Hallo
ich hab mal eine kurze Frage:
Ich habe mir Rückleuchten gekauft die sich jetzt als fehlerhaft erwiesen haben.
Im eingebauten Zustand sammelt sich in einem der beiden Leuchten Wasser, welches bei starkem Regen sogar den ganzen Inneraum "überschwemmt"(laut VW Niederlassung sucht sich das Wasser den Weg in den Innenraum über die undichten Rückleuchten!).
Jetzt hab ich die Rückleuchten ausgebaut um sie zurückzuschicken(so wie es der Händler gesagt hat), allerdings meldet sich der Händler spontan nun nicht mehr bei mir!
Hab ich in so einem Fall eigentlich die Möglichkeit, den Schaden des nassen Innenraums und vielleicht sogar den Ausfall des Autos (sind ja keine Rückleuchten drin!) geltend machen kann?
Mir geht es nicht darum, irgendwie Geld zu machen, mich stört es nur das sich die ganze Grantie/Gewährleistungsabwicklung schon mindestens 3 Wochen hinzieht, nix passiert und der Händler sich nun gar nicht mehr meldet!
für eure Ratschläge/Antworten wär ich sehr dankbar!
!!! Schadensersatz !!!
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
mal wieder keiner eine Antwort parat?
Was willst Du bei lediglich 6 ! erwarten ??? ???
-- Editiert von cuno am 17.10.2007 16:36:51
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Eine Antwort wär mir lieber gewesen!
aber trotzdem Danke !!
Kann mir keiner einen guten Tipp geben?
MFG
...die sich jetzt als fehlerhaft erwiesen haben...
Dahingehend bist Du darlegungs- und beweispflichtig. Habe hierzu im anderen Beitrag etwas geschrieben.
Wie ist es denn eigentlich mit der Erbsache weiter gegangen?
@ Cuno
Das mit dem Erbe hatte sich dann soweit erledigt, als wir das Haus besichtigt hatten. Abriss wäre höher als der tatsächliche Wert gewesen!
Hattest du mir damals auch einen Tipp gegeben?
Gruß Mickey
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten