Urlaub zu Viert - Eine Person stornieren nicht möglich?!

29. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Nitro89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
Urlaub zu Viert - Eine Person stornieren nicht möglich?!

Hallo,
3 Freunde ich Ich fliegen Mitte August nach Bulgarien. Bezahlt ist bereits alles, jetzt gibt es allerdings Probleme mit einem Freund, welchen wir gerne raus stornieren wollen, dies allerdings laut dem Veranstalter "Ab-in-den-Urlaub.de Spezial by Urlaubstours" nicht geht.
Eine Reiserücktrittsversicherung haben wir nicht abgeschlossen, nur eine Reiseschutzversicherung von Berlin Direkt.

Besteht hier wirklich nicht die Möglichkeit, eine einzige Person zu stornieren?

Beste Grüße!

Reise mit Hindernissen?

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Was wurde denn vereinbart bezüglich Stornierung?

Generell lässt sich eine Reise erstmal gar nicht stornieren.

Mit einer Reiserücktrittsversicherung hat das auch nichts zu tun, "wollen gerne stornieren" ist regelmäßig kein versichertes Ereignis.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
dies allerdings laut dem Veranstalter "Ab-in-den-Urlaub.de Spezial by Urlaubstours" nicht geht.


Seid Ihr Euch sicher, dass das der Veranstalter ist?

Ihr könntet eine Ersatzperson benennen. Diese könnte Euch ein Viertel vom Gesamtpreis bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nitro89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja das ist unser Reiseveranstalter, keine besonders guten Erfahrungen im Netz drüber gelesen aber naja ist jezt halt so...

Ja das würde funktionieren, allerdings hat sich bisher keine "Ersatzperson" finden lassen...

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von nikseib):
Grundsätzlich ist es eigentlich immer so dass sich eine Pauschalreise nie kostenfrei stornieren lässt, es sei denn es liegen ganz besondere Gründe vor die hier aber nicht erkennbar sind. Die Höhe der Stornierungskosten hängen etwas vom Veranstalter und vorallem der restlichen Zeitspanne bis zum Reiseantritt
Es ist daher nötig fest zu stellen welche Höhe der Stornierungskosten vertraglich vereinbart wurden um dann prüfen zu können ob deren Höhe angemessen sind.


Es macht eh keinen Sinn die Reise zu stornieren, da eine Paulreise nur Gesamt storniert werden kann! Somit müssten die restlichen 3 Personen neu buchen.
Dies könnte unter Umständen noch teurer werden, da bis zum Reiseantritt ja nicht mehr ganz so viel Zeit ist, wie bei der eigentlichen Buchung.

Zitat (von vundaal76):
Diese könnte Euch ein Viertel vom Gesamtpreis bezahlen.

zzgl. werden hier noch die Kosten für die Namensänderung fällig...

Da dieses Thema allerdings schon hier behandelt wird, könnten die @Moderator überlegen, einen Thread zu schließen.

http://www.123recht.net/Gemeinsamer-Urlaub-Freund-zahlt-nicht-Beweise-genuegend-vorhanden-Bitte-um-Rat-und-Hilfe-__f506148.html

Ich empfehle mich.

-- Editiert von Seb_Weniger am 30.06.2016 09:31

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

nur hoechst unserioese Reiseveranstalter wagen die Behauptung, dass ein Ruecktritt von der gebuchten Reise nicht moeglich ist. Siehe § 651 i BGB - dort steht zweifelsfrei, dass man jederzeit von einer gebuchten Reise vor Reiseantritt zuruecktreten kann.

Zitat:
.....Generell lässt sich eine Reise erstmal gar nicht stornieren. ....

Dummes Zeug. Siehe § 651 i BGB .

Zitat:
....Es macht eh keinen Sinn die Reise zu stornieren, da eine Paulreise nur Gesamt storniert werden kann! .....

Auch das ist Quark!!! Natuerlich gibt es Teilstornos.

Zitat:
......Somit müssten die restlichen 3 Personen neu buchen.....

Bei einem serioesen Reiseveranstalter muss man das nicht. Haben die vier Leutchen z.B. zwei Doppel gebucht, dann wird ein Doppel auf Einzelbelegung umgebucht, mit entsprechenden Mehrkosten!

Haette man im Reisebuero gebucht, wuerde man sofort gesagt bekommen, wie sich das ganze Spektakel auf den gesamten Reisepreis auswirkt einschl. der Umbuchungs- und Stornogebuehren fuer eine Person. Dort im Reisebuero hat man seinen Ansprechpartner - aber im Internet???? Wenn man da auf weniger serioese Laeden stoesst, da hat man wahrscheinlich Stress ohne Ende! Viel Spass dabei!


Viele Gruesse
bernardoselva


Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Dummes Zeug. Siehe § 651 i BGB .

Zitat (von bernardoselva):
Auch das ist Quark!!! Natuerlich gibt es Teilstornos.

Was legst du denn hier für nen aggressiven Ton an den Tag?

Zitat (von bernardoselva):
Haette man im Reisebuero gebucht

Wer sagt, dass die Herrschaften nicht im Reisebüro gebucht haben?

Zitat (von bernardoselva):
aber im Internet????

Auch im Internet hat man einen Ansprechpartner.
Nämlich den Reiseveranstalter und seine Mitarbeiter.

Zitat (von bernardoselva):
Bei einem serioesen Reiseveranstalter muss man das nicht.

Also ist Neckermann (Das war nämlich unser Reiseveranstalter) unseriös?

Zitat (von bernardoselva):
umgebucht, mit entsprechenden Mehrkosten!

Ich denke, der TE möchte keine Mehrkosten haben. Der TE möchte (verständlicherweise) seine 500 Tacken haben.
Also sind deine Tipps nicht gerade hilfreich.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Wen ich mir den nachfolgenden Satz ansehe, dann stellen sich mir doch gleich mal ein paar Fragen!

Zitat:
jetzt gibt es allerdings Probleme mit einem Freund, welchen wir gerne raus stornieren wollen
Hat der besagte Freund ein Problem und will von sich aus seinen Platz in der Reisegruppe stornieren, oder habt ihr ein Problem mit Eurem Freund und ihr wollt ihn aus der geplanten Reise heraus stornieren? Für mich hört sich das nämlich nach letzterem an.

Sollte ich mit meiner Vermutung richtig liegen, sind die Probleme ganz anders gelagert...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

hi ldh,

das Problem wird im anderen Tread beschrieben. Der Vierte bezahlt nicht und hat vermutlich auch keine Kohle.

Berry

ich finde den Text von bernardoselva hilfreich. Geringe Mehrkosten geteilt durch drei sind immerhin besser, als hinter 500 € möglicherweise jahrelang erfolglos hinterherzulaufen, wobei noch nicht mal feststeht, wie gerichtsfest die Absprache mit dem vierten ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
......Was legst du denn hier für nen aggressiven Ton an den Tag?......

Wenn ich unqualifizierte Aussagen lese, werde ich nun einmal etwas deutlich. Das ist meine Art, passt Ihnen das nicht???? dann einfach drueber weg lesen :dau:

Zitat (von Seb_Weniger):
.....Wer sagt, dass die Herrschaften nicht im Reisebüro gebucht haben?.....

Weil das, was der TE als seinen Veranstalter bezeichnet, so gut wie keine Vertraege mit Reisebueros unterhaelt.

Zitat (von Seb_Weniger):
......Auch im Internet hat man einen Ansprechpartner. Nämlich den Reiseveranstalter und seine Mitarbeiter......

Nicht zu vergessen das Callcenter dieser Art Reiseveranstalter. Das sitzt naemlich in Bombay oder so........ :banana:

Zitat (von Seb_Weniger):
......Also ist Neckermann (Das war nämlich unser Reiseveranstalter) unseriös?......

Ich kann nun wirklich nicht erkennen, dass der TE hier von Neckermann als Reiseveranstalter spricht. Da gehen wohl ein wenig die Pferdchen mit Ihnen durch. Auch kann ich mir nicht denken, dass Neckermann solch unserioese Ansagen macht, dass man Reisen nicht stornieren kann....... Da waeren wir wieder bei Quark :neck:

Zitat (von Seb_Weniger):
......Ich empfehle mich......

......und tschuess

Zitat (von lesen-denken-handeln):
.......oder habt ihr ein Problem mit Eurem Freund und ihr wollt ihn aus der geplanten Reise heraus stornieren?.....

So etwas in diese Richtung wirds wohl sein! Aber das wird den Reiseveranstalter nicht die Bohne interessieren.


Viele Gruesse
bernardoselva

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Das ist meine Art, passt Ihnen das nicht????

Ich stehe schon mal total auf die Gattung, die versucht mit vier Fragezeichen oder vier Ausrufezeichen auf sich aufmerksam zu machen.
Und dann diese Smileys im Text. Herzergreifend.

Bitte noch mal genau lesen, was der TE vor hat:
Hier gerne noch mal, extra für Sie:
Zitat (von Nitro89):
Besteht hier wirklich nicht die Möglichkeit, eine einzige Person zu stornieren?

