Auto angefahren jetzt falsche Verdächtigung

31. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
dine4420
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 43x hilfreich)
Auto angefahren jetzt falsche Verdächtigung

Hallo liebe Gemeinde,

und zwar geht es darum Person A die unbekannt war hat Person B das Auto auf einem Parkplatz angefahren, nach suchen wurde Person A gefunden und de Polizei hinzugefügt, Person A streitet aber den Parkrempler ab und schiebt die schuld auf Person B. Nach 8 Monaten kommt ein Brief zu Person B das diese Person A falsch Verdächtigt hat und eine sehr hohe Geldstrafe bezahlen soll, Person A und B haben jeweils einen Zeugen. Wie wird dies nun weiter gehen, ein Anwalt wurde von Person B schon konsultiert um Wiederspruch einzulegen. Da Person B absolut nichts mit dem Anfahren des Autos von Person A zu tun hat.

-- Editiert am 31.12.2009 12:06

-- Editiert am 31.12.2009 12:07

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

B bekommt kaum schon allein deswegen einen Strafbefehl, weil er und A eine unterschiedliche Version der Geschichte erzählen.

Aus irgendeinem Grund muß der StA (und der Richter ebenso) schon fest davon überzeugt gewesen sein, daß B bewußt die Unwahrheit gesagt haben muß und nicht A oder daß es nicht feststellbar ist.

Da hilft dann nur Anwalt, Widerspruch und dann kommt es eben zur Hauptverhandlung.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dine4420
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 43x hilfreich)

Person B hat aber nicht die Unwahrheit gesagt, Person B hat am Tag nach dem Parkrempler in der ganzen Stadt und am Unfallort, überall Plakete aufgehängt auf denen ein Zeuge gesucht wurde. Wenn Person B wirklich schuld gewesen wäre hätte dieses ja keinen Sinn, desweiteren hat sich Person B mittlerweile auch ans Radio gewahnt, um eventuell dort Hilfe zu bekommen. Dies weiss die Polizei zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Person B hat nun riesen Angst eine Geldstrafe für etwas zu bezahlen müssen, was definitiv nicht der Wahreit entspricht.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
dine4420
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 43x hilfreich)

das ganze geschah auf einem Flohmarkt dort waren mehrere hunderte Menschen, wenn Person B eine Finte machen wollte wäre das ja dumm weil hunderte Menschen ihn gesehen haben könnten.

Naja Person B wartet nun einfach bis zum Termin beim Anwalt und dann wird Wiederspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, Person B wird alles dafür tun davon zu überzeugen das Person B die Wahrheit sagt und sollen es noch soviel an Anwaltskosten sein, denn die Gerechtigkeit siegt immer (naja in unserem Staat nicht wirklich) aber die Hoffnung stirbt zuletzt :)

Wie siehts eigentlich mit nem Strafbefehl aus auf welchen Beweisen stützt sich dieser ? habe im Internet gelesen das der manchmal nur einfach so raus geschickt wird um zu schauen ob Person A bzw. B bezahlt und eingeschüchtert ist.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.732 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen