Auto von Werkstatt geschlachtet

28. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
braucheHilfe82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Auto von Werkstatt geschlachtet

Hallo,

ich habe mein Auto Opel Astra Coupe Turbo vor ca 2 Jahren in eine freie Werkstatt zur Reparatur gegeben. ( Wert laut Gutachten 10.500 € )Mündlich wurde vereinbart, dass die Zylinderkopfdichtung repariert wird. Kosten max. 2.000 €.
Kurz darauf wurde mein Führerschein eingezogen, deshalb gestattete ich dem Besitzer der Werkstatt die Reparatur zeitlich nach hinten zu verlagern, damit er eilige Sachen erledigen konnte.Ich zahlte ihm bereits 700 € per Vorkasse gegen Quittung.
Um mich kurz zu fassen erkläre ich den heutigen Stand: Auto laut Werkstattbesitzer in Einzelteilen zerlegt in der Werkstatt liegend. Ich wurde beim persönlichen Versuch einer Einigung tätlich angegriffen. Befinde mich selbst gerade in der Vorbereitung auf eine eventuelle Insolvenz und muss ja neben Schulden auch mein Vermögen darstellen. Da dass Auto ungefähr die Hälfte meiner Schulden darstellt, wäre dies für mich natürlich sehr hilfreich um meine Schulden abzutragen. Die Polizei habe ich eingeschaltet, doch diese verweist auf Zivilrecht. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Wie gehe ich weiter vor um an mein Auto bzw. angemessenen Schadenersatz zu gelangen? Ich benötige dringend Hilfe. Vorab vielen Dank!

Wer den Schaden hat...?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.


Die Worte "Beratungshilfe" und "Prozesskostenhilfe" hast du schon mal gehört?

quote:
Wie gehe ich weiter vor um an mein Auto bzw. angemessenen Schadenersatz zu gelangen?


Anfangen würde ich mit einer beweisbaren (Einschreiben/Rückschein) angemessenen (14 Tage) Fristsetzung zur Herausgabe des reparierten Autos Zug um Zug gegen Zahlung des vereinbarten Reparaturpreises.

Bei Fristverletzung dann Beratungsschein holen und ab zum Anwalt.

Könnte natürlich noch seine Tücken haben, wenn das mit "mündlich vereinbart" im Zweifel nicht so wirklich beweisbar ist...

-- Editiert Khryztynna am 28.03.2012 12:25

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Polizei habe ich eingeschaltet, doch diese verweist auf Zivilrecht.


Das kann ich mir bei

quote:
Ich wurde beim persönlichen Versuch einer Einigung tätlich angegriffen.


eher schlecht vorstellen (wobei mich bei polizeilicher "Rechtsberatung" andererseits nichts mehr wundert). Hast du Anzeige wegen Körperverletzung erstattet?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

man muss auch hier dann bei allem noch bedenken, die Werkstatt kan natürlich auch für die Lagerung des Fahrzeugs über 2 Jahre Lagerungskosten geltend machen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
braucheHilfe82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und danke erstmal für deine Infos...
Nein, habe keine Anzeige wegen Körperverletzung erstattet, da ich das gar nicht hätte nachweisen können bzw. eh nix dabei herauskommen würde..?? Die Anzeige richtete sich allein um die Herausgabe des Fahrzeuges also wegen Unterschlagung. Wie läuft das mit diesem Beratungsschein ab? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wo bekomme ich den her und ist die Beratung dann 100 pro kostenlos?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
braucheHilfe82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
man muss auch hier dann bei allem noch bedenken, die Werkstatt kan natürlich auch für die Lagerung des Fahrzeugs über 2 Jahre Lagerungskosten geltend machen...



Na klar, er bittet mich darum die Reparatur nach hinten zu schieben und ich bin so nett ( DUMM ) und gestatte ihm das. Dann zerlegt er mein Auto und ich soll Geld für die Lagerung bezahlen trotz mehrmaliger Versuche einer Klärung ?????????????????

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Das das mit dem zerlegen etc nicht recht war steht ausser Frage!

Nur hättest du das Auto halt auch abolen können, bzw abholen lassen sollen. Selbstverständlich fallen Kosten fürs Aaufbewahren des Autos an! er kannein AUto für das er verantwortlich ist nicht einfach so auf der Strasse stehen lassen, er ist für das AUto verantwortlich! Für die Aufbewahrung des ganzen AUtos musst du also schon aufkommen...

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
für die Lagerung des Fahrzeugs über 2 Jahre


Oh, das hatte ich ganz überlesen mit der Dauer.

Ich sehe hier noch ein ganz anderes Problem:
Alles war mündlich vereinbart. Vor 2 Jahren. Was macht der TE, wenn die Werkstatt behauptet "isch 'abe gar keine Auto, Signora "? Kann der TE überhaupt beweisen, sein Auto dort abgeliefert zu haben?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Also wenn die Werkstatt das behaupten würde, dann wäre es eine Werkstatt die nicht viel Ahnung hätte.

Auf sehr vielen Teilen ist die Fahrgestellnummer eingestanzt, Auf dem Motor gibt es eine einmalige Motornummer etc. Anhand der Fahrzeugpapiere ist somit alles bekannt von diesen Nummern. Wenn man dann einige Teile mit entsprechenden Nummer in der WErkstatt finden würde, dann hätten die nen grosses Problem...

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Wenn man dann einige Teile mit entsprechenden Nummer in der WErkstatt finden würde


Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär... ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Kann der TE überhaupt beweisen, sein Auto dort abgeliefert zu haben?



quote:
Ich zahlte ihm bereits 700 € per Vorkasse gegen Quittung.


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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

OK, überzeugt. :)

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