Zählt das als Reiseabbruch?

21. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sharona
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Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)
Zählt das als Reiseabbruch?

Ich habe über Vtours eine Reise gebucht. Diese ging ab dem Dresdner Flughafen über 4 Tage (3 Nächte) nach Tunesien. Der Flug ging verspätet nach Dortmund los. Dort mussten wir zwecks Betankung aussteigen. Nach nochmaligen Verzögerungen sassen wir endlich startbereit im Flieger - über eine Stunde....

Dann teilten uns die Passagiere der anderen Seite mit, dass unser Gepäck ausgeladen wurde. Nach einer Weile wurde uns mitgeteilt, dass das Flugzeug zu voll getankt sei und das Gepäck könne nicht mitfliegen. Es würde uns um nächsten Nachmittag (das wären ca 42 Stunden nach meinem Reisebeginn gewesen) das Gepäck am Flughafen bereit gestellt würde.

Ich rief daraufhin bei der Hotline von Vtours an und fragte, was ich tun könne, da ich von 3 realen Urlaubstagen (die schon mit Touren voll verplant waren) nicht einen Tag ohne mein Gepäck sein wolle. Daraufhin teilte mir die Mitarbeiterin mit, dass sie gar nichts machen könne und ich solle mich an die Anweisungen des Kabinenpersonals halten.

Kurz danach kam es zu einer Durchsage, dass die Gäste, die nicht ohne ihr Gepäck fliegen wollten, das Flugzeug jetzt verlassen dürften und es würde sich im Flughafengebäude um uns gekümmert. Dies nahmen ca 12 Personen an.

Im Flughafengebäude wurden uns die Koffer ausgehändigt und das war es dann. Es war kein Mensch vom Reiseveranstalter vor Ort und auch die Hotline war nicht mehr besetzt.

Das Ende vom Lied war, dass wir uns alle ein Hotel suchen mussten und ich am nächsten Tag nach Hause fuhr.

Die anderen Urlauber, welche über ITS geflogen sind, bekamen eine Ersatzreise und sollen ihre ganzen Kostenbelege einreichen, da es sich um ein Verschulden der Fluglinie handelt.

Mein Reiseveranstalter lehnt das ab. Welche Chancen habe ich, an mein Geld zu kommen?

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28 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Ich habe mir die Schilderung jetzt ein paar mal durchgelesen, weil ich kaum glauben kann was ich da lese:

Wegen Überladung des Flugzeuges soll das Gepäck einiger Passagiere wiederausgeladen werden und dann kommt die Fluggesellschaft auch noch auf die gemeine Idee die Passagiere, die nicht ohne Gepäck fliegen wollen, unter einen Vorwand aus dem Flugzeug zu locken um so das Startgewicht weiter zu reduzieren.(dafür flogen wieder ein paar Koffer mehr mit von den Leuten, die im Flieger sitzengeblieben sind).

Vom Reiseveranstalter Geld zurückfordern für die nicht erbrachte Reise, Schadenersatz verlangen für entgangene Urlaubsfreude und für alle Mehraufwendungen wie das Hotel z.B.
Von der Fluggesellscheift zusätzlich fordern Entschädigungszahlungen in Höhe von 600 Euro wegen Nichtbeförderung.

Das ist schon ziemlich dreist was sich Reiseveranstalter und Fluggesellschaft hier getraut haben. Das ist der Oberhammer.
Am besten zum Rechtsanwalt damit.Und mit den übrigen 12 gestrandeten Urlaubern in Kontakt bleiben und zusammenschließen.

-- Editiert von Vielflieger am 21.08.2008 23:54:58

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#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ich dachte im ersten Moment an einen Fake(sorry sharona).

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es sich so zugetragen hat.

1. hat ein Flugzeug unter Vollast eine gewisse Reichweite. Die Flugplanung plant natürlich nur Flugzeuge ein, die die Strecke auch mit Passagieren, Kerosin und Gepäck schaffen kann.

2. Fliegt im Normalfall kein Gepäckstück ohne den Besitzer. Jetzt soll das Gepäck eines ganzen Fliegers ohne Passagiere in einem anderem mitfliegen?