Und nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Selbst wenn man seine Pauschalreise beim lieben Gott persönlich gebucht hat.
Der TE hat eine Pauschalreise für 4 Personen bezahlt. Kosten für die 4 Personen: 2000,- Euro.
Diese 2000,- Euro hat der TE vorgestreckt und das Geld sollte anschließend von den Mitreisenden an Ihn überwiesen werden.
2 zahlen, einer stellt sich quer.
Der, der sich quer stellt, soll nun "rausstorniert" werden. Und das ist eben nicht möglich!

Zitat (von bernardoselva):
erkennen, dass der TE hier von Neckermann als Reiseveranstalter spricht

Noch mal genau lesen... Ich habe meine Reise bei Neckermann gebucht und auch bei uns war es nicht möglich, eine Person aus einer Pauschalreise zu stornieren...

Es gibt daher nur 5 Möglichkeiten:
1. Die gesamte Reise wird storniert und die drei bleiben zu Hause. (kommt wohl nicht in Frage) (Gebührenpflichtig)
2. Die gesamte Reise wird storniert und für drei Personen neu gebucht. (Gebührenpflichtig plus den Reisepreis für die neue Buchung
3. Es findet sich eine weitere Person, die an stelle des Nichtzahlers fährt. (aktuell eher unwahrscheinlich... Des Weiteren: Gebühren für Namensänderungen fallen an)
4. Die 3 Reisenden fahren alleine, der Nichtzahler zahlt und bleibt trotzdem zu Hause.
5. Die 3 Reisenden fahren alleine, der Nichtzahler zahlt weiterhin nicht und wird zivilrechtlich vom TE belangt.


Zitat (von bernardoselva):
......und tschuess

Adiós

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
......Und nein, diese Möglichkeit besteht nicht......

Sorry, Sie haben nicht die geringste Ahnung!!!!! (5 x Ausrufungszeichen!) Vier Personen melden sich an = wahrscheinlich zwei Doppelzimmer. Eine Person storniert. Das erste Doppelzimmer wird hiervon ueberhaupt nicht beruehrt, denn die zwei Personen bleiben wie gebucht.

Das zweite Doppeklzimmer erfaehrt eine Aenderung, da eine Person wegfaellt. Fuer die verbleibende Person aendert sich der Reisepreis natuerlich, da jetzt Alleinbelegung. Die vierte Person wird storniert zu den vertraglich vereinbarten Gebuehren. Das nennt man in Fachkreisen Teilstorno. Evtl. noch eine kleine Bearbeitungsgebuehr, mehr darf nicht berechnet werden.

Das muss selbst Gott akzeptieren und Petrus auch, der Waechter vor dem Himmelstor. Das wuerde im Uebrigen auch jeder gerichtlichen Pruefung standhalten, der Reiseveranstalter wuerde schlicht und einfach auf die Schnauze fallen, wenn er hoehere Preise berechnen wuerde.

:augenroll: :neck: :dau: :wipp: :banana: :bang:

Zitat:
......Noch mal genau lesen... Ich habe meine Reise bei Neckermann gebucht und auch bei uns war es nicht möglich, eine Person aus einer Pauschalreise zu stornieren.......

Mhhh, da muss irgendwo etwas mit Geheimtinte geschrieben worden sein - beim besten Willen, bei mir steht so etwas nicht!!!!!!

Und jetzt kommt wieder mein Reisebuerotip: Geht man mit 4 Personen ins Reisebuero, dann kann jede dieser Personen die Reiseanmeldung mit unterschreiben und jeder Einzelne waere Vertragspartner. Das geht im Internet nicht, da tritt dann, wenn man anmeldet, wahrscheinlich nur eine Person als Anmelder, und somit als Vertragspartner, auf. Der haftet dann dem Reiseveranstalter gegenueber z.B. fuer die Bezahlung.

Zitat (von Seb_Weniger):
.....Adiós.....

Muchas gracias.


Viele Gruesse
bernardoselva


-- Editiert von bernardoselva am 30.06.2016 14:51

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Vier Personen melden sich an = wahrscheinlich zwei Doppelzimmer.

So so... Wir gehen also von einer Wahrscheinlichkeitsrechnung aus?!
Wahrscheinlich fallen Sie damit auf die Schnauze!!!!!!!!!! (zehn Ausrufezeichen)
:augenroll: :neck: :dau: :wipp: :banana: :bang:

Zitat (von bernardoselva):
Mhhh, da muss irgendwo etwas mit Geheimtinte geschrieben worden sein - beim besten Willen, bei mir steht so etwas nicht!!!!!!


