flugbuchung - Stornogebühr

16. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
hana
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
flugbuchung - Stornogebühr

guten Tag,
ich habe vorgestern bei einem Reisebüro über Flugticket nach HK erkundigt und sie haben für mich ein Sonderangebot gefunden und mir empfohlen früh möglichst zu buchen. Habe mir eingebildet, dass es nur um Platzsicherung geht und es noch nicht verbindlich ist (bin Ausländer und kann nicht gut Deutsch und kann deswegen nicht alles verstehen), ich habe gedacht, nur mit den Namen kann man doch noch nichts machen, mindestens braucht man noch die Bankverbindung oder ich davor etwas bezahle. Habe meinen Name und Adresse, leider auch noch den Name von einer Freundin, die auch fliegen wollte, gegeben und auf die Reiseanmeldung unterschrieben ohne genau zu lesen. Am Abend spreche ich mit der Freundin, die freut sich über das Angebot, muss aber unbedingt 1 Woche früher fliegen. Nächsten Tag gehe ich zum Reisebüro – und es dann weiß ich, dass diese Reiseanmeldung schon ein verbindlicher Vertrag ist und keine Umbuchung mehr möglich (dies steht auch auf der Anmeldung, habe aber nicht gelesen). Wenn man früher fliegen möchte, geht es um ein Storno und ich muss 250€ bezahlen. Nun bin ich jetzt ganz verzweifeln und weiß gar nicht, was ich machen soll, weil die Freundin auf jedem Fall früher fliegen möchtet.
Ich möchte dann fragen:
1.kann das Reisebüro von mir 250€ verlangen? (einige Freunde von mir meinen, das macht so nur weil ich Ausländer bin und nichts gegen sie machen könnte. Das bin ich nicht sicher, weil Problem ist, dass ich unterschrieben habe)
2.wenn es Recht hat, und ich diesen Betrag bezahlen muss, kann mir eine Reiserücktrittkostenversicherung irgendwie helfen? Ich kann diese immer noch abschließen, habe aber gerade darüber gelesen und es fällt mir schwer ein, eine Begründung für frühzeitigen Flug zu finden
Kann jemand mir helfen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Sorry Hana - tut mir wirklich leid, dass du und das Reisebüro da aneinander vorbeigeredet habt. Eine Reiseanmeldung ist definitiv verbindlich und Flugsonderangebote müssen innerhalb von 24 Stunden ausgestellt werden und sind dann tatsächlich nicht mehr umbuchbar bzw. nur noch gegen Gebühr.

Die Rücktrittsversicherung tritt ausschliessloch in Krankheitsfällen ein - nicht wenn aus persönlichen und/oder beruflichen Gründen storniert oder umgebucht werden muss. Die nützt dir in diesem Falle gar nichts.

Eine Möglichkeit wäre es, das Büro zu bitten, einen Kulanzantrag bei der Fluggesellschaft zu stellen. Manchmal wird einem solchen stattgegeben. Dafür gibt es aber keine Garantie.

Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@ powerseller

Kulanzanträge werden dann gestellt, wenn kein rechtliche Möglichkeit einer Erstattung besteht - nicht, weil man nicht weiterweiss!

Hana hat auch nicht darauf gepocht, als Ausländer "übers Ohr gehauen" worden zu sein, sondern hat lediglich angemerkt, dass er Ausländer sei und daher wohl nicht alles verstanden habe, was die Dame am Schalter gesagt hat!

Ich finde Ihre Reaktion bei weitem anmassender, als die Frage von Hana!

lg
Julchen



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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

zu 1: ich stelle keine Kulanzanträge - ich bearbeite sie! Also kein Quatsch!

zu 2: m.E. falsch verstanden. Es war die Meinung einiger Freunde - nicht die von hana selbst.

zu 3:durchaus - lt. Duden: überheblich und arrogant

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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