Hallo,
am Samstag habe ich am Flughafen München einen Mietwagen abgeholt. Obwohl gebuchte kleinste Klasse wurde mir nachdem ich freundlich gefragt habe, ein größerer Wagen zur Verfügung gestellt. Am Sonntag habe ich eben da den Wagen wieder abgegeben und wurde von dem Mitarbeiter gefragt, ob ich die Schramme in der Alufelge verursacht hätte und ob ich den Wagen nach Auffinden im Parkhaus per Sicht gecheckt hätte. Habe beides verneint mit der Bemerkung, dass das Parkhaus sehr dunkel ist, und dies bei den engen Parkbuchten nicht sichtbar war auf weiteres. (Nach dem rausfahren hält man ja auch nicht nochmal an.) Grob habe ich natürlich wie immer den lack auf etwaige Spuren abgesucht, obwohl im Übergabeprotokoll keine Schäden markiert wurden.
Nun ist dieser Abschliff an der Felge schon eingeschwärzt gewesen, keine Späne etc., es sah nicht frisch aus. (Habe, nachdem der Mitarbeiter mir die Stelle gezeigt hat, ein Foto von nahem gemacht, per Geotagging im Parkhaus in MUC bestimmt ersichtlich). Auch kann weder ich, noch meine Begleitung sich erinnern, in den zwei Tagen irgendwo rangefahren zu sein.
Ich habe heute morgen (Montag) beim Kundenservice angerufen und Einspruch erhebt, nachdem ich bereits eine Rechnung ausgestellt bekommen habe online mit einem saftigen Schadenhaftungsbetrag. Gestern noch vor Ort wurde mir gesagt, es wird per Überwachungskamera von der Ausfahrt versucht, die betreffende Felge zu sehen um festzustellen, ob der Kratzer vorhanden war.
Hat jemand so etwas oder ähnliches schonmal erlebt und einen Tipp, wie ich weiter vorgehen könnte/soll? Sollte ich auch schriftlich zu der Sache Stellung nehmen? Die Bearbeitungszeit wurde mir am Telefon mit 15 Tagen angegeben, in der der Betrag von meiner Kreditkarte sicherlich schon abgezogen wird.
Vielen Dank für Antworten und schönen Gruß
-- Editiert von Moderator am 15.08.2016 17:38
-- Thema wurde verschoben am 15.08.2016 17:38
Autovermietung will mich haftbar machen für bereits vorhandene Schäden
15. August 2016
Thema abonnieren
Frage vom 15. August 2016 | 17:20
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Autovermietung will mich haftbar machen für bereits vorhandene Schäden
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 15. August 2016 | 21:08
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Wurde bei Übergabe ein Protokoll angefertigt?
Wurde bei Rückgabe ein Protokoll angefertigt?
Den Fließtext empfinde zumindest ich dahingehend als wirr.
#2
Antwort vom 15. August 2016 | 21:22
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWurde bei Übergabe ein Protokoll angefertigt? :
Mir wurde ein Protokoll am Counter gegeben ohne markierte Mängel
ZitatWurde bei Rückgabe ein Protokoll angefertigt? :
Ja, dabei hat der Mitarbeiter den Schaden bemerkt und gesagt, dass das
eigentlich älter aussieht als ein Tag (meiner Mietdauer).
-- Editiert von violasarre am 15.08.2016 21:23
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 16. August 2016 | 08:36
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatdas klärt aber immer noch nicht was nun im Rückgabeprotokoll vermerkt wurde. :
Der bemerkte Mangel wurde als KratzerGroß im Abgabeprotokoll markiert. Im Kommentarfeld habe ich darauf hingewiesen, dass ich e snicht gewesen bin und die Aussage des Mitarbeiters war, dass
Dieser Mangel älter aussieht.
ZitatAber die Ausgangslage ist denkbar schlecht da man ja durch das erste Übergabeprotokoll die Mängelfreiheit bestätigt hat und sich der Vermieter darauf natürlich berufen wird. :
Der Vermieter hat aber auch gesagt, dass er erst einmal versucht, durch Überprüfung der Kamera bei der Parkhausausfahrt, herauszufinden, ob der Mangel bereits bestand bevor er mich zur Kasse bittet. Nach Ausstellung der Rechnung und meinem Anruf bei der Hotline, konnte allerdings diese Überprüfung nicht bestätigt werden.
Bringt es evtl. etwas, das von mir aufgenommene Foto der Afelge einer Awerkstatt zu zeigen, um eine Aussage zu bekommen vom Fachmann, ob dieser Schaden def. nicht von mir stammt? Interessiert sowas die Autovermieter?