3. Welches FLugzeug soll das Gepäck zusätzlich transportieren, wenn schon eines mit einer Ladung überfordert ist?

Ich glaube vielen Passagieren ist gar nicht klar, was in einem normalen Urlaubsflieger noch so alles mitfliegt außer Passagieren mit normalem Gepäck.
Da ne Überladung hinzukriegen ist schon nicht so leicht, da müssten mehrere Passagiere gewesen sein, die schweres Sperrgepäck mitgenommen haben, ohne es anzumelden. Die werden im Zweifelsfall aber schon am Check In abgelehnt.

Auch Übertankung halte ich für eher unwahrscheinlich, weil schon aufgepasst wird, wieviel getankt wird (muss ja auch alles bezahlt werden).

Also entweder
- fake
- ein Passagier hat sich was ausgedacht und verbreitet (passt dann aber nicht mit den Durchsagen im Flieger)
- Never-come-back ist geflogen und hat kurzfristig das Angebot einer Scheichfamilie angenommen, irgendwas Schweres mitzunehmen(what ever) und der Preis sei egal.

Oder die Story stimmt tatsächlich, wäre dann ein Skandal.

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#3
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Ist der Flieger voll mit Passagieren und das Startgewicht des Flugzeuges zu hoch, was vorkommt, dann lässt man lieber Gepäck stehen als Passagiere. Letztere kosten nämlich Geld, wenn sie nicht wie vereinbart befördert werden.
Na klar wird Gepäck auch ohne zugehörigen Passagier befördert. Wie kämen sonst all die Koffer zu ihren zurück, die irgendwo auf der Flugreise verlorengegangen sind?
Die Geschichte ist soweit plausibel.

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#4
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo ihr Zwei,

erstmal danke für die Reaktion. Ihr könnt mir glauben, dass ich kein Fake bin, denn soviel Phantasie mir so eine Sch... einfallen zu lassen habe ich wirklich nicht.

Es war so, wie ich beschrieben haben. Ich bin von Dresden aus erst nach Dortmund geflogen und dort mussten wir alle raus.

Es liegt eindeutig eine Fehlberechnung von dem Personal von Karthago Air vor - das steht ausser Frage.

Vtours lehnt meine Reklamation mit den Worten ab, dass es ja meine Entscheidung gewesen wäre, den Flieger zu verlassen und die Problem wären eh ausserhalb ihrer Sphäre gewesen.

Wir haben dann noch mitgekriegt, dass der Flieger noch ca 2 Stunden gestanden hat, ehe er endlich gestartet ist. Ausserdem habe ich mich erkundigt - das Gepäck der Passagiere ist auf mehrere Maschinen verteilt worden und den Gästen am nächsten UND ÜBERNÄCHSTEN Tag übergeben worden.

Ich hätte also unter Umständen 2 Tage ohne Kleidungswechsel mitmachen dürfen und das bei Temperaturen von zeitweise über 40°.

Dass ich da auf das Angebot eingegangen bin, ist wohl nachvollziehbar.

Vtours setzt halt jetzt darauf, dass ich die Sache im Sande verlaufen lasse.

Mit den anderen Passagieren habe ich auch noch Kontakt. Sie sein teilweise am übernächsten Tag von Hamburg aus gefolgen und haben da noch heftigere Dinge erlebt als ich mit meinem Urlaubsabbruch. Sie sind jedoch von ITS aus geflogen und erhalten die verauslagten Kosten wieder.

Wenn ich mir das alles so durchlese, komme ich mir auch vor wie in einem schlechten Film. Vor allem Freitag Abend einsam vor dem Dortmunder Flughafen zu stehen und die Alternative zu haben eine 10 Stündige Zugfahrt auf sich zu nehmen um nach Hause zu kommen oder mit schweren Gepäck zum nächsten Hotel zu laufen war wirklich keine tolle Erfahrung. Und es sah sich wirklich kein Mensch auf dem Flughafen genötigt, uns in irgendeiner Art und Weise zu unterstützen.

Und dann die Frechheit - es war ja MEINE Entscheidung, den Flieger zu verlassen.

Auf jeden Fall habt ihr mich darin bestärkt, dass ich den Spass an unseren Anwalt übergebe. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung mehr, denke aber trotzdem, dass ich Recht bekomme.

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

etwas stimmt an der Sache: Die Runway von Dortmund ist nur 2.000 Meter lang, und da kann es in der Tat sein, dass auf Grund des Flugzeugtyps die Maschine haette nicht voll betankt werden duerfen, oder Gepaeck raus musste. Sicherheit geht vor....

