Zweckgebundene Gruppenreise

25. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Erwin_Koslowsky
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweckgebundene Gruppenreise

Hallo zusammen,
wir haben privat für einen Verein eine Gruppenreise organisiert, mit der Voraussetzung, dass man sich, durch Teilnahme an allen Vorbereitungstreffen, entsprechend für die Reise präpariert. Wenn nun ein Teilnehmer sich durch Nichteilnahme an der Mehrheit der Treffen nicht vorbereiten konnte, kann man ihn von der Reise ausschließen und ihm die Reisekosten trotzdem anlasten?
Danke und Gruß
Er.Kow.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Eventuell ja oder auch nicht.

Das würde zum einen vom Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung abhängen, ob dieser dann auch gültig wäre und den Gesamtkontext.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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