Auffahrunfall durch Motor abwürgen

14. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
akum777
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auffahrunfall durch Motor abwürgen

Hi war gestern in der Nachbarstadt unterwegs, auf der einen Straße ist eine Baustelle wo man über eine Bodenwelle fahren müsste. Hab dort abgebremst und runtergeschaltet um langsam vorbei zu fahren, und da ist mir fast der Motor abgewürgt. Und der hintermann ist mir in dem Moment hinten rein Gefahren. Wie sieht es jetzt Versicherungsmäßig aus ? Hat der Schuld ? Oder hab ich auch Teilschuld. Weil der weigert seiner Versicherung den Schaden zu melden.

Wer den Schaden hat...?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Da du nicht grundlos abgebremst hast, hat der Hintenauffahrende die volle Schuld.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wende sich an den Zenztralruf der Autoversicherer, dort wird dir weiter geholfen, bzw der Schaden an die Versicherung des Unfallgegners gemeldet, egal ob er das will oder nicht...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Das er aufgefahren ist, bedeutet das er entweder einen zu geringen Sicherheitsabstand hatte oder nicht mit der für einen Fahrzeugführer notwendigen Aufmerksamkeit das Fahrzug geführt hat oder der vor ihm fahrende ihn mutwillig ausgebremst hat.

Da es für letzteres keine Anzeichen gibt, dürfte er die Hauptschuld bekommen.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
wende sich an den Zenztralruf der Autoversicherer, dort wird dir weiter geholfen, bzw der Schaden an die Versicherung des Unfallgegners gemeldet, egal ob er das will oder nicht...

Eben genau so.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
... und da ist mir fast der Motor abgewürgt.
Was denn nun, fast - oder abgewürgt?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
akum777
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
... und da ist mir fast der Motor abgewürgt.
Was denn nun, fast - oder abgewürgt?

Stefan

Fast abgewürgt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

OK, dann bist du also nur langsam gefahren.
Und da es dazu einen Grund gab ist dir nichts vorzuwerfen (es gibt Baustellenschwellen die man nur mit Schrittgeschwindigkeit überfahren darf, im Zweifel darf man daher auch entsprechend abbremsen - man weiß ja vorher nicht genau wie es ist)

Stefan

PS: Wenn in diesem Fall jemand mit Betriebsgefahr kommt, dann müsste man imho auch über eine Mithaftung der Baufirma reden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
dann müsste man imho auch über eine Mithaftung der Baufirma reden.

Je nach dem was die Ursache der Bodenwelle war und ob diese ausreichend beschildert / gesichtert wurde, könnte man darüber diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft muß der Nachfolgende soviel Mindestabstand halten, daß er jederzeit rechtzeitig anhalten kann, wenn der Vordermann bremst oder anhält.
"Wer auffährt hat Schuld" gilt hier tatsächlich weitestgehend. Die paar Ausnahmen, die eventuell zum tragen kommen können, sind hier nicht relevant.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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