Der Kapitaen und der Co sitzen nicht ohne Grund reichlich vor Abflug im Cockpit.

Da wird alles berechnet: Wetter (Windverhaeltnisse), Flugstrecke usw., dann natuerlich Anzahl der Passagiere, Gewicht des aufgegebenen Gespaecks, Eigengewicht des Fliegers.

Aus all diesen Multiplikatoren kann der Kapitaen genau berechnen, wieviel Kerosin er benoetigt und natuerlich die Sicherheitsreserve und wie hoch das Gesamtgewicht ist. Voll bepackte Flieger bis B 737 oder A 320 duerften da gerade noch abfliegen duerfen, aber bei einer A 321 oder B 757 koennte es schon eng werden in Dortmund.

Aber das ist natuerlich nicht Sache des Reisenden, so etwas einzuschaetzen. Ich glaube, dass hier seitens des Veranstalters ein Vertragsbruch begangen wurde, denn er hat fuer den reibungslosen, also vertragsgemaessen Ablauf der Reise zu sorgen. Und dazu zaehlt, dass das aufgegebene Gepaeck auf der gleichen Maschine befoerdert wird. Insbesondere bei einem derart kurzen Trip. Bei laengeren Reisen ist es dem Reisenden allerdings zuzumuten, dass er sich vor Ort mit dem Noetigsten eindeckt, wenn das Gepaeck einen oder zwei Tage spaeter am Zielort eintrifft. Das ist hier jedoch nicht der Fall.

Ich wuerde mich von einem Fachanwalt fuer Reiserecht beraten lassen und gegen den Veranstalter vorgehen.


Viele Gruesse

bernardoselva

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"Touristiker"

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#6
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Ich werde mal schaun, wo hier in der Region jemand tätig ist.

Auf jeden Fall war ich pappensatt, denn ich habe mir zeitlich wirklich nur die paar Tage "klauen" können und dann das.

Was kann man in solchen Fällen eigentlich fordern?

Reisepreis
Zugkosten
Übernachtung
Urlaubsausgleich (ich musste für den Zeitraum eine Vertretung bezahlen)

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#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Alle im Zusammenhang entstandenen und nachgewiesene Kosten kann man bei Vertrgsbruch verlangen und auch wahrscheinlich Schadenersatz fuer entgangene Urlaubsfreuden.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert von bernardoselva am 22.08.2008 18:35:51

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#8
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Danke für die Info.

Gerade habe ich mir noch einmal den vorhergehenden Beitrag durchgelesen und da ist mir der Kommentar "Etwas stimmt an der Sache" noch etwas bitter aufgestossen.

Die GANZE Sache stimmt leider. Es war ein Weihnachtsgeschenk meines Mannes und ich hatte mich unheimlich auf den Urlaub gefreut, weil ich dort endlich von Ausflug zu Ausflug hätte fahren können, was mein Mann absolut nicht abkann. Einfach mal ein paar Tage etwas komplett anderes erleben als den alltäglichen beruflichen Stress.

Ich bin privat wie auch dienstlich genug eingespannt, als dass ich mir hier irgendwelche Geschichten einfallen lasse!

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#9
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Hab mich nochmal erkundigt wegen der Sache...

Also es kommt wohl ab und zu mal vor, dass eben genau das passiert, was du berichtet hast.

Für mich ziemlich unverständlich, denn ich gehe davon aus, dass Treibstoffberechnungen doppelt oder dreifach überprüft werden.
Wenn man sichs mal andersrum vorstellt, hat plötzlich das Flugzeug mitten über dem Mittelmeer keinen Sprit mehr, weil bis dato niemand gemerkt hat, dass sich jemand verrechnet hat. So schlimm wirds nicht kommen, aber prinzipiell gesehen ists schon heftig.

ALso Sorry für meinen Verdacht (Fake).

Schließe mich der Meinung meiner Vorredner, insb. bernardoselva an.

In Anbetracht der kurzen Dauer wäre ein Reisen ohne Gepäck sicherlich unzumutbar.

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#10
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Das sieht Vtours leider nicht so!

Ich bin nun also gezwungen über 500,00 € in den Wind zu schreiben oder meinen Anwalt zu bemühen.

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#11
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Dieser Fall wirft bei mir reichlich Fragen auf:

1. Wieso bin ich die Einzige, die einen Reiseantritt für möglich hält. Gepäck/Kleidung kann man am Urlaubsort nachkaufen und dem Veranstalter bzw. der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.

