Autokennzeichen preisgeben

16. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
hd1762
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokennzeichen preisgeben

Erstmal begrüße ich alle und danke für Hilfe im Voraus.
Also, zuerst die Story. Mir ist beim Parken ein kleiner Unfall passiert, aber mit großen Folgen. Ich selber habe kein eigenes Auto, ich bin ein Auto von einem Bekannten gefahren, nennen wir ihn Nick. So, seinem Auto ist aber garnichts passiert, allerdings dem anderen Auto, dass ich angefahren habe, ist ein großer Schaden entstanden, zumindest so sagt die Werkstatt von dieser Person, und ich aus Panik habe ein Zettel auf ihrem Auto hinterlassen. Nennen wir sie Anika. Es ist eine große Summe daraus entstanden, die, wie ich mich mit Anika geeinigt habe, in drei Raten abbezahlen werde. Dazu hat mir die Anika eine Erklärung erstellt, dass ich mich dazu verpflichte, diesen Betrag in drei Raten auszuzahlen, und darüber hinaus möchte sie noch die Kfz-Versicherungsnummer und das Autokennzeichen von Nicks Auto, das icv gefahren habe, haben.
Was ich noch vergessen habe zu sagen, Nick möchte sich aus der Geschichte komplett raushalten, weshalb ich auch die Kosten selber übernehmen muss, und nicht seine Versichrung.
So habe ich dann auch in diese Erklärung reingeschrieben, dass Nick unbekannt bleiben möchte, und hab dann auch unterschrieben, und gleich die erste Rate überwiesen.
Jetzt droht mir die Anika mit dem Anwalt ihres Werkstattmeisters, der auf solche Sachen spezialisiert ist, dass falls ich zumindest die Autokennnummer nicht bekannt gebe, sie diesen dazuschalten wird.
Und jetzt zu meiner Frage, kann sie mir in dieser Sache überhaupt etwas antun, bzw. ihr Anwalt. Weil ich laufe ja nicht weg, sie kennt meine Adresse, meinen Namen, jetzt auch noch meine Bankdaten, da ich wie gesagt die erste Rate bereit überwiesen habe.
Und falls ja, was kann ich tun?

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Was wäre denn so schlimm, wenn du das Kennzeichen bekannt gibst?

Zu den Werkstattkosten könnten ja auch, wenn sie ein Auto benötigt die Kosten für einen Leihwagen hinzukommen (alles Dinge die von der Versicherung getragen werden) und im schlimmsten Fall auch noch die Kosten für ihren Anwalt, wenn sie diesen hinzuziehen muss, um ihre Interessen durchzusetzen. Und vielleicht hat sie eben Zweifel, dass du alles zahlen kannst/willst.

Du kannst ja auch mit dem Freund ausmachen, dass der Schaden über die Versicherung läuft und du diese Kosten dann an diese zurückzahlst. Dann wird er nicht hochgestuft, hat wenig damit zu tun und alles ist vernünftig gelaufen.

Im schlimmsten Fall könnte sie ja auch eine Anzeige bei der Polizei machen und dich als Zeugen benennen. Spätestens dann wird das Kennzeichen sicher ermittelt werden ;-)

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38458 Beiträge, 14007x hilfreich)

Und dann haben wir ja auch noch den Straftatbestand der Verkehrsunfallflucht.Hast Du in der Fahrschule nicht gelernt, dass man in so Fällen am Unfallort verbleiben muss und gegebenenfalls die Polizei rufen?

wirdwerden

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von hd1762):
Und jetzt zu meiner Frage, kann sie mir in dieser Sache überhaupt etwas antun, bzw. ihr Anwalt.
JA.
Die Gegnerin hat ein Anrecht darauf die Versicherungsnummer deines Bekannten zu erfahren. Notfalls wird diese ermittelt werden müssen und deine Kosten werden dadurch weiter steigen. Du solltest der Unfallgegnerin also schleunigst alle relevanten Daten zur Verfügung stellen!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120148 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von hd1762):
Nick möchte sich aus der Geschichte komplett raushalten,

Pech, denn es ist sein Auto. Von daher wird ihm das nicht gelingen wenn die Gegenseite das nicht will.



Zitat (von hd1762):
So, seinem Auto ist aber garnichts passiert, allerdings dem anderen Auto, dass ich angefahren habe, ist ein großer Schaden entstanden,

Das hört sich jetzt nicht sehr plausibel an.

Hat man denn Fotos von dem Schanden an dem anderen Auto?
Gutachten / Kostenvoranschlag?



Zitat (von hd1762):
So habe ich dann auch in diese Erklärung reingeschrieben, dass Nick unbekannt bleiben möchte,

Nun, dann wird wohl die Klage auf Auskunft folgen. Denn die Versicherung des Unfallgegners darf man in Anspruch nehmen, unabhängig davon ob es Nick oder hd1762 nun möchten oder nicht.
Da gibt es einen Rechtsanspruch drauf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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