#5
Antwort vom 16. August 2016 | 09:07
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAber die Ausgangslage ist denkbar schlecht da man ja durch das erste Übergabeprotokoll die Mängelfreiheit bestätigt hat und sich der Vermieter darauf natürlich berufen wird. :
Es war ein "VIP"service Direktabhoung ohne Unterschrift im Vermietcenter am Flughafen. Der Wagen stand im dunklen Parkhaus (mit engen Parkbuchten). Um den Schaden an der Felge bemerken zu können, hätt ich auf dem Boden knieen müssen.
-- Editiert von violasarre am 16.08.2016 09:08
#6
Antwort vom 16. August 2016 | 10:08
Von
Status: Weiser (16968 Beiträge, 5888x hilfreich)
ZitatUm den Schaden an der Felge bemerken zu können, hätt ich auf dem Boden knieen müssen. :
Sehr schlecht, dass du das nicht gemacht hast. Aktuell ist deine Lage leider nicht sehr gut. Du musst plausibel machen, warum du nicht noch einmal angehalten hast um den Wagen genauer zu inspizieren. Du schreibst selbst, dass es auf dem Parkplatz nicht möglich war, also musst du den Wagen so positionieren, dass es dir möglich ist. Wenn du das nicht machst, dann hast du später halt große Probleme irgendwelche Nachweise zu erbringen.
#7
Antwort vom 16. August 2016 | 10:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120029 Beiträge, 39820x hilfreich)
ZitatInteressiert sowas die Autovermieter? :
Den Autovermieter erfahrungsgemäß eher nicht.
Aber vor Gericht könnte das dann sehr relevant werden.
ZitatDer Wagen stand im dunklen Parkhaus (mit engen Parkbuchten). :
Hier wäre zu beurteieln, ob denn hier durch den Parkort "unmöglichkeit bestanden hätte. Ein Kunde muss wohl keine Taschenlampe mitbringen wegen unzureichneder Beleuchtung.
Und wenn die Bucht so eng war, das ohne heraus fahren die Stelle nicht hätte besichtigt werden können, wäre das auch relevant. Dann hätte man aber herausfahren müssenund sofort danach begutachten müssen.
Wobei die Bucht hier der Schilderung nach wohl nicht zu eng war.
ZitatUm den Schaden an der Felge bemerken zu können, hätt ich auf dem Boden knieen müssen. :
Naja, "war unbequem" ist kein Argument...
#8
Antwort vom 16. August 2016 | 10:24
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:Ein Kunde muss wohl keine Taschenlampe mitbringen wegen unzureichneder Beleuchtung.
Nö, aber spätestens draußen bei Licht könnte er die Überprüfung vornehmen. Nirgendwo ist verlangt, daß dem Kunden die Prüfung am Abholort ohne Bewegung des Kfz möglich sein muß.
#9
Antwort vom 16. August 2016 | 10:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120029 Beiträge, 39820x hilfreich)
ZitatNirgendwo ist verlangt, daß dem Kunden die Prüfung am Abholort ohne Bewegung des Kfz möglich sein muß. :
Naja, um die Felge so zu beschädigen, muss ich das Auto unter Umständen nur 10cm bewegen.
Dann müsste der Kunde wieder beweisen, das er den Schaden auf den paar Metern nicht verursacht hat. Womit wir in der gleichen Situation wie jetzt wären ...
#10
Antwort vom 16. August 2016 | 11:48
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
Zitatob ich die Schramme in der Alufelge verursacht hätte und ob ich den Wagen nach Auffinden im Parkhaus per Sicht gecheckt hätte. :
Wie es der Zufall so will, war ich mit ein paar Freunden ebenfalls jetzt am Wochenende in München am Flughafen.
Ein Freund von mir hat sich in dem Parkhaus seine schicken 19" Felgen zerschrammt. Er fährt ein Audi S5 und fährt schätzungsweise 60.000 bis 65.000 Kilometer im Jahr. Die Felgen sahen bis zum Parkhaus in München aus wie neu. Was ich damit sagen möchte: Das Parkhaus ist verdammt eng! Schrammen können leichter passieren, als einem lieb ist.
Zitates wird per Überwachungskamera von der Ausfahrt versucht, die betreffende Felge zu sehen um festzustellen, ob der Kratzer vorhanden war. :
Was glaubst du, was die für eine Kamera haben?
Kamera mit 4k Auflösung auf die Felgen beim rausfahren gerichtet?
Mal angenommen, dem wäre so... Beweist das leider noch gar nix. Du könntest die Schramme auch im Parkhaus selber verursacht haben.
Ich empfehle mich.
#11
Antwort vom 16. August 2016 | 11:55
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie es der Zufall so will, war ich mit ein paar Freunden ebenfalls jetzt am Wochenende in München am Flughafen. :
Ein Freund von mir hat sich in dem Parkhaus seine schicken 19" Felgen zerschrammt. Er fährt ein Audi S5 und fährt schätzungsweise 60.000 bis 65.000 Kilometer im Jahr. Die Felgen sahen bis zum Parkhaus in München aus wie neu. Was ich damit sagen möchte: Das Parkhaus ist verdammt eng! Schrammen können leichter passieren, als einem lieb ist.