Zitat (von Seb_Weniger):
http://www.123recht.net/Gemeinsamer-Urlaub-Freund-zahlt-nicht-Beweise-genuegend-vorhanden-Bitte-um-Rat-und-Hilfe-__f506148.html

Noch mal genauer lesen...


Zitat (von bernardoselva):
Das wuerde im Uebrigen auch jeder gerichtlichen Pruefung standhalten

Weil ja auch noch so viel Zeit bis zum Reiseantritt ist...

Zitat (von bernardoselva):
Und jetzt kommt wieder mein Reisebuerotip:

Dann gehen Sie weiterhin brav in Ihr Reisebüro...
Ein Wunder, dass Sie überhaupt den Weg ins Internet gefunden haben...
War das nicht ausverkauft, als Sie versucht haben, das zu bestellen?

Zitat (von bernardoselva):
Muchas gracias.

de nada

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
......Noch mal genauer lesen.......

Hab ich, sogar dreimal. Beim besten Willen kann ich aber dort nichts finden, was auf einen Reiseveranstalter Neckermann hindeutet. Vllt. sollten Sie sich einmal naeher mit der 'Buchstabenkunde' auseinandersetzen.

Ich bleibe dabei das von einem serioesen Reiseveranstalter, wie Neckermann, nie die Aussage gekommen waere, dass ein Teilstorno nicht machbar ist!

Unterstellen wir - alles bei dieser Buchung waere normal verlaufen. Die vier Kumpels reisen am Abflugtag jeder fuer sich separat zum Flughafen. Einer von denen verunfallt bei der Anreise zum Flughafen oder steckt im Stau fest oder, oder, oder......

Duerfen dann die anderen Drei nicht reisen, denn auch der Nichtantritt einer Reise waere ein Storno. Entweder Alle oder Keiner, da lach ich mich scheckig!!!!

Zitat (von Seb_Weniger):
.....So so... Wir gehen also von einer Wahrscheinlichkeitsrechnung aus?!......

Wenn ein TE keine praezisen Angaben macht, kann man halt nur mutmassen!!

Im niedrigen oder mittleren Preissegment werden in Bulgarien zumeist Hotels angeboten die in den 60iger oder 70iger Jahren als sozialistische Errungenschaftsbauten in die Landschaft gepflastert wurden. Diese Art Hotels, auch wenn renoviert, sind dort haeufig anzutreffen und in der Regel, schon von der Groesse her, auf Doppelzimmer optimiert.

Familienzimmer oder Appartements sind weniger haeufig anzutreffen. Bei neu errichteten hoeherwertigen Anlagen schon eher. Das sagt mir nicht nur mein Expertenwissen, sondern auch meine Lokalkenntnis.

Waere also ein 4-Bett - Raum gebucht worden und eine Person muss storniert werden, dann wird der serioese Reiseveranstalter fuer jeden der drei verbleibenden Personen neu berechnen und zwar so, dass der Reisepreis nun so erhoben wird, wie er je Person fuer das 4-Bett bei einer Belegung mit drei Personen berechnet wuerde. Fuer die vierte Person wuerden die vertraglich vereinbarten Stornogebuehren berechnet.

Wie die Reisenden sich untereinander einigen interessiert den Reiseveranstalter nicht die Bohne.

Wenn Sie also meine auf Wahrscheinlichkeit basierende Einschaetzung kritisieren dann zeigt mir das auf, dass Sie alles Andere als mitreden koennen, sondern hier 'einen auf breit' machen um den Experten zu mimen. Man kann ja hier alles kontrovers diskutieren, aber der Wille zur sachlichen Kompetenz fehlt Ihnen. Lassen Sie es mir weismachen zu wollen, dass Teilstornos nicht machbar sind, das ist purer Unsinn!!!!


Viele Gruesse
bernardoselva


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#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16547 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
2 zahlen, einer stellt sich quer.
Der, der sich quer stellt, soll nun "rausstorniert" werden. Und das ist eben nicht möglich!

Wenn man bei irgendwelchen Discountern ohne Service bucht, mag das sein.
Bei ordentlichen Reiseveranstaltern kann man auch bei einer Pauschalreise nachträglich die Anzahl der Reisenden von 4 auf 3 reduzieren. Ganz sicher.
Und ganz besonders sicher geht das, wenn man einen persönlichen Ansprechpartner hat, was allerdings in der Tat nur bei einer Buchung im klassischen Reisebüro der Fall ist.
(Bei Reiseveranstaltern mit anonymen Callcentern geht das auch, da scheitert es allerdings am Willen des Veranstalters ...)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#16
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
.......Bei ordentlichen Reiseveranstaltern kann man auch bei einer Pauschalreise nachträglich die Anzahl der Reisenden von 4 auf 3 reduzieren. Ganz sicher......

