Auto geliehen-Schadenersatz

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
goanton
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto geliehen-Schadenersatz

Hallo,
Folgende Geschichte:

mein Sohn ist Eigentümer des Fahrzeuges. Der Wagen ist als mein Zweitwagen über mich versichert.
Mein Sohn hat das Auto seinem Freund geborgt, der baut ein Unfall mit Personenschaden.
Dazu hatte er noch 0,8 Promille im Blut.
Ich bekomme jetzt eine Zivilklage auf Schmerzensgeld etc. weil ich angeblich als Mithalter
des Wagens gemäß § 7 Abs. 1 StVG verpflichtet bin den Schaden zu ersetzen wenn die Vers. nicht zahlt.

Ist das tatsächlich so? Klingt schon merkwürdig, ich habe keinerlei Fahrlässig gehandelt.

Bitte nur seriöse Antworten
Gruss


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

§7 III StVG sagt doch für deinen Fall genau das Gegenteil.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

§ 7 Abs. 3 StVG greift mangels Schwarzfahrt nicht. Das Fahrzeug war ja nicht gestohlen und die Fahrt vom Eigentümer gebilligt, wenn vielleicht auch nicht unter Alk. Hier ist die Halterhaftung als Gefährdungshaftung einschlägig.

Das ist im Ergebnis allerdings unerheblich, da die Haftpflichtversicherung im Falle einer Verurteilung ohnehin einstandspflichtig wäre.

Das Trio Fahrer, Halter, Versicherung zu verklagen, ist nunmal üblich und zulässig.

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1x Hilfreiche Antwort

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