BMW 740 Windschutzscheibe

25. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
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(143 Beiträge, 22x hilfreich)
BMW 740 Windschutzscheibe

Habe eine frage und zwar:
Eine Freundin hat mir vor nicht langer zeit den Rückspiegel aus der Windschutzscheibe gerissen (Sie blieb mit dem Rucksack hängen und darauf hin splitterte die Scheibe und trug mehrere Risse davon)So meldete sie es auch bei der Vericherung. Nun habe ich Post von der Versicherung von ihr bekommen in der wort wörtlich drin steht:

wir bitten Sie, den Schaden nach Maßgabe des vorgelegten Kostenvoranschlags/Gutachtens beheben zu lassen und uns nach durchgeführter Reparatur die Originalrechnung einzureichen. Die Reparaturkosten werden von uns bis zu der im Kostenvoranschlag/Gutachten festgestellten Höhe, abzüglich eines Zeitwertabzuges in Höhe von 50% für die Scheibe(Materialkosten)übernommen.

1. Darf die Versicherung das?

2. Das Fahrzeug ist top in Schuss und von Baujahr 97/98

3. Der Schaden wurde verursacht und müsste auch wieder voll behoben werden?!

4. Ich steh ohne Auto da bzw. darf ich nicht mit dieser Defekten Scheibe fahren das benötigte kleingeld von 1056€ habe ich auch nicht!

Was für Gesetze gibt es da?

Wer den Schaden hat...?

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18 Antworten
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#1
 Von 
IfYouSeekAmy
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Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Versicherungen ersetzen immer nur den Zeitwert. Eine 12 Jahre alte Scheibe kriegen Sie natürlich nicht mehr durch eine nagelneue ersetzt. Mit 50% Abzug sind Sie da eigentlich noch gut dabei.

Ansonsten könnte man sich ja so jährlich nagelneue Waren beschaffen, wenn man nur jemanden findet, der sie versehentlich fallen läßt. ;)

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#2
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Ich finde das Teil was einem Kaputt gemacht wurde sollte man auch vollkommen ersetzt bekommen. Die Scheibe wurde schonmal Neugemacht wegen eines Steinschlages also wird sie nicht ganz 12 Jahre haben. Was Versicherungen sich alles erlauben können.......

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#3
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Ich finde das Teil was einem Kaputt gemacht wurde sollte man auch vollkommen ersetzt bekommen.

Dann müssen Sie sich eine Versicherung suchen, die den Neuwert ersetzt.

> Was Versicherungen sich alles erlauben können.

Sie müssen ja keine Versicherung abschließen, deren Bedingungen Ihnen nicht gefallen.

Und daß Dritte keine Versicherung abschließen müssen, die für Sie optimal ist, versteht sich von selbst.

Der Sinn einer Versicherung ist ja nicht, den Geschädigten zu bereichern, indem er zum Austausch für eine gebrauchte Ware eine nagelneue bekommt, nur weil er das "Glück" hatte, daß ihm jemand die alte kaputt gemacht hat.

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#4
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Wo ist das bitte schön bereichern?Ich will eine Windschutzscheibe haben die I.O. ist wie es vorher auch war da kann man doch nicht einfach 50% des Neupreises kürzen. Dan sollen die mir eine gebrauchte einbauen und voll ersetzen!! Müsste doch theoretisch dan möglich sein nach deren Denken! Kann man da nicht irgendwie gegen vorgehen?! Ich habe die Versicherung nicht abgeschlossen sondern die "gegenerische Seite". Ich bin bei einer der größten Versicherungen da denke ich mal nicht das, das dort so abläuft! Wo ich einem mal draufgefahren bin hatte sein Fahrzeug einen schaden von ca 2800 es kam ein Gutachter raus und es wurden 2600 draus und das Fahrzeug von dem war auch noch von 96 und es wurde ihm alles bezahlt!!! Von daher glaub ich hier die ganze Sache irgendwie nicht bzw ist das schwer zu glauben.

