Hallo,
ich hätte gerne gewußt, ob jemand der mit 1,5 Promille ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt noch mit Vorsatz handeln kann wenn er in das Fahrzeug steigt, losfährt und einen Blechschaden verursacht.
Ist das in dem Zustand möglich einen Vorsatz anzunehmen iund zu begründen?
Danke für eure Antwort
meria
1,5 Promille
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Mit 1,5 Promille kann man seinen Willen bilden und Vorsatz haben. Man ist zwar fahruntüchtig, aber das ist ein anderes Paar Schuhe ;-)
Hallo,
kann man denn hier von der Verwirklichung der Sachbeschädigung ausgehen. Er wollte das Fahrzeug ja nicht bewußt beschädigen - er glaubte das es nochmal gut gehen würde - Gings aber nicht - nahm aber die Möglichkeit in Kauf - ist das dann nicht eher (grobe)Fahrlässigkeit?
Danke für Eure Antwort
Gruß meria
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Guten Tag "Meria",
in diesem Fall könnte man den Vorsatz verneinen und eine bewusste Fahrlässigkeit bejahen. Dieses ist jedoch Sache der Beweisführung.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Hallo,
danke - das bestätigt auch meine Meinung
Herzliche Grüße und nocmals danke
meria
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