Bald KEIN SCHADENSERSATZ MEHR in vielen Fällen?

24. März 2001 Thema abonnieren
 Von 
Dietmar JaCobi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Bald KEIN SCHADENSERSATZ MEHR in vielen Fällen?

In einem anderen Diskussionsbeitrag dieses Forums,
in welchem es um die Verbreitung falscher Rechtsinformationen
als Ursache der chronischen Unterbewertung von Schmerzensgeldansprüchen ging,
wurde folgendes Argument zum Reduzieren bzw. Verweigern
von Schmerzensgeldern angeführt:

"Nicht jeder Schaden muß vom Schädiger gezahlt werden,
weil Geschädigte ihr ALLGEMEINES LEBENSRISIKO
nicht auf Mitglieder der Solidargemeinschaft abwälzen können!"

Dieses Argument wurde tatsächlich schon von Richtern
zum Verweigern von Schmerzensgeldern
für Bagatellschäden akzeptiert!

Ein Diskussionsteilnehmer hat es nun auch
zum Rechtfertigen reduzierter Schmerzensgelder für Schwerverletzte,
bzw. zum Aufrechterhalten der skandalösen Schätzpraxis
nach ADAC-Schmerzensgeldtabellen angeführt.

Dieses Argument ist so erbärmlich,
daß ich diesen Diskussionsbeitrag eröffnen muß!

Schließlich könnte ja mit diesem Argument auch jeder,
der ein Kind sexuell mißbraucht und danach beseitigt,
die Minderung seines Strafmaßes damit geltend machen!

Durch intensive, Kindern und Eltern sehr viel Angst machende,
und die Wirklichkeit verzerrende Berichterstattung der Medien
muß inzwischem ja jedem klar geworden sein,
welchem allgemeinen Lebensrisiko sich Kinder aussetzen,
wenn sie ohne Polizeischutz auf die Straße gehen ...

Wahnsinn! - Wenn DENKEN so schmerzhaft sein kann,
wird es irgendwann gar keinen Schmerzensgeldanspruch mehr geben,
weil wir uns den nicht mehr leisten können ...

Bitte besuchen Sie meine hp http://www.zweite-hilfe.de
und tun Sie irgendwas gegen die Verrohung und Verdummung unserer Gesellschaft,
wenn Ihnen auch nur ein bißchen was an Menschlichkeit liegt.

Danke! Und freundliche Grüße!
Dietmar JaCobi

Wer den Schaden hat...?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Dietmar JaCobi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist hier so wenig los, oder sind alle sprachlos?

Ich darf hier noch anmerken, daß die geplante Änderung der Schmerzensgeld-Rechtsvorschrift (Wegfall des § 847 BGB - Ergänzung des § 253 BGB ) keine Anhebung der Schwerverletzten-Schmerzensgelder ermöglicht, wie dies irreführend von Juristen behauptet wird!

Mehr darüber finden Sie auf meiner hp

http://www.zweite-hilfe.de

unter dem Kapitel "Geplante Rechtsänderung"

FG DJ

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