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#5
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Dan sollen die mir eine gebrauchte einbauen und voll ersetzen

"Die" bauen Ihnen gar nichts ein.

Und die gebrauchte kostet noch mehr als 50% als eine nagelneue?

> Kann man da nicht irgendwie gegen vorgehen?

Nein.

> Ich bin bei einer der größten Versicherungen da denke ich mal nicht das, das dort so abläuft

Fragen Sie da lieber mal nach. Das machen nämlich alle so.

> hatte sein Fahrzeug einen schaden von ca 2800 es kam ein Gutachter raus und es wurden 2600 draus und das Fahrzeug von dem war auch noch von 96 und es wurde ihm alles bezahlt

Wahrscheinlich, weil der Schaden bei einem Neufahrzeug nicht 2800, sondern 5600 oder mehr gewesen wäre.

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#6
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Nein es wurde nach BMW ETK berechnet also die vollen BMW Preise wie es sich auch gehört der Typ hatte auch einen Anwalt eingeschaltet sollte ich vielleicht auch mal machen oder einen fragen ich dachte ich bekomme hier eine Anwort.
Der einbau so einer Scheibe ist das teuerste und das Klebematerial usw.

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#7
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Kann mir das mal jemand sinvoll eklären was ich da machen kann?

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#8
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

was bringen mir andere Angebote wenn nur 50% gezahlt werden und ich nicht das Geld habe mal ebend 500e für eine Windschutzscheibe auszugeben weil mir diese von jemanden beschädigt worden ist mir gehts ums Prinzip und das ist aus meiner Sicht unfair! Merkwürdig ist auch das ich die Scheibe erst für mein Geld was ich nicht habe Reparieren lassen soll. Anschließend verlangen die die Rechnung um die Hälfte der Kosten zu tragen allerdings bekomme ich für 500e keine scheibe.

Wie läuft das dan bei Oldtimern die sind dan garnichts mehr Wert? höhö

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#10
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Wie läuft das dan bei Oldtimern die sind dan garnichts mehr Wert?

Sarkasmus führt Sie hier nicht weiter.

Was ein Oldtimer wert ist, ist doch im Einzelfall genau bestimmbar. Darum ist auch eine 130 Jahre alte Blaue Mauritius mehr wert als eine 1 Jahr alte Standardbriefmarke, savvy?

> und ich nicht das Geld habe mal ebend 500e für eine Windschutzscheibe auszugeben

Das ist ein Aspekt ohne rechtliche Relevanz. (Man könnte ja auch fragen, wieso Sie ein Luxusauto fahren, für das Sie sich nicht die kleinste Reparatur leisten können.)

> das ist aus meiner Sicht unfair

Da paßt leider nur der alte Spruch: Klingt blöd, ist aber so.

Sie können noch 150 Seiten lang lamentieren, das wird an der Sach- und Rechtslage nichts mehr ändern.

Wenn es Ihnen "ums Prinzip" geht, dann verklagen Sie doch Ihre Freundin auf die Differenz, wenn die Ihrer Meinung nach so mies versichert ist (oder geht es Ihnen dafür nicht ums Prinzip genug?).
Nutzen wird das aber auch nichts.

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#11
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Also grundsätzlich ist das mit dem zeitwert natürlich richtig. Keine Frage !!

ABER: ich sehe die Sachlage hier in der Tat völlig anders und bin der Überzeugung, dass die Versicherung den Schaden voll erstatten muss. Es geht hier nicht um einen Ersatz des zeitwerts des ganzen fahrzeugs, sondern um naturalrestitution!

Eine andere Sichtweise würde dazu führen, dass man nach einem verkehrsunfall auch nur anteilig die Reparturkosten ersetzt bekommen würde. Wenn mir einer in mein 10 jahre altes Auto reinfährt, und die Kosten der Reparatur sind geringer als der zeitwert des gesamtes Autos, dann bekomme ich selbstverständlich die komplette Reparatur bezahlt. Ich bin doch nicht verpflichtet, mir einen gebrauchten Kotflügel einbauen zu lassen, wenn einer eine Beule reinfährt. Das ist doch Unsinn ! Ich habe schließlich einen Anspruch auf naturalrestitution.

