Hallo,
ursprünglich haben wir im Januar eine Reise
nach Hammamet geucht. Was uns auch SEHR wichtig war, die frühen Flugzeiten. Wenige Tage (1 knappe Woche) nach der Buchung hat das Reiseportal die Flugzeiten rausgelöscht und NUR die Flugtage eingetragen. Trotz mehrmaliger Nachfrage, haben wir nichts erfahren.
Wie ist in SO einem Fall zu verfahren? Wir wollen nicht unbedingt "Surprise"-mäßig ins Blaue fliegen bzw. fahren, da wir gut 2,5 Stunden zum Flughafen fahren müssen...
Danke für die Antworten.
Veranstalter löscht Flugzeiten
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
das hat wohl mit dem Urteil des BGH zutun, dass einmal bestaetigte Flugzeiten nicht mehr so einfach veraendert werden duerfen.
Wie Sie schreiben haben Sie bereits gebucht. Haben Sie auf Ihrer Reisebestaetigung des Reiseveranstalters verbindliche Flugzeiten mit Flugnummern stehen?
Viele Gruesse
bernardoselva
-- Editiert von bernardoselva am 21.03.2015 12:45
Unsere Sorge ist die, dass wir denselben "Reinfall" erleben wie letztes Jahr. Gebucht mit Flugzeiten von 6 Uhr hin und 16 Uhr zurück. 1 Woche vorher wurde dann geändert in 20 Uhr hin und 4 Uhr zurück... dadurch "entgingen" uns 2 Tage, die wir dann mit Stress (wegen Fl***erspätung von 4 Stunden!) usw. verbracht haben...
Wir haben uns die Flüge schließlich ausgesucht, eben WEGEN den Flugzeiten...
-.-
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:.....Wir haben uns die Flüge schließlich ausgesucht, eben WEGEN den Flugzeiten...
Damit haben Sie aber meine Frage nicht beantwortet.
Viele Gruesse
bernardoselva
Nein, da steht nichts davon drauf leider. Deshalb hatte ich ja da bereits Rücksprache halten wollen, aber keinerlei Antworten bekommen. Die Unterlagen kamen im Übrigen auch nur per Mail als PDF-Datei und erst 1 Woche später
Zitat:Was uns auch SEHR wichtig war, die frühen Flugzeiten.
Können Sie denn beweisen, dass bei der Buchung diese früheren Flugzeiten angegeben waren?
Nein, wer denkt denn auch daran, von der Buchung einen Screenshot zu machen?!
Zitat:.....Die Unterlagen kamen im Übrigen auch nur per Mail als PDF-Datei und erst 1 Woche später.....
Welche Unterlagen??????????????? Etwa Reisedokumente????????????? Oder Reisebestaetigung????????????????
Ist es so schwer, sich klar und verstaendlich auszudruecken??????????
Warum sollen Dokumente nicht per mail und als pdf-Datei kommen??????? Der Reiseveranstalter hat wahrscheinlich noch zwei weitere Kunden, da kann er Dokumente nicht persoenlich ueberreichen, dazu fehlt ihm die Zeit.
Wie gesagt, da der Reiseveranstalter noch zwei weitere Kunden hat, kann die Uebersendung von Dokumenten auch schon mal eine Woche dauern. Steht irgendwo, dass das schneller erledigt sein muss?????
Viele Gruesse
bernardoselva
Zitat:Wenige Tage (1 knappe Woche) nach der Buchung hat das Reiseportal die Flugzeiten rausgelöscht und NUR die Flugtage eingetragen.
d.h. direkt nach der Buchung kam keine E-Mail - gar nichts?
Erstmal geht das auch ETWAS freundlicher, Capice? Es ist UNHÖFLICH 5000 Satzzeichen zu benutzen!
Die gesamte Bestätigung kam erst eine gute Woche später und dann direkt mit dem Preis, wie hoch die Anzahlung ist usw. Und in dieser Bestätigung die per PDF kam, stand NICHTS wegen der Flugzeiten drin! Im Internet bei der Buchung eine Woche zuvor wurden aber Airline UND Zeiten deklariert. Das man als Kunde DAVON seit neuestem Screenshots machen MUSS ist mir neu!
Ich bin es gewöhnt, dass ich eine erste Reisebestätigung kurz nach der Buchung einmal per Mail erhalte und dann einige Tage später nochmal per Post! SO kenn ICH es! Und ich bin schon oft geflogen! Dieses Jahr wurde uns allerdings ein Anderer Reiseveranstalter zugeteilt und da läuft es in meinen Augen nicht ganz koscher!