Mit der Behauptung, dass es sich bei dem Reiseveranstalter um Neckermann handelt, wird @Seb_Weniger evtl. meinen, dass das bei ihm in einem aehnlich gelagerten Fall sein Reiseveranstalter war. Was aber ganz sicher nicht geschehen ist, dass man dort sagte, dass eine Stornierung nicht moeglich sei.

Was allerdings in vllt. auch beiden Buchungen sein koennte ist, dass hier die Buchungen so frueh getaetigt wurden, dass man einen grosszuegigen Fruehbucherrabatt einheimste. Wenn das zutrifft dann ist es so, dass, sobald der Fruehbucherzeitraum abgelaufen ist, keine Aenderungen in der Buchung mehr vorgenommen werden sollten, ansonsten verliert man den Anspruch auf den Fruehbucherrabatt.

In solchen Faellen wird der Reiseveranstalter, sobald, wie hier, eine Person storniert wird, auch fuer die restlichen Personen den Fruehbucherrabatt nicht mehr gewaehren, da die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, da der Buchende den urspruenglich abgeschlossenen Reisevertrag mit der Stornierung der vierten Person bricht.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Stornierungen grundsaetzlich nicht mehr moeglich sind, denn das ist und bleibt Unsinn. Da sich allerdings der Reisepreis fuer die verbleibenden drei Personen u.U. sehr stark nach oben veraendert, waere die Stornierung der vierten Person wirtschaftlich fuer die verbleibenden Reisenden uninteressant.

Diese Moeglichkeit waere denkbar bedeutet aber nicht, dass man grundsaetzlich Pauschalreisen nicht aendern darf oder Teilstornos nicht moeglich sind. Klar, das wird den Betroffenen im Internet kein Mensch erklaeren, dort ist man ja schlichtweg bestenfalls eine Nummer, im klassischen Reisebuero schon, denn dort will man ja den Kunden nicht verlieren.

Da laesst man sich im Internet lieber irgendwelchen Scheixx erzaehlen und macht dann spaeter auf 'wissend' hat aber in Wirklichkeit keinen blassen Schimmer.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#17
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Das bedeutet allerdings nicht, dass Stornierungen grundsaetzlich nicht mehr moeglich sind, denn das ist und bleibt Unsinn. Da sich allerdings der Reisepreis fuer die verbleibenden drei Personen u.U. sehr stark nach oben veraendert, waere die Stornierung der vierten Person wirtschaftlich fuer die verbleibenden Reisenden uninteressant.


Nichts anderes schreibe ich die ganze Zeit...
Das ist echt unglaublich...
Einfach mal besser lesen!

Natürlich ist das stornieren (auch von Pauschalreisen mit mehreren) möglich!
Der Storno ist dann allerdings nicht für eine Person, sondern für alle vier Personen (wenn die Reise für 4 Personen gebucht wurde).
Evtl. werden hier auch Storno-Gebühren erhoben.
Die Reise muss dann von 3 Personen (zu einem wahrscheinlich deutlich höherem Preis) neu gebucht werden.
Da der Preis für die Neubuchung i.d.R. deutlich höher ist, macht es in diesem Fall keinen Sinn.

Das ist aber auch, wie schon mehrfach erwähnt, nicht das Hauptproblem des TE.
Das Hauptproblem des TE ist, dass er gerne das Geld von der 3. Person haben möchte, die nicht gezahlt hat.
Und dies ist nur zivilrechtlich zu holen.


Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
.....Der Storno ist dann allerdings nicht für eine Person, sondern für alle vier Personen (wenn die Reise für 4 Personen gebucht wurde)......

Und das ist und bleibt purer Unsinn!!!! Wenn fuer vier Personen gebucht wurde und nur eine Person storniert werden soll, dann muessen Stornogebuehren nur fuer die Person gezahlt werden, die storniert werden soll. Die anderen Personen stornieren ja nicht und muessen also auch keine Gebuehren zahlen.

Was aber passieren kann ist, dass fuer die verbleibenden drei Personen ein zuvor gewaehrter Fruehbucherrabatt wegfaellt, da die Voraussetzung fuer die Gewaehrung dieses Rabattes durch das Teilstorno nicht mehr gegeben ist. Das sind aber keine Stornogebuehren.

