Verspätung Flug, Frist Geltendmachung

18. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
mhh
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 18x hilfreich)
Verspätung Flug, Frist Geltendmachung

Hallo!

Nach Durchsuchen des Forums und ein paar anderer Webseiten habe ich soweit herausgefunden, dass nach 3h Verspätung in der Ankunft laut EUGH (Urteil 19.11.2009 C-402/07 und C-432/07 ) als annuliert gilt und daraus sich Rechte aus Artikel 7 EU-Fluggastverordnung (261/2004) in Form einer Ausgleichszahlung ergeben, sofern der Fluggast rechtzeitig anwesend war. Dabei gilt, dass die Ausgleichszahlungen durch Barzahlung, Überweisung oder Scheck zu erfolgen haben und sich der der Fluggast nicht mit Reisegutscheinen oder andere Dienstleistungen einverstanden erklären muss.

Soweit die Theorie.

In meinem Fall:
- Verspätung 4 Stunden, Flugstrecke unter 1.500km. D.h. 250,-?
- Die Verspätung wurde auf technische Probleme des Flugzeugs zurückgeführt (mehrfache und einzige Aussagen am Abflugort). Keine höhere Gewalt und kein außergewöhnlicher Umstand?
Es wurde ein anderes Flugzeug mit Standby-Besetzung vom Zielort eingeflogen. - Der Flug liegt bereits ein paar Wochen zurück, er war am 2. Juli 2011. Ist das grds. ein Problem?
- Ich habe keinerlei Beweise, ich habe lediglich die Bordkarte. Ich gehe jedoch davon aus, dass soetwas bei den Fluggesellschaften dokumentiert wird. Meint ihr das ist aussichtslos?

Bin gespannt auf Meinungen. Ich wollte diese Verspätung zunächst hinnehmen, aber jetzt hatte ich andere Probleme mit der Airline und versuche, ggfs. Rechte durchzusetzen.

Herzlichen Dank.


-- Editiert mhh am 18.08.2011 15:41

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


Hallo,

also die Vorraussetzungen für den Ausgleichsanspruch sind erfüllt.

Dabei setzen wir vorraus das die vierstündige Verspätung wie eine Annullierung behandelt wird.

Und jetzt kommt der praktische Teil: wie uns die Erfahrung lehrt wird die Airline nicht frewillig zahlen. Deshalb geht das wahrscheinlich wieder nur mit der Hilfe eines Anwaltes.

Technische Probleme sind regelmäßig kein außergewöhnliches Ereignis, auch wenn einem die Fluggesellschaften das in ihren Antwortschreiben, sofern sie überhaupt reagieren, einreden wollen.

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" Benvenuti a bordo!"

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Haben Sie die Ansprüche nachweislich schriftlich bei der Airline binnen eines Monats geltend gemacht? Ansonsten ist das nämlich verjährt.

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#3
 Von 
mhh
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke fuer die Antworten.

Nein, ich habe Ansprueche bisher nicht geltend gemacht, d.h. es sind mittlerweile knapp sieben Wochen vergangen.


quote:
Haben Sie die Ansprüche nachweislich schriftlich bei der Airline binnen eines Monats geltend gemacht? Ansonsten ist das nämlich verjährt.
by Lifeguard

Weisst du das sicher? Genau dazu konnte ich naemlich nichts verbindliches finden.

Beste Gruesse

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#4
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)


Hallo, also ich weiß sicher, dass die Ansprüche nach 7 Wochen

nicht verjährt



sind.

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" Benvenuti a bordo!"

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

quote:
.....Haben Sie die Ansprüche nachweislich schriftlich bei der Airline binnen eines Monats geltend gemacht? Ansonsten ist das nämlich verjährt.....


Irrtum! In der EU-FLuggastverordnung steht nichts von Verjaehrungsfristen. Also gilt das nationale (deutsche) ueblicherweise anzuwendende Verjaehrungsrecht!

Und - wie schon Vielflieger richtig bemerkt hat. Ohne Anwalt wird nichts laufen, die Fluggesellschaft wird sich wie eine Schlange winden, um eine Zahlung zu umgehen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#6
 Von 
mhh
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke fuer die Aufklaerung.

Welcher Anwalt hat Bock? Ich mach 50/50 bei Erstattung ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Warum wenden Sie sich nicht an EU-Claim? Die berechnen nur im Falle des Erfolges - irgendwas knapp unter 30 %.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#8
 Von 
mhh
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 18x hilfreich)

uuuhm, weil ich das nicht kenne.
Tausend Dank dafuer!!
Das ist wirklich eine grossartige Idee.
Bin gespannt, ob alles klappt. Ich und bereits vier andere dieses Flugs haben das in Anspruch genommen.

