Klassenfahrt - Wie kann ich mein Kind von dieser Reise entbinden?

2. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Barbi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
Klassenfahrt - Wie kann ich mein Kind von dieser Reise entbinden?

Hallo,

die Klasse meiner Tochter plant eine einwöchige Klassenreise. Die Lehrkraft möchte mit 25 Kindern und nur einem Studenten als Begeltiperson (!) verreisen. Das geht schief! Die Lehrkraft ist bei der täglichen Unterrichtsgestaltung schon überfordert. Wie kann ich mein Kind von dieser Reise entbinden?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wie alt ist das Kind? Wohin geht die Klassenfahrt? Warum sollte die Lehrkraft überfordert sein? Und warum sollte ein Student ungeeignet sein? Was könnte deiner Meinung nach passieren?
Ein Kind von einer Klassenfahrt fern zu halten, ist grundsätzlich falsch und ohne ganz besondere Gründe auch nicht möglich. Eine Klassenfahrt gehört zur Schulausbildung, Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

bei 2 Aufsichtspersonen würde ich mein Kind auch nicht mitfahren lassen, egal wie alt es ist.

Wer denkt bei Klassenfahrten an die Eltern; wo die das Geld dafür auftreiben, interessiert anscheinend die Schule nicht.

Als unser Sohn die Schule wechselte, wurde sogleich im Klassenzimmer den Eltern erklärt, daß Klassenfahrten jährlich durchgeführt werden. Die Kosten steigerten sich von 100,-€ bis letzlich 600,-€.


Auf den Einwand, daß wir dies nicht bezahlen können, kam als Antwort: Diese Schulausflüge wären Pflicht. Als wir darauf antworteten, daß, wenn es Pflicht ist, gefälligst die Schule dies zu bezahlen habe, wurde der Ausflug auch bezahlt.



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#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Geht es hier um eine Horde Schwererziehbarer?
Ich kenne keine Klassenfahrten, bei denen mehr als 2 Betreuer dabei waren.
Und wenn die Eltern Ihren Erziehungsauftrag ernst genommen haben, dann dürfte das auch keine Probleme geben.
Ansonsten stimme ich meri aber zu, dass an einigen Schulen anscheinend nicht darüber nachgedacht wird, dass nicht alle Eltern in der Lage sind die Kosten für die Fahrten aufzubringen, insbesondere wenn es teure Fahrten sind.

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Bei dem Beitrag von -Barbie- ging es doch gar nicht ums Geld. Also bitte beim Thema bleiben.
Bei einer Klassenfahrt mit 25 Kindern oder Jugendlichen sind 2 Begletpersonen üblich und völlig ausreichend.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#5
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

ich gehe einmal davon aus, daß wir alle einmal jung waren und Klassenfahrten mitgemacht haben.
Ich behaupte, alle, der Eine mehr, der Andere weniger, haben ihre gute Erziehung Zuhause gelassen und sind aus der Reihe getanzt.

Wenn die Mutter Bedenken hat, ist dies bei nur 2 Aufsichtspersonen nicht zu beanstanden.

Was würde eigentlich geschehen, wenn alle Eltern vom Lehrer eine persönliche, schriftliche Erklärung verlangen, daß er selbst für alle Schäden, die entstehen, hafbar ist?
25 Kinder, täglich 24 Stunden in die Obhut von nur 2 Aufsichtspersonen zu geben, das empfinde ich für bedenklich.

...und ich bin schon eine geraume Zeit von der Schule weg.

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#6
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@meri: 'Was würde eigentlich geschehen, wenn alle Eltern vom Lehrer eine persönliche, schriftliche Erklärung verlangen, daß er selbst für alle Schäden, die entstehen, hafbar ist?'

Antwort: Nix. Die Haftung auf den Lehrer abzuwälzen wird in jedem Fall unter den genannten Umständen nicht klappen.

Die Anzahl der Begleitpersonen ist grundsätzlich ausreichend. Um das Problem, das die Fragestellerin möglicherweise sieht, besser beurteilen zu können, wären ihre Antworten auf die Fragen (z.B. nach dem Alter der zu betreuenden Kinder) schon hilfreich.

Davor ist alles Spekulation...


MfG,

der Ritter

-----------------
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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Grundsätzlich ist die Teilnahme an einer Klassenreise verpflichtend, da dies zur Schulpflicht gehört.
Wir haben hier eher die andere Problematik, da so viele Eltern (Ausländer) nicht die Anmeldung unterschreiben wollen, werden die Reisen oft kurzfristig ganz abgesagt, da die Schulbehörde vorschreibt, das min. 80 % der Schüler mitfahren müssen. Das ist immer eine Enttäuschung für die Kinder.
Habt ihr die Frage denn überhaupt vorher mal auf einem Elternabend abgesprochen?
Bei uns unterschreiben die Eltern, dass sie auf eigene Kosten ihr Kind abholen müssen, wenn es sich nicht an die Regeln hält.
Es sind sogar mal 4 Kinder mit einem Taxi zuhause abgeliefert worden (auf Kosten der Eltern).

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#8
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

....Grundsätzlich ist die Teilnahme an einer Klassenreise verpflichtend, da dies zur Schulpflicht gehört?


Dann hat die Schule diese Reise auch zu bezahlen. In welcher Verordnung des Schulgesetzes steht denn, daß eine Teilnahme an einer Klassenfahrt Verpflichtung ist.