Ich würde dringend empfehlen, einen Anwalt einzuschalten. Der Anwalt soll der Versicherung einen entsprechenden Brief schreiben und seine Gebühren als Schaden gleich auf die Rechnung aufschlagen.

Ich habe den Verdacht, dass die Haftpflichtversicherung hier nach einem Schema arbeitet, was vorliegend aber nicht anwendbar ist.

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#13
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Ich habe schließlich einen Anspruch auf naturalrestitution.

Gebrauchter Kotflügel durch gebrauchten Kotflügel. Oder was meinen Sie sonst, was "Naturalrestitution" bedeutet? Alt durch Neu ersetzen etwa?

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#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Es geht nicht darum, die Scheibe zu ersetzen, sondern darum, das Fahrzeug zu reparieren, und zwar durch den Einbau einer neuen Scheibe !!!

Willst Du allen Ernstes behaupten, dass nach einem Verkehrsunfall, wenn das Auto durch den Einbau neuer Teile instandgesetzt wird, die Versicherung die Rechnung kürzt ????

Man darf doch nicht die Scheibe für sich genommen sehen, sondern man muss doch das Fahrzeug als ganzes betrachten. Das meine ich vorliegend mit der Naturalrestitution.

In folgender Situation wäre deine Ansicht zutreffend: Der Geschädigte bewahrt in seinem Keller eine 10 Jahre alte Scheibe auf. Nun wirft jemand die Scheibe um, und sie geht zu Bruch. In diesem Fall wird natürlich nur der Zeitwert der Scheibe erstattet. (nach diesem Schema arbeitet wohl die Versicherung, die als Privat-Haftpflicht wohl üblicherweise nur mit dieser Sachlage betraut ist)

Vorliegend geht es aber darum, das geschädigte Fahrzeug (!) instandzusetzen. Und das erfolgt durch den Einbau einer neuen Scheibe. Die Sachlage ist identisch mit der Reparatur nach einem Verkehrsunfall, wo in der Werkstatt ja auch neue Teile eingebaut werden um das Fahrzeug wieder instandzusetzen.

Es ist ja nicht so, dass man nach einem Unfall mit einem älteren Fahrzeug die Reparatur auf dem Schrottplatz mit gebrauchten Teilen durchführen lassen müsste. Man natürlich einen Anspruch darauf, sich in einer Werkstatt neue Teile einbauen zu lassen.

Es ist aber hier wieder ein hervorragendes Beispiel, wie Sachbearbeiter von Versicherungen ihr Schubladendenken ausleben.





-- Editiert am 27.05.2009 11:15

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#15
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Aber hier wurde ja die private Haftpflicht der "Gegenseite" in Anspruch genommen.


Eben. Und daher rührt auch die Fehleinschätzung des Sachbearbeiters, da er vermutlich üblicherweise nur Beschädigungen an Einzelteilen abwickelt (z.B. umgestoßene Vase und ähnliches). Trotzdem muss in diesem Fall auch die private Haftpflicht so regulieren, wie es in anderen Fällen die KFZ-Haftpflicht tut.
Ein anwaltliches Schreiben würde hier sicher helfen, zumal die Kosten für den Anwalt ja auch erstattungsfähig sind.



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#17
 Von 
guest123-2231
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 371x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Habe einen Anwalt hinzugezogen er ist ganz der meinung das die Haftpflicht Versicherung die Kosten voll und ganz zu tragen hat! Wie justice005 schon sagte eine Windschutzscheibe ist was ganz anderes wie zb. ein Kotflügel o.ä.
Mein Anwalt wird schon das entsprechende dazu schreiben.
Mal schaun was draus wird. Bedanke mich schon mal bei justice005! Werde mich melden sobald der fall geklärt ist und euch Berichten.

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