Hallo,
Ich bräuchte kurz eine "Rechtliche" information. Und zwar geht es um
einen von mir verkaufen Rechner welchen ich direkt an einen Arbeitskollegen
von mir Verkauft habe (Vor ca. 1 Monat!) . Den Rechner habe ich natürlich
ohne Betriebsystem etc. abgegeben.
Das Problem ist nun das er mich angerufen hat da der PC angeblich
defekt ist. Was nicht sein kann (außer er hat ihn kaputt gemacht wozu ich
gleich noch kommen werde) Angeblich Funktioniert die Stromversorgung über
USB nicht und die Grafikkarte würde angeblich Rumspinnen und Bildfehler oder so
erzeugen.
Vor einiger Zeit rief er mich an da er Probleme bei der Betriebssystem
instalation hatte. Ein Freund von ihm hat dieses Problem dann wohl gelöst
(Er hatte irgendwas im BIOS verstellt so das es nicht mehr ging) und das
System würde ganz normal instaliert. Danach haben die beiden Grafiktreiber
etc. instaliert und alles war ganz normal und Funktionsfähig!
Nun bin ich doch stark abgenbeigt den Rechner zurück zu nehmen ob ihm das
nun Passt ist mir dabei völlig egal denn ich Weiß! das der Rechner 100% in
Ordnung war und wenn er ohne Ahnung drann rum fummelt kann ich nichts dafür.
Er muss ihn wohl auch geöffnet haben und irgendwelche kabel "ausprobiert" haben
keine ahnung was genau...
Jedenfalls habe ich ihm gesagt das es sich um einen Privatverkauf handelt
und ich keinesfalls Garabtie und Gewährleistung anbiete. Außerdem habe
ich den Rechner kurz bevor er ihn bei mir abgeholt hat noch laufen gehabt
um alle Daten von mir zu entfernen. Und von Heute auf Morgen geht so
ein gerät nicht Kaputt. Außer wenn jemand ohne ahnung drann rum fummelt.
Arbeitskollege will vom Kauf zurück Treten.
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Gewährleistung hätte der K zwar, wenn der VK den Ausschluß derselben nicht beweisen kann.
Der K müßte dem VK aber nachweisen können, daß der reklamierte Mangel schon bei Übergabe vorlag, was ihm vielleicht leicht, vielleicht aber auch sehr schwer fallen dürfte.
Heißt also im Umkehrschluss ich muss den Rechner nicht zurück
nehmen. ?
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Ich wiederhole mich:
Der K müßte dem VK aber nachweisen können, daß der reklamierte Mangel schon bei Übergabe vorlag, was ihm vielleicht leicht, vielleicht aber auch sehr schwer fallen dürfte.
Da wir nicht wissen, ob er das nachweisen kann, wissen wir auch nicht, ob du nachbessern mußt. Und erst wenn du das nicht kannst/willst, mußt du zurücknehmen.
quote:
Und zwar geht es um
einen von mir verkaufen Rechner welchen ich direkt an einen Arbeitskollegen
von mir Verkauft habe (Vor ca. 1 Monat!) .
Das Problem ist nun das er mich angerufen hat da der PC angeblich
defekt ist.
Es ist relativ unwahrscheinlich, dass ein Rechner welcher nach 1 Monat nicht mehr funktioniert schon bei der Übergabe einen Schaden hatte.
Entweder so nen Teil funktioniert, oder eben nicht..iss ja halt Computer und digital.
Wenn es nen Arbeitskollege ist, würde ich persönlich anbieten mir den PC mal anzuschauen (sie haben ja scheinbar Ahnung davon), schon alleine wegen des Betriebsfriedens
Sie können noch so lange im Recht sein...wenn der Kollege jedoch sauer ist (auch ungerechterweise) kann er ihnen ggf auch das Arbeitsleben zur Hölle machen.
++Es ist relativ unwahrscheinlich, dass ein Rechner welcher nach 1 Monat nicht mehr funktioniert schon bei der Übergabe einen Schaden hatte.++
Wieso ist das unwahrscheinlich? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat der Rechner zu keinem Zeitpunkt beim Käufer funktioniert. Der Käufer hat sich jedoch erst nach einem Monat beim Verkäufer gemeldet.
Hast du glaube ich nicht richtig verstanden, im Eingangsposting heißt es ja:
"Danach haben die beiden Grafiktreiber
etc. instaliert und alles war ganz normal und Funktionsfähig!"
Nur mal nebenbei - warum ist das ein "Schadenersatz-Thema" ???
Im Falle eines Handschlaggeschäftes wird der VK den Gewährleistungsausschluß kaum nachweisen können und nachbessern (nicht zurücknehmen) müssen
Will der vielleicht vom Kauf zurücktreten?
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