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#9
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Für Niedersachsen gilt folgendes:

Schulfahrten
RdErl. d. MK v. 10.1.2006 - 35 - 82 021 - VORIS 22410 -
Bezug:
a) Bekanntmachung „KMK-Empfehlung zur pädagogischen Bedeutung und Durchführung von Schullandheimaufenthalten” vom 20.11.1984 (SVBl. S.291)
b) Erlass „Grundsätze zum Schulsport” vom 1.1.2005 - VORIS 22410 - (SVBl. S.14)

6. Teilnahme an Schulfahrten

6.1 Die Teilnahme an Schulfahrten ohne Übernachtung ist für die beteiligten Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler verbindlich.

6.2 1Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die an Fahrten ihrer Klasse oder Gruppe nicht teilnehmen, müssen in dieser Zeit nach Anweisung der Schule andere Unterrichtsveranstaltungen besuchen.

Man sollte aber trotzdem gut darüber nachdenken, ob man die Kinder von der Teilnahme ausschließt.

In dem Erlaß steht übrigens auch etwas zur Aufsicht. Hier der Link

http://www.schure.de/

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#10
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die Hamburger Bildungsbehörde will Lehrer in Zukunft zu Klassenfahrten zwingen: In einer Richtlinie, die die Behörde jetzt fertig gestellt hat, wird die Teilnahme an Klassenfahrten als Dienstpflicht für die Pädagogen festgelegt. Im Klartext: Wenn Schule und Eltern eine Klassenreise verlangen, muß nach der neuen "Schulfahrtrichtlinie" der Lehrer künftig daran teilnehmen.


Aufwandsentschädigung, die Lehrer für einen Tag auf einer Klassenfahrt erhalten, soll von 13 Euro auf künftig 26 Euro verdoppelt werden.

Merkwürdig, nicht?
Die Eltern müssen sehen, wo das Geld herkommt, und die Lehrer bekommen auch noch einen Zuschuss.

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#11
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die Hamburger Bildungsbehörde will Lehrer in Zukunft zu Klassenfahrten zwingen: In einer Richtlinie, die die Behörde jetzt fertig gestellt hat, wird die Teilnahme an Klassenfahrten als Dienstpflicht für die Pädagogen festgelegt. Im Klartext: Wenn Schule und Eltern eine Klassenreise verlangen, muß nach der neuen "Schulfahrtrichtlinie" der Lehrer künftig daran teilnehmen.


Aufwandsentschädigung, die Lehrer für einen Tag auf einer Klassenfahrt erhalten, soll von 13 Euro auf künftig 26 Euro verdoppelt werden.

Merkwürdig, nicht?
Die Eltern müssen sehen, wo das Geld herkommt, und die Lehrer bekommen auch noch einen Zuschuss.

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#12
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Jeder Beschäftigte bekommt für eine Dienstreise einen bestimmten Betrag ausgezahlt. Bis zu gewiseen Grenzen übrigens steuerfrei. Außerdem sind Lehrer auf Klassenfahrten letztendlich ununterbrochen im Dienst oder zumindest in Bereitschaft. Ich finde 26 € dafür nicht besonders viel.

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#14
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo zusammen,


ich kann mir ja nicht helfen, aber die ursprüngliche Thread-Eröffnerin hat sich seit der Thread-Eröffnung nicht mehr zu Wort gemeldet...wir stochern also eigentlich immer noch über die eigentlichen Motive im Dunkeln und mittlerweile wird das eher zu einem Feldzug 'meri gegen das Schulrecht und sonstige Ungerechtigkeiten'.

Bissi wenig zielführend, oder?


MfG,

der Ritter

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#15
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

..wer kratzt denn da an meinem sensiblen Rechtsempfinden?
Ist das etwa D E R Ritter?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo meri,


nein, nicht 'D E R' Ritter, nur 'Der' Ritter... ;)

Sollte auch kein Kratzen an Ihrem Rechtsempfinden darstellen, eher einen Hinweis darauf, daß die Unterhaltung in der derzeitigen Form wenig zielführend ist.

Eine Art 'Trennungsgeld' erhalten Beamte bei einem Außer-Haus-Einsatz relativ häufig (sind also nicht nur die Lehrer, die hier privilegiert sind). Das entspricht so ungefähr dem, was wir als Otto-Normal-Verbraucher bei der Lohnsteuer dann absetzen können.

Schönen Mittwoch allerseits!


MfG,

der Ritter

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#17
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

man könnte die Frage auch so stellen:

Was droht den Eltern, die ihren Kindern keine Klassenfahrt genehmigen?

Ein Bußgeldverfahren, im Falle der Nichtzahlung Erzwingungshaft?



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#18
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Barbi sollte mal Ihr Bundesland mitteilen. Wie schon oben geschrieben gilt z.B. für Niedersachsen, dass man nicht gezwungen werden kann die Kinder an Klassenfahrten teilnehmen zu lassen. Die müssen dann halt in einer anderen Klasse am Unterricht teilnehmen. Schulrecht ist aber Ländersache, also ist es möglicherweise in jedem Land anders geregelt.
Übrigens haben fast alle Schulen Fördervereine, die finanzschwachen Eltern bei der Finanzierung der Klassenfahrten helfen können.

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#19
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Pflichtveranstaltung und trotzdem Kostenübernahme durch Eltern - tja, wir müssen ja auch die Schulbücher bezahlen und nicht die Schule, trotz Pflicht.

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