Auftrag nicht durchgeführt - Schadensersatz

29. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
spinaro
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftrag nicht durchgeführt - Schadensersatz

Angenommen Person A arbeietet für Firma B auf Hornorarbasis.
Firma B erteilt Person A einen Auftrag (Testkauf in einem Supermarkt). Die Vergütung liegt bei 8,50€. Der Supermarkt befindet sich auf einer Insel, welche Person A in seinem Urlaub besuchen möchte.

Person A nimmt den Auftrag mit Folgenden Worten an „Ich kann den Test sehr wahrscheinlich durchführen".

Person A hat den Test nicht durchgeführt weil „schlechtes" auf der Insel war. Eine Überfahrt (30€) nur für einen Besuch im Supermarkt hätte sich nicht gelohnt.

Firma B hat eine andere Rechnung von Person A (jene in keiner Verbindung zu dem Test auf der Insel steht) um 250€ gekürzt. Als Begründung wird auf die AGB hingewiesen, dass wenn der Test nicht durchgeführt wird eine „Ausfallpauschalle" i.H.v. 250€ zu zahlen ist.


Hat Person A verbindlich dem Test zugestimmt?
Ist diese AGB-Klausel zulässig, zumal die Vergütung nur 8,5€ beträgt?
Darf Firma B die Rechnung „selbständig" kürzen oder muss Sie die Ausfallpauschale separat einfordern?

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120139 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von spinaro):
Hat Person A verbindlich dem Test zugestimmt?

Wie kann Person A nachweisen, das die einschränkende Bedingung den Auftraggeber erreicht hat?

Was im übrigen auch nicht unbedingt vor einer Schadenersatzforderung schützen wüdre.



Zitat (von spinaro):
Ist diese AGB-Klausel zulässig, zumal die Vergütung nur 8,5€ beträgt?

img]http://abload.de/img/glaskugel_auser_betriy8j3w.jpg[/img]
Woher sollen wir das wissen? Wir kennen die Klausel ja nicht...



Zitat (von spinaro):
Darf Firma B die Rechnung „selbständig" kürzen oder muss Sie die Ausfallpauschale separat einfordern?

Aufrechnungen sind nicht unüblich und auch erlaubt.



Ist man dort fest angestellt? Oder "freier Mitareiter"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spinaro
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Freier Mitarbeiter.

Auszug aus der AGB:
Bei Nichtvornahme des Tests berechnet die GmbH dem Testkunden eine Ausfallpauschale von € 250,00 pro vereinbartem , aber nicht ausgeführtem Einzeltest . Im Gegenzug ist es dem Testkunden möglich einen geringeren/verminderten Schaden der Agentur nachzuweisen. ( $309 Ziff. 5 BGB Das Recht zur fristlosen Kündigung für die GmbH bleibt unberührt.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von spinaro):
Hat Person A verbindlich dem Test zugestimmt?

Wie kann Person A nachweisen, das die einschränkende Bedingung den Auftraggeber erreicht hat?

Was im übrigen auch nicht unbedingt vor einer Schadenersatzforderung schützen wüdre.



Zitat (von spinaro):
Ist diese AGB-Klausel zulässig, zumal die Vergütung nur 8,5€ beträgt?

img]http://abload.de/img/glaskugel_auser_betriy8j3w.jpg[/img]
Woher sollen wir das wissen? Wir kennen die Klausel ja nicht...



Zitat (von spinaro):
Darf Firma B die Rechnung „selbständig" kürzen oder muss Sie die Ausfallpauschale separat einfordern?

Aufrechnungen sind nicht unüblich und auch erlaubt.



Ist man dort fest angestellt? Oder "freier Mitareiter"?

0x Hilfreiche Antwort

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