Es mangelt hier dann um eine fehlende übereinstimmende Willenserklärung, insb. wenn das Angebot von der Reisebestätigung abweicht.
Zitat:......Ich bin es gewöhnt, dass ich eine erste Reisebestätigung kurz nach der Buchung einmal per Mail erhalte.....
Das duerfte so formuliert nicht korrekt sein. Viele Onlineportale senden nach getaetigter Buchung per email eine Bestaetigung, dass die Buchung dort eingegangen ist. Das ist aber keine verbindliche Reisebestaetigung, die kann nur durch den Reiseveranstalter erstellt werden.
Nun beweisen Sie mal, dass da Flugzeiten auf der Angebotsseite gestanden haben. Das werden Sie nicht koennen, wenn, wie Sie selbst sagten, sich keinen Screenshot machten.
Zitat:.....Es ist UNHÖFLICH 5000 Satzzeichen zu benutzen!.....
Man moechte Ihnen ja gerne helfen, wenn Sie Fragen haben. Wenn Sie aber unklar formulieren, dann sind manchmal viele ???? notwendig.
Zitat:.....und da läuft es in meinen Augen nicht ganz koscher!....
Das wuerde ich mal als unhoeflich bezeichnen, wenn man sich erdreistet, so etwas ohne einen wirklichen Grund zu behaupten!!
Ausserdem wird Ihnen kein Reiseveranstalter zugeteilt, schliesslich sind wir hier nicht in der SBZ, sondern Onlineportale zeigen Ihnen in der Auflistung stets den jeweiligen Veranstalter an, man muss nur die Augen offen haben.
Zitat:.....Es mangelt hier dann um eine fehlende übereinstimmende Willenserklärung, insb. wenn das Angebot von der Reisebestätigung abweicht.....
....was zu beweisen waere......
Viele Gruesse
bernardoselva
Zitat:Viele Onlineportale senden nach getaetigter Buchung per email eine Bestaetigung,
Eine solche E-Mail (Eingang der Buchungsanfrage) würde aber somit bestätigen, was genau in der Buchungsanfrage stand.
Wenn dort die Flugzeiten drinstehen, aber nicht mehr auf der Reisebestätigung zu finden sind, könnte man die fehlende übereinstimmende Willenserklärung nachweisen.
Zitat:.....Eine solche E-Mail (Eingang der Buchungsanfrage) würde aber somit bestätigen, was genau in der Buchungsanfrage stand.....
Diese liegt der TE aber wohl nicht vor, wie sie schreibt. Also muss man nicht mutmassen.
Viele Gruesse
bernardoselva
Zitat:Das man als Kunde DAVON seit neuestem Screenshots machen MUSS ist mir neu!
Nö, MUSS man nicht.
Nur wenn man dann hinter her nichts beweisen kann, MUSS man halt in den sauren Apfel beißen und mit den daraus resultierenden Unbequemlichkeiten leben.
Für Online-Portale ist das kein Problem wenn da mal einer unzufrieden ist. Lokale Reisebüros arbeiten da erfahrungsgemäß anders.
Man muss sich halt entscheiden, kauft man Service (=lokales Reisebüro) oder nur einen Preis (=Online-Portal).
Hab heut nochmal angerufen und die Flugzeiten+Airline bekommen
Schriftlich bestätigt? Oder nur mündlich?
ZitatHab heut nochmal angerufen und die Flugzeiten+Airline bekommen :
Ob die dann noch bis zum Abflug Gueltigkeit haben? Ich wuerde fast wetten, dass das nicht der Fall ist. Aufgrund der Ereignisse in Tunesien stagnieren die Buchungszahlen, da werden also noch so manche Fluege zusammengelegt mit dann notwendigen Flugzeitaenderungen. Airline und Reiseveranstalter werden also von Abflug zu Abflug schauen und Auslastungen genau pruefen um dann ggf. Aenderungen vorzunehmen.
Der BGH hat zwar entschieden, dass Flugzeiten nicht so ohne weiteres geaendert werden duerfen, sagt im Urteil aber auch, dass bei nicht vorhersehbaren Umstaenden derartige Aenderungen durchaus moeglich sein koennen.
Viele Gruesse
bernardoselva
Leider nur mündlich bekommen. Ich brauch aber die Flugzeiten um den Parkplatz halt auch frühzeitig buchen zu können. Die sind in FFM nicht so ganz billig . Ich hoffe inständig, dass es bei den Flugzeiten bleibt.
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