Verspätung des Rückfluges

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Fotima
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Verspätung des Rückfluges

Hallo liebes Rechtsforum,

habe da mal ein paar Frage zur Verspätung unseres Rückfluges.

Wir mussten geschlagene 8,5 Stunden auf unseren Rückflug in Grenada warten.
Schlussendlich sind wir dann mit 5,5 Stunden Verspätung in Frankfurt gelandet.

1. Haben wir Anspruch auf eine Art Erstattung? Und wenn ja, wieviel Prozent des Flugpreises können wir geltend machen?

2. Welche Zeit muss ich für unsere Ansprüche einreichen?
Die 8,5 Stunden Wartezeit in Grenada oder die 5,5 Stunden für die eigentliche Verspätung (Ankunft ursprünglich: 7.55h, Ankunft tatsächlich: 13.25h)?

3. Wo und in welchen Zeitraum muss ich die Beschwerde einreichen?


Vielen Dank für eure Hilfe,
Gruß Fotima.

-- Editiert von fotima am 11.01.2005 17:00:06

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Handelte es sich um einen Charter- oder einen Linienflug? Eine Nur-Flug-Buchung oder eine Pauschalreise via Veranstalter (TUI,Neckermann o.ä.)?
LG
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#2
 Von 
Fotima
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Julchen,

es handelt sich um eine Hin- und Rückflugbuchung ohne Hotel über Neckermann/ Thomas Cook.

LG
Fotima

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

also Flug mit der Condor (Thomas-Cook-Airlines)?
Bei Flugverspätungen von mehr als 2 Stunden muss auf jeden Fall die Verpflegung am Flughafen übernommen werden. Habt ihr Gutscheine bekommen? Wenn nicht, so könnt ihr auf jeden Fall euren Verzehr geltend machen.
Auch ansonsten müssen laut eines Urteils des OLG Kleve extreme Verspätungen von mehr als 5 Stunden nicht hingenommen werden und können auch nicht durch die Angabe des Zusatzes: "Flugzeiten vorbehaltlich Änderungen" gerechtfertigt werden. Ihr seid allerdings bei einem Nur-Flug dazu verpflichtet, die Rückflüge spätestens 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Wenn ihr das gemacht habt, euch eure Flugzeit bestätigt wurde und die Maschine trotzdem 8,5 Stunden verspätet war, habt ihr einen Anspruch auf Reisepreisminderung. Wie hoch dieser ist, hab ich nicht im Kopf - ist aber nicht allzuviel, soweit ich weiß.

Ihr könnt eure Beschwerde direkt bei der Condor unter dem link

www1.condor.com/tcf/de/ckontakt_3901.html

absenden. - Oder eine förmliche Beschwerde mit allen Unterlagen (Quittungen, Tickets, Boardkarten) bei eurem Reisebüro zur Weiterleitung abgeben.

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Hatte das gleiche Problem auch mal. Ca. 10 Stunden verspätet. Charterflug. Es besteht nur Anrecht auf eine angemessene Verpflegung am Flughafen bei diesem Zeitrahmen. Alles weitere wäre eine freiwillige Kulanzleistung des Veranstalters!

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#5
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

Nein, so ist es nicht.
Das hat nichts mit freiwilliger Kulanz zu tun, man hat Ansprüche ab 5 Std verspätung, die allerdings nicht sehr hoch sind

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