Angenommen Person A arbeietet für Firma B auf Hornorarbasis.
Firma B erteilt Person A einen Auftrag (Testkauf in einem Supermarkt). Die Vergütung liegt bei 8,50€. Der Supermarkt befindet sich auf einer Insel, welche Person A in seinem Urlaub besuchen möchte.
Person A nimmt den Auftrag mit Folgenden Worten an „Ich kann den Test sehr wahrscheinlich durchführen".
Person A hat den Test nicht durchgeführt weil „schlechtes" auf der Insel war. Eine Überfahrt (30€) nur für einen Besuch im Supermarkt hätte sich nicht gelohnt.
Firma B hat eine andere Rechnung von Person A (jene in keiner Verbindung zu dem Test auf der Insel steht) um 250€ gekürzt. Als Begründung wird auf die AGB hingewiesen, dass wenn der Test nicht durchgeführt wird eine „Ausfallpauschalle" i.H.v. 250€ zu zahlen ist.
Hat Person A verbindlich dem Test zugestimmt?
Ist diese AGB-Klausel zulässig, zumal die Vergütung nur 8,5€ beträgt?
Darf Firma B die Rechnung „selbständig" kürzen oder muss Sie die Ausfallpauschale separat einfordern?
Auftrag nicht durchgeführt - Schadensersatz
29. September 2018
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Frage vom 29. September 2018 | 18:12
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Auftrag nicht durchgeführt - Schadensersatz
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 29. September 2018 | 18:53
Von
Status: Unbeschreiblich (120139 Beiträge, 39835x hilfreich)
ZitatHat Person A verbindlich dem Test zugestimmt? :
Wie kann Person A nachweisen, das die einschränkende Bedingung den Auftraggeber erreicht hat?
Was im übrigen auch nicht unbedingt vor einer Schadenersatzforderung schützen wüdre.
ZitatIst diese AGB-Klausel zulässig, zumal die Vergütung nur 8,5€ beträgt? :
img]http://abload.de/img/glaskugel_auser_betriy8j3w.jpg[/img]
Woher sollen wir das wissen? Wir kennen die Klausel ja nicht...
ZitatDarf Firma B die Rechnung „selbständig" kürzen oder muss Sie die Ausfallpauschale separat einfordern? :
Aufrechnungen sind nicht unüblich und auch erlaubt.
Ist man dort fest angestellt? Oder "freier Mitareiter"?
#2
Antwort vom 29. September 2018 | 19:40
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Freier Mitarbeiter.
Auszug aus der AGB:
Bei Nichtvornahme des Tests berechnet die GmbH dem Testkunden eine Ausfallpauschale von € 250,00 pro vereinbartem , aber nicht ausgeführtem Einzeltest . Im Gegenzug ist es dem Testkunden möglich einen geringeren/verminderten Schaden der Agentur nachzuweisen. ( $309 Ziff. 5 BGB Das Recht zur fristlosen Kündigung für die GmbH bleibt unberührt.
Zitat:ZitatHat Person A verbindlich dem Test zugestimmt? :
Wie kann Person A nachweisen, das die einschränkende Bedingung den Auftraggeber erreicht hat?
Was im übrigen auch nicht unbedingt vor einer Schadenersatzforderung schützen wüdre.
ZitatIst diese AGB-Klausel zulässig, zumal die Vergütung nur 8,5€ beträgt? :
img]http://abload.de/img/glaskugel_auser_betriy8j3w.jpg[/img]
Woher sollen wir das wissen? Wir kennen die Klausel ja nicht...
ZitatDarf Firma B die Rechnung „selbständig" kürzen oder muss Sie die Ausfallpauschale separat einfordern? :
Aufrechnungen sind nicht unüblich und auch erlaubt.
Ist man dort fest angestellt? Oder "freier Mitareiter"?
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