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#9
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ohne Anwalt wird nichts laufen, die Fluggesellschaft wird sich wie eine Schlange winden, um eine Zahlung zu umgehen


quote:
Warum wenden Sie sich nicht an EU-Claim?


Es ist nur dumm, dass EUClaim bei mir eher als klagescheu bekannt ist.
Airlines sind nicht dumm, die wissen, ob EUClaim Ernst macht oder nicht.

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" "

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#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
......Es ist nur dumm, dass EUClaim bei mir eher als klagescheu bekannt ist......


Nicht schwaetzen!! - nur Fakten zaehlen!! Da nennen Sie doch mal konkrete Faelle, wo EU-Claim nicht geklagt hat, das aber Ihrer Auffassung nach haette machen sollen.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#11
 Von 
guest-12319.12.2013 22:25:59
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 154x hilfreich)

Mit Fakten helfe ich in dem Fall gerne weiter da sich die Sache mit euclaim ganz schön hinzieht ...

Mitte November 2010 -> Fall eingereicht
Mitte November 2010 -> Vollmacht erteilt
Ende November 2010 -> Schreiben von EU Claim an Airline
Anfang März 2011 -> Übergabe der Sache von EU-Claim an Rechtsanwalt
Mitte April 2011 -> Vollmacht für Rechtsanwalt erteilt
Mitte April 2011 -> Schreiben des Rechtsanwalts an Airline in dem auch steht, dass bei Nichtbezahlung der Forderung dem Mandanten der Klageweg empfohlen wird ...

Heute Mitte September - 7 Monate später: nichts mehr von euclaim oder dem Rechtsanwalt gehört.

soviel zu euclaim

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" Benvenuti a bordo!"

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Mit Fakten helfe ich in dem Fall gerne weiter.....

Das ist so natuerlich nicht in Ordnung. Zumindest haette man Sie ueber den Stand der Dinge in der Zwischenzeit informieren muessen.

Schade, ich haette gedacht, dass da etwas Gutes fuer die Durchsetzung berechtigter Ansprueche installiert worden waere....


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#13
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Ich kenne eine Story:
Ja, kurzfristige Annulierung eines Flugs in 2008
- bei EUClaim.co.uk Anfang 2009 eingereicht
- EUClaim schickt drei Briefe an die Airline in 2009
- 2010 NIX
- 2011: Vollmacht an eine Berliner Anwaltskanzlei (Vertragsanwälte von EUClaim) ausgestellt
- März 2011: Anwalt schreibt erneut Brief an Airline
- März 2011: Airline erwidert, dass sie mit Anwalt nicht in Korrespondenz treten werden wird.
- seitdem: Status: "eine Klage wird vorbereitet"
- Fakt: Forderung ist am 01.01.2012 verjährt, wenn nicht bald was geschieht!!!

Mein Bekannter sagt nur: Danke EUClaim!!!

Soll man sich wirklich auf diese Forderungsbetreiber einlassen, wenn am Ende die Verjährung droht - oder selbst zum Anwalt gehen?

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" "

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#14
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Das Schlimme ist:
Die Airlines kennen die Praxis von EUClaim und co. und ignorieren größtenteils deren Forderungen, eben weil die Airlines (ggf. zu Recht) sich denken, dass das zahnlose Tiger sind.

Die Airlines reagieren ggf. anders (sind etwas zahlungsbereiter), wenn da eine Zahlungsaufforderung von einem Anwalt mit einem individuellen Mandat eines Betroffenen kommt.

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#15
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Airline erwidert, dass sie mit Anwalt nicht in Korrespondenz treten werden wird.
- seitdem: Status: "eine Klage wird vorbereitet".....

Das ist ja unglaublich. Und das laesst sich der Anwalt gefallen, was ist denn das fuer einer......

Logisch, wenn sich ein Anwalt (Katze) so verhaelt, dass die Airlines (Maeuse) auf dem Tisch tanzen.

Und das lassen sich die Betroffenen einfach gefallen. Da wuerde ich aber Himmel und Hoelle in Bewegung setzen, z.B. mal als erstes Wiso einschalten!

Sind denn die Ansprueche gerechtfertigt, oder ist das nicht sicher??? Aber selbst wenn die Forderung auf wackeligen Beinen steht, sind solche Wartezeiten nicht zu akzeptieren. Da haette laengst entweder Einreichung der Klage erfolgen muessen oder die Mitteilung, dass hier kein Anspruch besteht, weil.....


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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