Wurde ohne Fruehbucherrabatt und fuer die vier Personen urspruenglich zwei Doppelzimmer gebucht, dann bleibt ein Doppelzimmer ohne wenn und aber preisgleich wie zuvor gebucht. Das zweite Doppelzimmer hat nur noch eine Einzelbelegung, dafuer kann der Reiseveranstalter die dritte Person so stellen als haette sie ein Einzelzimmer gebucht, also als Reisepreis den Preis berechnen, der fuer eine Buchung mit Einzelbelegung zu zahlen gewesen waere.

Ich hoffe, dass Sie es jetzt endlich kapieren. Wenn nicht - dann gehen Sie doch einfach mal in ein stationaeres Resiebuero und lassen Sie es sich aufmalen!! Dort ist das moeglich, im Internet jedoch nicht!


Viele Gruesse
bernardoselva

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#19
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Sorry, aber könnt ihr euren Showkampf woanders machen?

Ist echt von allen (!!!!!!!!!!!!!!! 15 Ausrufezeichen plus 1!) unter aller .... :bang:

Man kann stornieren. Lohnt es sich das? In den seltensten Fällen.

Was leider viele vergessen, dass Reisebüros einfach flexibler sind - wenngleich teurer. Aber in vielen Fällen lohnt sich das.

Jedenfalls hat der TS wenig Infos hinterlassen und meldet sich nicht mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Wurde ohne Fruehbucherrabatt und fuer die vier Personen urspruenglich zwei Doppelzimmer gebucht

Wieso denn ursprünglich zwei Doppelzimmer?
Habe ich etwas überlesen?
Ich lese nirgends die Information, dass es sich um zwei Doppelzimmer handelt.

Nichtsdestotrotz... Dem TE ist damit immer noch nicht geholfen...
Ich wiederhole gerne noch mal:
Zitat (von Seb_Weniger):
Das Hauptproblem des TE ist, dass er gerne das Geld von der 3. Person haben möchte, die nicht gezahlt hat.
Und dies ist nur zivilrechtlich zu holen.



Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
.....Habe ich etwas überlesen?.....

Ja! Die moeglichen Buchungsvarianten bei vier Personen sind nun einmal entweder zwei Doppelzimmer oder ein Vierbettzimmer (Familienzimmer/Appartement). Das wurde zuvor ausfuehrlich von mir behandelt.

Es gibt aber noch eine weitere Buchungsvariante. Die vier Leutchen haben vier Einzelzimmer gebucht. Dann waere ein Storno fuer eine Person erst recht voellig problemlos moeglich.


Zitat (von Seb_Weniger):
.....Nichtsdestotrotz... Dem TE ist damit immer noch nicht geholfen...

Doch!!! Seine Frage aus #1 = Besteht hier wirklich nicht die Möglichkeit, eine einzige Person zu stornieren? wurde beantwortet. Ihm wurde ganz klar verdeutlicht, dass die Aussage seines Reiseveranstalters, man koenne nicht aus einer Buchung mit mehreren Personen eine Person heraus stornieren voelliger Bloedsinn ist!

Was das kostet war nicht gefragt!!!

Zitat (von asd1971):
.....Sorry, aber könnt ihr euren Showkampf woanders machen?.....

Was fuer ein Showkampf???? Hier wurde kontrovers diskutiert. Einer hat eine falsche Auffassung der Dinge, ein Anderer erklaert den korrekten Weg. Was ist daran falsch???? Wollen Sie das verbieten????


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 04.07.2016 13:08

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#22
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
????

Nur vier Fragezeichen? Da fehlen noch ein paar um der Aussage noch mehr Gewichtung zu verleihen...

Hier, da Sie ja anscheinend nicht in der Lage sind, den Zusammenhang richtig zu deuten / zu verstehen:

Zitat (von Nitro89):
Hallo,
es geht um folgende Sache:
3 Freunde und Ich fliegen Mitte August zusammen in den Urlaub nach Bulgarien. Die Reisekosten habe ich vollständig bezahlt (500,-/Person), die 3 Leute sollten mir das Geld einfach überweisen. 2 haben dies auch getan, nur vom Dritten kommt seit Wochen gar nichts! Reagiert weder auf Anrufe, Nachrichten und macht mir auch nicht die Tür auf! Es gibt mehrere Zeugen die das bestätigen können und habe auch diverse Nachrichten gespeichert, wo er mir versichert dass ich das Geld bekomme, hier eine Nachricht im Wortlaut:

"Moin,
Ich hab das mit dem Geld abgeklärt, das heißt du bekommst am 15.5 100,- von mir und am 30.5 die kompletten 400,-! Ich hab das Geld bis dahin auf jeden Fall zusammen!"

