Hallo, liebe Forenmitglieder.
Frage:
Reise nach Mallorca gebucht am 17.03.2015 für Juni 2015. Stundenlanges Suchen im Reisebüro nach vernünftiger Flugzeit. ************************ bietet an: Abflug: 15.06.2015, 18:45 h.
Bei Erhalt der Reiseunterlagen: Neue Abflugzeit ab Köln: 20:05 h.
Ankunft am Flughafen Köln-Bonn und üble Überraschung: Abflug nach Palma: 21:35 h!!!!
Tatsächlicher Abflug: Knapp vor 22:00 h.
Dadurch Ankunft in Palma de Mallorca: 16. Juni 2015, morgens um 00:16 h. Da stand ich am Gepäckband und hatte noch 1 Stunde und 30 Minuten Transfer vor mir. Im Hotel kam ich an um ca. 2:30 h. -Ein Urlaubstag komplett verloren.
************************ hat mir einen herzallerliebsten Serien-Bedauerns-Brief mit allen nur möglichen Textbausteinen geschrieben. Wäre ich unbeleckt und ahnungslos, könnten mir glatt die Tränen kommen. Wie lieb, wie rührend, und wie verständnisvoll.;-(
Nein, damit bin ich nicht einverstanden.
Was kann ich realistisch fordern?
-- Editiert von Moderator am 01.08.2015 14:43
-- Thema wurde verschoben am 01.08.2015 14:43
Verspäteter Abflug in denUrlaub
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
handelt es sich um eine Pauschalreise oder haben Sie lediglich einen Flug gebucht und das Hotel separat? Bei einer Pauschalreise koennten Sie beim Reiseveranstalter mit grosser Wahrscheinlichkeit die entgangene Nachtruhe der ersten Nacht geltend machen.
Gegen den Wechsel der urspruenglichen Abflugzeit von 18:45 h auf 20:05 h haben Sie offensichtlich nicht widersprochen, also diese akzeptiert. Am Flughafen ergab sich eine Verspaetung des Abfluges von 20:05 h auf 22:00 h, also weniger als 2 Stunden.
In der EU-Fluggastverordnung 261/2004 ist fuer derart geringe Verspaetungen keine Entschaedigung vorgesehen.
Viele Gruesse
bernardoselva
-- Editiert von bernardoselva am 01.08.2015 12:05
@bernardoselva
Pauschalreise (14 Tg HP - € 1.300). Ich haette beim Erhalt der Reiseunterlagen der neuen Abflugzeit widersprechen müssen? O.K. Ich wuerde fuer die entgangene Nachtruhe der 1. Nacht also einen Betrag fordern. Was die weitere Verspätung am Flughafen angeht: Das hatte ich genau so vermutet.
Herzlichen Dank für Deine rasche Hilfe. Reicht da nochmal einfacher Brief an den Veranstalter?
sternchen08
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Ich wuerde fuer die entgangene Nachtruhe der 1. Nacht also einen Betrag fordern.
Korrekt. Mit per Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum.
So 10% des Tagespreise könnten da durchaus drin sein.
Für einmalig verkürzte Nachtruhe um 3h soll das laut eines mir bekannten Reisefachmannes angemessen sein.
Aber eventuell haben die Experten hier ja noch ein paar andere Werte.
Zitat....Also 1300,-- geteilt durch 14 und davon 10% = 9,26.... :
Ich habe schon von Entschaedigungen von bis zu 50 % des anteiligen Tagesreisepreises gehoert, weil entgangene Nachtruhe hoch bewertet wurde.
Aber Sie machen einen grundsaetzlichen Fehler bei der Berechnung. Sie sind wahrscheinlich von Montag bis Montag, oder von Donnerstag bis Donnerstag oder aehnlich geflogen?? Das sind keine 14, sondern 15 Tage.
Viele Gruesse
bernardoselva
@bernardoselva.
Stimmt genau.
@Harry van Sell
Danke schön.
@Eugenie
Das müssen wir nicht ernsthaft diskutieren. Die TUI hat evtl. ein Interesse, dass ich wieder mit ihr in den Urlaub fliege (was ich tatsächlich plane). Da habe ich vielleicht !! eine etwas günstigere Ausgangsposition. Für € 9,26 fahre ich nicht den PC hoch.
Danke Euch allen. Es war - wie fast immer - eine Freude mit Euch. Ich weiß jetzt, wie ich vorgehen werde.
Einen schönen Sonntag.
sternchen08
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