Das tut mir leid für deinen Freund. ich hoffe die Neuanschaffung ruiniert ihn jetzt nicht. Ich weiss allerdings mit 100% Sicherheit, dass ich weder im Parhaus, noch den weiteren 216km irgendwo rangefahren bin.
ZitatWas glaubst du, was die für eine Kamera haben? :
Kamera mit 4k Auflösung auf die Felgen beim rausfahren gerichtet?
Ich kann hier nur wiedergeben, was der Mitarbeiter mir gesagt hat, was sie nun versuchen.
Habe die Ehre
Ich empfehle mich.
#12
Antwort vom 16. August 2016 | 12:34
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatDas tut mir leid für deinen Freund. ich hoffe die Neuanschaffung ruiniert ihn jetzt nicht. :
Ich denke nicht. Das kann er gerade noch so verschmerzen.
ZitatIch weiss allerdings mit 100% Sicherheit, dass ich weder im Parhaus, noch den weiteren 216km irgendwo rangefahren bin. :
Wissen heißt wissen und nicht beweisen.
Und genau das ist doch dein Problem.
Du hast für einen mängelfreien PKW unterschrieben und gibst nen PKW mit Mängeln zurück.
Dein Schaden = Dein Problem. Wenn du das Auto nicht vorher genau unter die Lupe nimmst (incl. Felgen) dann musst du auch jetzt dafür grade stehen.
Hake es doch einfach als Lehrgeld ab und erfreu dich lieber an dem sonnigen Wochenende in München.
ZitatIch kann hier nur wiedergeben, was der Mitarbeiter mir gesagt hat, was sie nun versuchen. :
Joar, Versuch macht kluch...
Dabei rumkommen wird wohl nix..
Ich empfehle mich.
#13
Antwort vom 16. August 2016 | 14:50
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Wie hoch ist denn die Rechnung?
Natürlich darf die Vermietung nur den tatsächlichen Wert ansetzen und nicht den Neuwert.
Lg
#14
Antwort vom 16. August 2016 | 16:41
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie hoch ist denn die Rechnung? :
Natürlich darf die Vermietung nur den tatsächlichen Wert ansetzen und nicht den Neuwert.
Lg
Für den Kratzer an der Felge haben sie 408 EUR berechnet, zzgl. 30 EUR Bearbeitunsgebühr.
#15
Antwort vom 17. August 2016 | 12:41
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatFür den Kratzer an der Felge haben sie 408 EUR berechnet, zzgl. 30 EUR Bearbeitunsgebühr :
Das kommt hin!
Der Reifen muss ja abgenommen und wieder draufgezogen werden, mindestens einen Tag Vermietausfall des Fahrzeugs...
Passt in meinen Augen.
Ich empfehle mich.
#16
Antwort vom 17. August 2016 | 15:55
Von
Status: Schüler (289 Beiträge, 123x hilfreich)
Mich würde interessieren , warum man ein Übergabeprotokoll unterschreibt , ohne das Fahrzeug vorher angeschaut zu haben. Das sind doch die Maschen der Vermieter ....Arschkarte gezogen
#17
Antwort vom 17. August 2016 | 16:08
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMich würde interessieren , warum man ein Übergabeprotokoll unterschreibt , ohne das Fahrzeug vorher angeschaut zu haben. Das sind doch die Maschen der Vermieter ....Arschkarte gezogen :
Hab nichts unterschrieben. Auf dem Mir ausgehändigten Blatt steht "PreferredSerice Übergabe ohne Unterschrift"
#18
Antwort vom 18. August 2016 | 08:42
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Dann müsste meinem Verständnis nach der Vermieter zweifelsfrei nachweisen, dass der Schaden während ihrer Nutzung entstanden ist.
Ich würde die Rechnung zurückweisen
#19
Antwort vom 18. August 2016 | 08:43
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatHab nichts unterschrieben. Auf dem Mir ausgehändigten Blatt steht "PreferredSerice Übergabe ohne Unterschrift" :
Aber du hast durch Stillschweigen eingewilligt und somit die Popo-Karte gezogen und musst auch für die Vorschäden (falls du die Macke nicht doch selber verursacht hast) grade stehen.
Ich empfehle mich.
#20
Antwort vom 18. August 2016 | 12:09
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:Aber du hast durch Stillschweigen eingewilligt
Unfug. Der VM hat nach wie vor die Beweislast. Ohne unterschriebenes Protokoll bei Abholung kann er nicht nachweisen, daß der Mangel bei Übergabe an den M noch nicht vorhanden war.
Und jetzt?
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