2. Wie argumentiert Vtours gegen die Ansprüche seiner Kunden, wie ITS dafür?

3. Wieso sollte der Ganz zu (irgend)einem Anwalt helfen? Ein Spezialist für Reiserecht wäre doch zu befragen.

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@AntoniaW

zu 1. Das ist bei laengerfristigen Reisen sicherlich zumutbar und auch so ueblich. Aber bei einem so kurzfristigen Trip, der augenscheinlich vollgepackt mit Ausfluegen war? Das wage ich zu bezweifeln, Zahnbuerste und Zahnpasta duerfte kein Problem sein, aber Klamotten?

zu 2. Der eine Veranstalter bewertet Tatsachen und Situationen anders, als der andere Veranstalter. Manche gehen zunaechst einmal davon aus und meinen jeden Kundenanspruch abwimmeln zu muessen, und lassen sich auf Klagen ein.

Da ich den bisherigen Schriftwechsel zwischen Sharona und ihrem Veranstalter nicht kenne, moechte ich hier nichts dem beteiligten Veranstalter unterstellen. :wipp:

zu 3. Ich wuerde auch einen Experten nehmen, ganz sicher fuer das erste Beratungsgespraech.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Liebe Sharona,

die Verantwortlichkeit zur Einhaltung des maximalen Startgewichtes eines Flugzeuges liegt bei der Fluggesellschaft. Die Strecke Dortmund-Tunesien erfordert aufgrund der Entfernung einen entsprechend hohen Treibstoffvorrat insbesondere, wenn das Flugzeug zudem noch vollbesetzt ist und viel Gepäck eingeladen ist. Dann ist dieses maximale Startgewicht schnell erreicht. Wie verhindert die Fluggesellschaft, dass das zulässige Gewicht überschritten wird? Die Treibstoffmenge kann nicht reduziert werden, sonst geht unterwegs der Sprit aus.

Also:

1. Es wird Gepäck/Fracht stehen gelassen.
2. Es werden Passagiere stehen gelassen.

Werden Passagiere nicht befördert, greift sofort die EU-Regelung: Die Fluggesellschaft muss dem Passagier Ausgleichszahlungen in Höhe von 600,- Euro zahlen (bei einer Entfernung über 1500 km) und ihn auf den nächsten Flug umbuchen bzw. ihm den Flugpreis zurückerstatten, wenn der Flug sinnlos geworden ist und ihn zum Ausgangspunkt der Reise zurücktransportieren.

Deshalb ist es die bessere Lösung (für die Fluggesellschaft und in der Regel auch für die Passagiere) Gepäck stehen zu lassen.

Was nun in Dortmund zum Überschreiten des Startgewichtes geführt hat, lässt sich nicht genau sagen. Jedenfalls wurde Gepäck ausgeladen um das Gewicht des Flugzeuges zu reduzieren.

Welche Koffer wurden denn ausgeladen? Alle, oder nur ein Teil davon, die Koffer der zuletzt in Dortmund zugestiegenen Passagiere oder auch dein Koffer?

Es ist verständlich bei einer 4-tägigen Reise nicht ohne Gepäck sein zu wollen, insbesondere, wenn wegen Ausflügen keine Chance besteht, das Gepäck in dieser Zeit wiederzusehen.

Nach oder während des Ausladens des Gepäcks schreibst du ist folgendes passiert:

"Kurz danach kam es zu einer Durchsage, dass die Gäste, die nicht ohne ihr Gepäck fliegen wollten, das Flugzeug jetzt verlassen dürften und es würde sich im Flughafengebäude um uns gekümmert. Dies nahmen ca 12 Personen an."

Was mir nicht klar ist: zu welchem Zweck sollten oder durften die Passagiere das Flugzeug verlassen? Was wurde gesagt? Bist du davon ausgegangen, dass du dein Gepäck indentifizierst, wieder einsteigst und samt Gepäck abfliegst oder dachtest du, jetzt samt Gepäck auszusteigen um später mit einem anderen Flugzeug zu fliegen? Wenn letzteres der Fall gewesen sein sollte, dann musst du dich fragen lassen, weshalb du das gemacht hast. Du wusstest schon, dass das verpätete Gepäck alleine mit 42 Stunden Verspätung nachfliegen würde. Du samt Gepäck, das hätte also auch eine Verpätung von mindestens 42 Stunden bedeutet bei 4 Tagen Rundreise-Kurz-Urlaub.

