?
Diese Frage kann ohne Kenntnis der Person und ihrer Akten leider auch nicht beantwortet werden. Höchstens: Alles, wo sie nichts heben muss.
Zitat (von GMB):
hat einen Verkehrsunfall, an welchem sie zweifelsfrei nicht Schuld hat (ein anderer Verkehrsteilnehmer fährt auf, als sie an der roten Ampel steht).
Ja, aber sie war beteiligt.

Angenommen, ich würde fragen, ob die Versicherung sich nach ca. 9 Monaten noch nicht gemeldet hat?
Würdest du antworten?

Gute Besserung für Frau R.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119577 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von GMB):
wenn hier alle Beiträge nur durch "Aktenkenntnis" beantwortet werden können, dann ist der Sinn dieses Forums bei ca. 0,0...

Nö, hier können - wie man deutlich sieht - eine Menge Fragen auch ohne Aktenkenntnis beantwortet werden.

Wenn man allerdings so konkrete Fragen stellt, ist es nicht sinnvoll irgendwas ins Blaue hinein zu raten. Denn mehr wird man nicht machen können.



Zitat (von GMB):
Ist das jetzt "sonderlich hoch", oder nicht?

Da ich den Grad der Schmerzen nicht beurteilen kann, werde ich das nicht seriös einschätzen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Ja, sie ist jetzt "arbeitsunfähig" geschrieben vom Arzt, aber sie könnte anderen Tätigkeiten nachgehen, wo sie keine schweren Lasten tragen müsste. Somit wäre sie dann ja berufsunfähig".

Aber egal, lohnt sich nicht hier, eine einfache Frage ist wohl zu viel, hab aber eine schöne Übersicht auf einer RA-Homepage gefunden, wo eigentlich alles beantwortet wird.

Und Harry, der Grad der Schmerzen ist kein Maßstab, also wenn man keine Ahnung hat dann sollte man besser keinen Kommentar ablassen, als einen falschen!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von GMB):
und welche Lohn-Ersatzleistungen sie dann bekäme.

Aktuell bekommt Frau R Krankengeld von ihrer Krankenversicherung.


Die Eintreibung des aktuellen Erwerbsschadens hat Priorität imho.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119577 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Und Harry, der Grad der Schmerzen ist kein Maßstab

Neben körperlichen Schäden soll mit einer Schmerzensgeldzahlung das ausgeglichen werden, das dem Geschädigten widerfahren ist. Dazu gehören auch Unwohlgefühle wie z.B. Schmerzen, seelische Belastungen etc. die mit der Verletzung zusammenfallen.



Zitat (von GMB):
also wenn man keine Ahnung hat dann sollte man besser keinen Kommentar ablassen, als einen falschen!

Gute Idee ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von GMB):
Und Harry, der Grad der Schmerzen ist kein Maßstab

Neben körperlichen Schäden soll mit einer Schmerzensgeldzahlung das ausgeglichen werden, das dem Geschädigten widerfahren ist. Dazu gehören auch Unwohlgefühle wie z.B. Schmerzen, seelische Belastungen etc. die mit der Verletzung zusammenfallen.



Zitat (von GMB):
also wenn man keine Ahnung hat dann sollte man besser keinen Kommentar ablassen, als einen falschen!

Gute Idee ...


Naja, also wenn man mal eine Suchmaschine bemüht, kommen da schnell auch andere Kriterien, als der reine "körperliche" Schmerz, welche für die Bemessung herangezogen werden:

- Dauer der Arbeitsunfähigkeit
- Verschuldensgrad
- die wirtschaftliche Situation des/der Geschädigten
- das Verhalten des Schädigers nach der Schadenzufügung

Aber Hauptsache man hat mal einen Kommentar abgelassen...Inhalt? Vollkommen irrelevant...

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