Auch danach versicherte er mir dass das Geld bis dahin da ist, wie oben bereits geschrieben kommt gar nichts mehr von ihm. Das Problem ist dass wir ohne Reiserücktrittsversicherung gebucht haben, wir davon ausgehen dass er aufgrund seiner neuen Freundin keine Lust mehr hat mitzufliegen. Ich bleibe somit auf die Kosten sitzen, jetzt überlege ich was ich tun kann um doch noch an das Geld zu kommen, wie gesagt es gibt ja mehrere Zeugen und ich habe die gesamten Nachrichten alle gespeichert.

Ich bitte um eure Hilfe was ich hier tun könnte,
beste Grüße!


Es geht darum, dass er die Kohle haben möchte.


Zitat (von bernardoselva):
Ja! Die moeglichen Buchungsvarianten bei vier Personen sind nun einmal entweder zwei Doppelzimmer oder ein Vierbettzimmer (Familienzimmer/Appartement). Das wurde zuvor ausfuehrlich von mir behandelt.

Wen oder was Sie "behandeln" ist mir schnurz piep egal...
Nur weil Sie der Meinung sind, dass es sich bei dem Hotel, ich zitiere: um eine "sozialistische Errungenschaftsbauten " (Doppelzimmer) muss dies noch lange nicht auf dieses Hotel zutreffen.


Zitat (von bernardoselva):
Doch!!! Seine Frage aus #1 = Besteht hier wirklich nicht die Möglichkeit, eine einzige Person zu stornieren? wurde beantwortet. Ihm wurde ganz klar verdeutlicht, dass die Aussage seines Reiseveranstalters, man koenne nicht aus einer Buchung mit mehreren Personen eine Person heraus stornieren voelliger Bloedsinn ist!

Es bringt dem TE aber nix, da er gerne seine 500 Euro hätte...
Geht das nicht in Ihren Kopf?

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
......Wen oder was Sie "behandeln" ist mir schnurz piep egal......

Tja, wenn einem die Argumente ausgehen, dann hilft nur noch 'schnurz piep-egal'. Voll ueberzeugend :respekt:

Zitat (von Seb_Weniger):
......Es bringt dem TE aber nix, da er gerne seine 500 Euro hätte.....

Das bringt er hier in diesem Thread aber nicht zum Ausdruck, sondern in einem anderen Unterforum (Generelle Fragen). Diesen Thread hatte ich aber nicht gelesen sondern mich an der in diesem Forum (Reiserecht) gestellte Frage orientiert. Das scheinen Sie aber nicht kapieren zu wollen oder merken Ihre Unfaehigkeit nicht.

Zitat (von Seb_Weniger):
......muss dies noch lange nicht auf dieses Hotel zutreffen.....

Darum schrieb ich auch, dass ich mutmasse. Meine Mutmassungen haben Sie allerdings klaeglich scheiternd versucht ins Laecherliche zu ziehen.

Ich wiederhole mich - dieses, vom TE und seinen drei Mitreisenden gewaehlte Preissegment laesst bei einem Experten, also bei einem Touristiker, sofort die Mutmassung aufkommen, dass es sich in der Tat um ein Hotel handelt, dass in den 60iger oder 70iger Jahren als sozialistischer Errungenschaftsbau errichtiet wurde. Vor allen Dingen oder gerade deswegen, wenn man die Oertlichkeiten kennt, weiss man die Gegebenheiten einzuschaetzen. Ich kenne mich sowohl am Slantschew brjag als auch am Slatni Pjasazi ganz gut aus und denke, dass ich mit meinen Mutmassungen sehr wahrscheinlich richtig liege.

Da Sie offensichtlich lernunfaehig zu sein scheinen oder verstockt sind verabschiede ich mich fuer meinen Teil aus dieser Diskussion und ueberlasse Ihnen das Feld mit Ihren unsachlichen Aeusserungen. Jeder Mitleser moege sich nun sein Bild machen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#24
 Von 
Nitro89
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
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#25
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Noch fragen, @ bernardoselva ?!

Zitat (von Nitro89):
Das Hauptproblem besteht darin dass die dritte Person nicht zahlt und sich auch nicht mehr meldet, ich habe in einem anderen Unterforum ein Thread dazu erstellt....


Zitat (von bernardoselva):
Das bringt er hier in diesem Thread aber nicht zum Ausdruck, sondern in einem anderen Unterforum (Generelle Fragen).