Mein Eindruck ist, die Situation war für dich nicht mehr übersehbar und du hattest auf die angekündigte Hilfe vom Reiseveranstalter im Flughafengebäude gehofft. Diese blieb jedoch aus.

Wegen der Nichtbeförderung kannst du gemäß EU-Verordnung 261/2004 gegenüber der Fluggesellschaft einen Anspruch in Höhe von 600 Euro geltend machen. Ich würde der Fluggesellschaft einen Brief schreiben, schildern was passiert ist und diesen Betrag fordern. Erfolgt keine Reaktion oder nicht in deinem Sinne, dann wende dich an die Schlichtungsstelle Mobilität und/oder an das Luftfahrtbundesamt.

Zum zweiten hat der Reiseveranstalter meines Erachtens die Leistung nicht erbracht. Weshalb hierfür von dir auch nichts zu zahlen ist. Du kannst den vollen Reisepreis zurückfordern. Darüberhinaus Schadenersatz für die Hotelkosten in Dortmund, die Rückfahrt nach Dresden und weil es sich um eine Pauschalreise handelte, auch einen Ausgleich für entgangene Urlaubsfreuden, wie es so schön heißt, verlangen.

Nutze mal die Suchfunktion im Internet und schaue auf die Seiten der Schlichtungsstelle Mobilität, des Luftfahrtbundesamtes und lies dir die Passagierrechte nach EU-Verordnung 261/2004 durch.

Zahlen Reiseveranstalter (Reisepreis, Hotelkosten, Rückfahrt nach Dresden, Entgangene Urlaubsfreude) und Fluggesellschaft (zusätzliche 600,- Euro wegen der Nichtbeförderung) nicht freiwillig die geforderten Beträge, oder nicht wenigstens einen Betrag der dich zufriedenstellt, dann empfehle ich dir einen Anwalt zu bauftragen, der deine Ansprüche durchsetzt.

Und stelle deine Forderungen gleich und zwar immer schriftlich. Einschreiben hilft als Nachweis.

-- Editiert von vielflieger am 24.08.2008 13:31:05

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#14
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ich bin immer noch der Meinung, dass sich der TE in der Beziehung nichts vorzuwerfen hat.

Ganz ehrlich, nach so einer Durchsage (-dürfen aussteigen und ihnen wird im Terminal geholfen-) wäre ich davon ausgegangen, dass ich entweder mein Gepäck identifiziere und dann mit Gepäck fliege (eben wegen Kurzurlaub oder z.B. weil im Gepäck wichtige Sachen sind, die dringend gebraucht werden, aber nur in kleiner Menge -oben- mitgeführt werden dürfen)
oder
ich in den Bus gesetzt werde, der mich und die 12 anderen zu einem anderen Flughafen fährt und ich dann halt von dort mit meinetwegen 5 oder 6 weiteren Stunden Verspätung abfliege, aber wenigstens mit Gepäck.

Ich hätte es eher umgekehrt schwieriger gefunden. Der TE schreibt, dass das Gepäck am nächsten und übernächsten Tag kam.
In der Durchsage war aber die Rede von 48 Stunden.
Ich stelle mir grade mal vor, dass Sharona geflogen wäre. Gleich am nächsten morgen wäre der 1. Ausflug gewesen.
Das Gepäck sollte ja erst nach 48 Stunden kommen.
Sharona deckt sich also gleich nach Ankunft mit allem ein und behält die Quittungen.
Dann erfährt sie Abends im Hotel, dass das Gepäck schon um 10 Uhr Vormittags eingetroffen ist. Sie wäre im 10 Uhr noch nichtmal 24 Stunden da. Soweit ich weiß darf sie sich aber erst nach 24 Stunden komplett neu eindecken(vorher nur das Nötigste, wie Zahnbürste usw.).
Wer zahlt das alles dann?
Ich möchte fast wetten, dass sie dann gehört hätte -wieso, sie hatten doch die Wahl-.

Im Übrigen sind alle Ansprüche an den Reiseveranstalter zu stellen. Du brauchst deine Ansprüche an die Airline nicht direkt an die Airline stellen.
Der Veranstalter ist dir gegenüber in der Gesamtheit Schadensersatzpflichtig, nicht die Airline(nicht direkt jedenfalls). Die Airline tritt dem Veranstalter gegenüber in die Pflicht.

