Hi war gestern in der Nachbarstadt unterwegs, auf der einen Straße ist eine Baustelle wo man über eine Bodenwelle fahren müsste. Hab dort abgebremst und runtergeschaltet um langsam vorbei zu fahren, und da ist mir fast der Motor abgewürgt. Und der hintermann ist mir in dem Moment hinten rein Gefahren. Wie sieht es jetzt Versicherungsmäßig aus ? Hat der Schuld ? Oder hab ich auch Teilschuld. Weil der weigert seiner Versicherung den Schaden zu melden.
Auffahrunfall durch Motor abwürgen
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Da du nicht grundlos abgebremst hast, hat der Hintenauffahrende die volle Schuld.
Hallo,
wende sich an den Zenztralruf der Autoversicherer, dort wird dir weiter geholfen, bzw der Schaden an die Versicherung des Unfallgegners gemeldet, egal ob er das will oder nicht...
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Das er aufgefahren ist, bedeutet das er entweder einen zu geringen Sicherheitsabstand hatte oder nicht mit der für einen Fahrzeugführer notwendigen Aufmerksamkeit das Fahrzug geführt hat oder der vor ihm fahrende ihn mutwillig ausgebremst hat.
Da es für letzteres keine Anzeichen gibt, dürfte er die Hauptschuld bekommen.
Zitatwende sich an den Zenztralruf der Autoversicherer, dort wird dir weiter geholfen, bzw der Schaden an die Versicherung des Unfallgegners gemeldet, egal ob er das will oder nicht... :
Eben genau so.
Hallo,
Was denn nun, fast - oder abgewürgt?Zitat:... und da ist mir fast der Motor abgewürgt.
Stefan
ZitatHallo, :
Was denn nun, fast - oder abgewürgt?Zitat:... und da ist mir fast der Motor abgewürgt.
Stefan
Fast abgewürgt
Hallo,
OK, dann bist du also nur langsam gefahren.
Und da es dazu einen Grund gab ist dir nichts vorzuwerfen (es gibt Baustellenschwellen die man nur mit Schrittgeschwindigkeit überfahren darf, im Zweifel darf man daher auch entsprechend abbremsen - man weiß ja vorher nicht genau wie es ist)
Stefan
PS: Wenn in diesem Fall jemand mit Betriebsgefahr kommt, dann müsste man imho auch über eine Mithaftung der Baufirma reden.
Zitatdann müsste man imho auch über eine Mithaftung der Baufirma reden. :
Je nach dem was die Ursache der Bodenwelle war und ob diese ausreichend beschildert / gesichtert wurde, könnte man darüber diskutieren.
Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft muß der Nachfolgende soviel Mindestabstand halten, daß er jederzeit rechtzeitig anhalten kann, wenn der Vordermann bremst oder anhält.
"Wer auffährt hat Schuld" gilt hier tatsächlich weitestgehend. Die paar Ausnahmen, die eventuell zum tragen kommen können, sind hier nicht relevant.
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