Wie vorgehen bei Flugannullierung/Nichtbeförderung

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
chocoletta
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 52x hilfreich)
Wie vorgehen bei Flugannullierung/Nichtbeförderung

Hallo,
zwischen den Jahren wollte ich mit Lufthansa einen Rückflug von Stockholm nach Frankfurt antreten, Flug war bestätigt, ich habe rechtzeitig eingecheckt. An diesem Tag gab es in Frankfurt Schneeprobleme. Nach dreimaligem Verschieben unseres Fluges (von 13:20 auf 14:15 und dann 16:00 Uhr) gab der Pilot am Gate bekannt, dass er gerade aus Frankfurt kommt, seine maximale Flugzeit für den Tag erreicht habe, und der Flug nach Frankfurt daher gecancelt wird. LH hat Hotelzimmer zur Verfügung gestellt und Formulare verteilt, auf denen man sich bzgl. einer Umbuchung eintragen sollte, man würde dann angerufen.
Am nächsten Tag, nachdem ich nichts gehört hatte, bin ich zum LH-Schalter. Dieser war nicht besetzt, es hing ein Schild, man solle sich bzgl. des wegen Unwetter gecancelten Fluges an eine LH-Hotline in Frankfurt wenden. Dort war natürlich kein Durchkommen.
Ich habe daher selbsständig einen Flug für den späten Nachmittag (war der einzige noch freie) mit Austrian Airlines nach Frankfurt gebucht, Umsteigen in Wien.
Flug bestätigt, rechtzeitig eingecheckt, Flug war aber über eine Stunde delayed, so dass ich meinen Anschlussflug in Wien nicht bekommen hätte. Daher wurde ich, mehr oder weniger gegen meinen Willen, auch nicht mit nach Wien mitgenommen.
Austrian Airlines hat mir ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt und mich für den übernächsten Tag auf einen Flug nach Frankfurt gebucht, mit dem ich dann auch endlich zurück kam.
Ich habe nun sowohl die LH wegen Schadenersatz und Erstattung des Tickets für Austrian Airlines als auch die Austrian Airlines wegen Schadenersatz aufgrund der Verspätung angeschrieben.

Im Netz habe ich nun mehrfach gelesen, dass die Airlines das gerne aussitzen, bisher hat auch noch keine Airline reagiert. Meine Frage: Was soll ich nun wann noch tun? Gleich einen Anwalt beauftragen? Wie lange den Airlines Zeit geben zu reagieren? (Meine Schreiben habe ich vor 1 1/2 Wochen per Mail dort hin geschickt). Was kann ich noch tun?

Danke schon mal!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Meine Schreiben habe ich vor 1 1/2 Wochen per Mail dort hin geschickt


Einschreiben/Rückschein wäre besser gewesen!


Tipp:

http://www.flightright.de/ihre-rechte/flugausfall

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

in Ihrem Fall duerfte die EU-Fluggastverordnung 261/2004 anzuwenden sein.

Beide Fluggesellschaften haben ordnungsgemaess Betreuungsleistungen nach Artikel 9 dieser Verordnung geleistet, ich unterstelle einfach, dass man Ihnen nicht nur die Hoteluebernachtung stellte, sondern auch die entsprechende Verpflegung.

quote:
.....Nach dreimaligem Verschieben unseres Fluges (von 13:20 auf 14:15 und dann 16:00 Uhr) gab der Pilot am Gate bekannt, dass er gerade aus Frankfurt kommt, seine maximale Flugzeit für den Tag erreicht habe.....

Wetterbedingte Verspaetungen sind hoehere Gewalt und von der Fluggesellschaft nicht beeinflussbar.

Fuer meine Begriffe haette die LH eine Ersatzcrew aus Frankfurt mitschicken muessen, denn es war mit Sicherheit vor dem Abflug in Frankfurt ausrechenbar, dass die zulaessigen Arbeitszeiten ueberschritten werden wuerden.

Demnach duerfte Ihnen eine Ausgleichszahlung von Euro 400,00 je Ticket zustehen, Artikel 7. Nach Artikel 8 hat man Ihnen zusaetzlich das Ticket zu erstatten.

quote:
.....Flug war aber über eine Stunde delayed, so dass ich meinen Anschlussflug in Wien nicht bekommen hätte....

Durch was wurde die Verspaetung verursacht?

Wenn diese Verspaetung im Einflussbereich der Austrian lag, steht Ihnen auch hier eine Ausgleichszahlung in Hoehe von Euro 400,00 zu.

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Weitergehende Ansprueche duerften nicht bestehen. Ihre Ansprueche muessen Sie gegen die jeweilige Fluggesellschaft geltend machen.

Richten Sie sich aber darauf ein, dass man versuchen wird sich mit allen moeglichen Tricks aus der Verantwortung zu nehmen.

Sie koennen die Angelegenheit auch an professionelle Firmen geben, die Ihre Interessen vertreten werden, da muessen Sie mal googlen.. Diese Firmen nehmen allerdings horrende Erfolgsgebuehren.

Schreiben immer per Einschreiben/Rueckschein senden. Dann haben Sie auch einen entsprechenden Nachweis. Nach dem ersten Schreiben wuerde ich ca. 3 - 4 Wochen warten, dann anmahnen und Frist setzen von ca. weiteren zwei Wochen.


Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

-- Editiert bernardoselva am 12.01.2015 12:23

1x Hilfreiche Antwort

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