Du musst ja auch nicht das Hotel extra anschreiben und die Agentur im Ziel (wegen Transfer). Also auch nicht die Airline.

Ein Schreiben in dem du den Reisepreis komplett zurückforderst, ggf. noch Schadensersatz. Aber eben wirklich nur eins an den Veranstalter (mit Frist, sagen wir mal 14 Tage), natürlich Einschreiben.

Wenn nichts kommt, oder nichts zufriedenstellendes, dann ab an den Anwalt.

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#15
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Danke schön für die vielen Hinweise.

Die anderen Reisenden, die mit ausgestiegen sind und ich waren der Annahme, dass wir samt unserem Gepäck in einen anderen Flüger (vielleicht von einem benachbarten Flughafen aus) gesetzt würden und wir somit unser Ziel zwar verspätet jedoch mit unserem Gepäck erreichen würden. Dementsprechend hiess es ja auch in der Durchsage "Es würde sich um uns gekümmert werden".

Im Übrigen wurde das Gepäck ALLER Fluggäste ausgeladen und wie bereits geschrieben erhielten sie ihre Koffer am nächsten und auch am übernächsten Tag, da das Gepäck auf mehrer Flugzeuge verteilt werden musste.

Was der Grund für die Überbetankung genau war, haben wir nie erfahren. Irgendwie klang es, als ob zu viele Fluggäste in Dortmund neu dazu gestiegen wären mit entsprechend schweren Gepäck. Aber - sorry - das sind einfach Komponenten, die man bei der Betankung beachten muss. Ich als Fluggast habe mich um sowas doch nicht zu kümmern.

Ich werde mich am Montag bei der Rechtsanwaltskammer meiner Region informieren, welcher Anwalt auf Reiserecht spezialisiert ist.

Bis jetzt habe ich alle Reklamationen auch schriftlich gemacht.

Gefordert hatte ich bisher nur meine Kosten und keinen Schadensersatz. Es wäre mir natürlich eine besondere Freude, wenn ich auch dafür noch etwas bekäme.

Um von diesem Flughafen (Dresden) aus zu fliegen (nur so hätte ich von der Ankunftszeit noch vom ersten Abend was gehabt) bin ich um 7.00 Uhr bei mir zu Hause gestartet. Wir sind in Dresden mit Verspätung los und als wir nach der Betankung in Dortmund endlich wieder im Flieger waren, durften wir nochmals 1 Stunde im Flieger sitzen und bei einem stehenden Flugzeug funktioniert die Klimaanlage anscheinend nicht so, wie wenn es in der Luft ist. Auf jeden Fall war es warm - teilweise begannen sich die Passagiere gegenseitig anzugehen und mir wurde als netter Ausklang des Abends eine Anreise in ein bis zu 40° warmes Urlaubsland ohne mein Gepäck geboten. Da ich auf dieses überaus verlockende Angebot nicht einging, stand ich wie gesagt nach 21.00 Uhr vor dem Dortmunder Flughafen, nachdem in dem ganzen Flughafengebäude kein Mensch bereit war, mir zu bestätigen, dass ich ohne mein Gepäck hätte fliegen sollen. Ich ahnte schon, dass ein Anbieter wie Vtours da nicht unkompliziert reagieren würde.

Wir waren zum Schluss 8 Pesonen - 5 Erwachsene und 3 Kleinkinder - die anderen Reisenden waren aus Dortmund und sind wieder nach Hause gefahren.

Eine Dame von ITS empfahl den anderen Gästen ein Hotel, zu dem wir hinlaufen konnten. Nach gefühlten 5 Kilometer (hat jemand eine Ahnung, WIE SCHWER ein Frauenkoffer sein kann!) kamen wir dort an um zu erfahren, dass es voll belegt war. Wir haben uns dann 2 Taxen gerufen und wurden zum nächsten Hotel gefahren. Dort gab es natürlich nichts zu essen, was aber 22.30 Uhr wirklich langsam nötig war. Besonders die kleinen Kinder brauchten unbedingt etwas zu essen und zu trinken. So sind wir dann gemeinsam zu einem Restaurant gegangen um noch die Reste eines Buffets zu ergattern.

Die anderen Gäste hatten ja eine 2 wöchigen Urlaub gebucht und sollten am nächsten Tag 9.00 Uhr wieder am ITS Schalter sein.

Mein Mann hatte mir zwischenzeitlich eine Zugverbindung mitgeteilt und für mich ging es ab 7.00 Uhr wieder los.

Am Abfahrtsort wurde ein Gleis repariert so dass ich nach einem falschen Hinweis auch noch in den falschen Zug eingestiegen bin, Gott sei Dank fuhr der aber in die Richtung in die ich eh wollte. Ich bin dann in Soest ausgestiegen und habe dort in der Bahnhofsbäckerei erst einmal gefrühstück um dann bei dem Bahnschalter zu erfahren, dass ich meine Rückfahrtskarte von Dresden nicht umwandeln konnte. Also habe ich brav einen neuen Fahrschein gelöst. Aus auf dem Soester Bahnhof waren Bauarbeiten und ich durfte mein Geschoss von einen Koffer über eine Notbrücke schleppen - ein wahres Vergnügen. Zum Überfluss hatte der Zug auf der Stecke eine Baustelle, so dass ich meinen Anschlusszug nicht mehr bekommen hätte. Mein Mann kam mir dann entgegen und irgendwann - nach ca 32 Stunden war ich wieder zu Hause....

Und wie schon geschrieben - dann teilt mir Vtours mit, dass es ja ausserhalb ihrer Sphäre gelegen hätte.

Auf jeden Fall habe ich mich jetzt so richtig schön in Wut geschrieben und ich werde mein Recht jetzt wirklich über einen Anwalt erstreiten.

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#16
 Von 
Sharona
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Schüler
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Ich habe ein Schreiben mit meinen Forderungen geschickt. Diese wurden ganz einfach abgelehnt. Ich habe daraufhin ein "schärferes" Schreiben mit Fristsetzung verfasst und auch darauf erfolgte eine Absagte. Mir bleibt also wirklich nichts übrig, als zu klagen.

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#17
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

kleiner Nachtrag zu Despis Antwort:

Nein es sind nicht alle Ansprüche gegen den Reiseveranstalter zu stellen. Die Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung ist direkt von der Fluggesellschaft zu fordern. Das sind immerhin 600,- Euro. Auch bei Pauschalreisen.

Die Ausgleichszahlung ist keine Schadenersatzzahlung sondern ein Ausgleich für Frust und Ärger, wie z.B. im konkreten Fall das kilometerweite Koffertragen, die aufwändige Hotelsuche usw.

Sofern Schadenersatz zusätzlich von der Fluggesellschaft gezahlt wird, kann dieser auf die Ausgleichszahlung angerechnet werden. Das sehe ich hier aber nicht.

Die anderen Forderungen gegen den Reiseveranstalter.

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#18
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Das erstaunt mich jetzt doch etwas. Ich war auch davon ausgegangen, dass ich mich an meinen direkten Vertragspartner wenden müsste und dieser dann meine Forderungen vom Verursacher selbst durchzusetzen hätte.

Wie gesagt - nach meiner Info soll Karthago Air ja sein Fehlverhalten einsehen.

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#19
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

@vielflieger:

ja, stimmt.
Der Veranstalter haftet nur im Rahmen der Pauschalreise, Ansprüche nach EU-Verordnung sind direkt an die Fluggesellschaft zu stellen.

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#20
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Bei mir war es ja eine Pauschalreise.

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#21
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Es gibt bestimmte Minderungsansprüche wegen der Pauschalreise.
Die kannst du beim Reiseveranstalter geltend machen.

Darüberhinaus hast du Ansprüche gegen die Airline. Diese Ansprüche sind direkt bei der Airline geltend zu machen. Da hat Vielflieger recht, der Veranstalter ist, was die EU-Fluggastverordnung betrifft außen vor.

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#22
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Ist dieser Anspruch verfallen, weil ich nicht die 4 wöchige Frist gewahrt habe?

Ich hatte mich natürlich innerhalb dieser Frist an den Veranstalter gewandt.

-- Editiert von Sharona am 24.08.2008 20:28:34

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#23
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Kleiner Patzer meinerseits:


Zitat:
"Nein es sind nicht alle Ansprüche gegen den Reiseveranstalter zu stellen. Die Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung ist direkt von der Fluggesellschaft zu fordern. Das sind immerhin 600,- Euro. Auch bei Pauschalreisen."

nicht 600,- sondern nur 400,- Euro. Hängt von der Entferung ab und mehr als 3500 km sind es nicht bis Tunesien.



-- Editiert von vielflieger am 27.08.2008 01:36:21

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#24
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Muss eine gewisse Frist gewahrt werden, in der ich mich an die Fluggesellschaft gewendet haben muss?

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#25
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Darüber ist mir nichts bekannt. Wie lang ist das Ereignis her?

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#26
 Von 
Sharona
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 388x hilfreich)

Ich wollte nur kurz mitteilen, was sich nun ergeben hat.

Da ich von V-tours eine Ablehnung meiner Forderung erhalten hatte, erteilte ich unserem Anwalt den Auftrag, meine Interessen zu vertreten. Dieser schrieb V-tours an und erhielt auch von deren Anwalt eine Ablehnung meiner Forderungen.

Bevor wir Klage erheben konnten, erhielt ich von Tjaereborg ein Anschreiben, dass man sehr bedauere, dass ich solch einen Ärger gehabt habe und man würde mir den Reisepreis sowie meine Auslagen ersetzen. Über die Auslagen lag dem Schreiben ein Verrechnungsscheck bei. Der Reisepreis sollte mir in den nächsten Tagen auf mein Konto gutgeschrieben werden sollen.

Daraufhin entzog ich meinem Anwalt das Mandat, da sich ja alles zu klären schien.

Als ich nach einer gewissen Zeit immer noch keine Gutschrift hatte, rief ich dort an. Mir wurde mitgeteilt, dass sich das Ganze noch etwas verzögern würde. Dann hiess es, das Geld sei an V-tours überwiesen und die könnten es mir nicht überweisen, weil sie meine Bankverbindung nicht hätten - die habe ich natürlich gern mitgeteilt.

Dann teilte mir eine Dame von V-tours telefonisch mit, dass es bei der Anwaltsentscheidung bleiben würde. Und immer - wir rufen sie zurück....

Zum Schluss hatte ich noch eine Gespräch mit einer Dame von Tjaereborg - welche mir das Ganze zugebilligt hatte - und diese teilte mir mit, dass der Flug über sie gewesen sei und dieses Geld hätte V-tours auch erhalten. Auch sei sie nach wie vor - auch nach Rücksprache im Haus - der Meinung, dass mir das Geld zustehen würde.

Sie wollte sich nochmals mit V-tours in Verbindung setzen....

Es sah also zwischenzeitlich so aus, als ob dort nicht nur mein Geld von der Buchung sondern auch noch der zurückerstattete Flugpreis gelandet sei - wirklich ein gutes Geschäft :(

Erfreulicherweise erhielt ich dann doch noch die Mitteilung, dass ich den Flugpreis überwiesen bekäme. So waren nur noch 60 Euro offen und höfflicherweise schreibe ich nicht, was dieser Veranstalter damit machen kann....

Für mich steht auf jeden Fall fest, dass ich dort niemals wieder buchen werde, denn eine solch unkulante Bearbeitung einer Reklamation zeigt mir doch, welchen Stellenwert dort meine Kundenzufriedenheit hat.

Eine neue Reise habe ich mittlerweile schon gebucht - dieses Mal mit Direktflug! Und natürlich nicht über V-tours!

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#27
 Von 
AntoniaW
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Schüler
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"Es sah also zwischenzeitlich so aus, als ob dort nicht nur mein Geld von der Buchung sondern auch noch der zurückerstattete Flugpreis gelandet sei - wirklich ein gutes Geschäft" (von Sharona am 02.01.2009 22:57)

Ungeachtet des weiteren Verhaltens von V-Tours. In dieser Hinsicht muss ich den DynamicPackaging Veranstalter in Schutz nehmen. Wie Sie selbst festgestellt haben, hat dieser Lesitungen von Tjaereborg eingekauft. Demenstprechend müssen diese natürlich auch an Tjaereborg bezahlt werden. Dieses Geld wurde also nicht doppelt eingenommen.

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#28
 Von 
Sharona
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Das hatte ich auch so verstanden. Allerdings war es zwischenzeitlich so, dass der Flugpreis von Tjaereborg überwiesen war und trotzdem wollte man mir diesen Flugpreis nicht zurück erstatten. Das war die von mir beschriebene Situation.

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