Daher habe ich bereits am 30.06.2016 den Hinweis gegeben!

Zitat (von Seb_Weniger):
Da dieses Thema allerdings schon hier behandelt wird, könnten die @Moderator überlegen, einen Thread zu schließen.
http://www.123recht.net/Gemeinsamer-Urlaub-Freund-zahlt-nicht-Beweise-genuegend-vorhanden-Bitte-um-Rat-und-Hilfe-__f506148.html

Wenn Sie das nicht sehen / verstehen oder lesen wollten, ist mir das egal..


So, @Nitro89:
Ordentliche Frist (14 Tage) per Einwurfschreiben setzen und anschließend zivilrechtliche Schritte einleiten.
Fahrt zu dritt in den Urlaub und genieß das Einzelzimmer... :)


Ich empfehle mich.

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#26
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Nitro89):
......Unterbringung: Doppelz,balkon,meerblick......

Sie haben also fuer die vier Personen zwei Doppelzimmer gebucht, ein Doppelzimmer fuer die Personen 'A' und 'B', da Zweite fuer die Personen 'C' und 'D'. So, wie ich das von Anfang an gemutmasst habe.

Die Person, die als Anmelder aufgetreten ist, ist Vertragspartner fuer den Reiseveranstalter, haftet also auch fuer den Zahlungsfluss. Das sind wahrscheinlich Sie, der TE, nehme ich einmal an. Der Anmelder kann nun vom Reiseveranstalter verlangen, dass Dieser die Person 'D' storniert zu den Bedingungen, die in den AGB notiert sind.

Das Doppelzimmer von 'A' + 'B' ist nicht tangiert - es veraendert sich nichts! 'C' dagegen nutzt das fuer 'C' und 'D' urspruenglich vorgesehene Zimmer nunmehr als Einzelzimmer. Fuer 'C' berechnet nun der Reiseveranstalter den Reisepreis, den er fuer eine Einzelzimmerbuchung (oder Doppel zur Alleinnutzung) vorgesehen hat. Fuer 'D' berechnet der Reiseveranstalter die vertraglich vereinbarten Ruecktrittsgebuehren und evtl. noch eine Bearbeitungsgebuehr, die angemessen zu sein hat.

Alles Andere wuerde gegen die geltende Rechtsprechung verstossen! Es ist eine dumme Ausrede, dass ein Teilstorno nicht vorgenommen werden kann, das keiner rechtlichen Ueberpruefung standhalten wird!

Wurde mit einem Fruehbucherrabatt gebucht kann dieser Rabatt nun wegfallen, und zwar fuer alle beteiligten Reisenden. Das muss aber den Ausschreibungen zum Fruehbucherrabatt zu entnehmen sein.

Wie 'A', 'B', 'C' und 'D' sich untereinander einigen interessiert den Reiseveranstalter nicht die Bohne, fuer den Reiseveranstalter ist ausschliesslich der Anmelder Vertragspartner!!!!

---------

Der Anmelder kann im Vorfeld 'D' auffordern den Reisepreis an ihn zu zahlen, da er ansonsten 'D's Reise stornieren wird und 'D' alle Kosten, die im Zusammenhang entstehen = Stornokosten plus Mehrkosten fuer 'C' fuer die Einzelbelegung und was man evtl. durch den Wegfall des Fruehbucherrabattes verliert, von ihm als Schadenersatz fordern wird. Es scheint ja beweisbar zu sein, dass 'D' Sie mit der Buchung beauftragt hat und ein Zahlungsversprechen gab.

Es ist zu beachten, je naeher der Reisetermin rueckt, je hoeher werden die Stornogebuehren. Deshalb ist einer schnellen Abwicklung unbedingt anzuraten. Man muss 'D' also Fristen setzen!!!!

Ist 'D' allerdings derart schwach auf der Brust, hat der Anmelder im Endeffekt eine Menge zusaetzlicher Kosten fuer das Verfahren am Bein aber auch einen Titel aus dem er dreissig Jahre lang vollstrecken kann.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#27
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Ist 'D' allerdings derart schwach auf der Brust, hat der Anmelder im Endeffekt eine Menge zusaetzlicher Kosten fuer das Verfahren am Bein

Genau deswegen macht diese Vorgehensweise keinen Sinn für den TE.
Er hat noch mehr Kosten.
Evtl. übersteigen die Kosten mit Stornierung, Verlust des Frühbucherrabattes, evtl. Anwaltskosten die Summe, die die dritte Person zu zahlen hätte.
Daher bleibe ich weiterhin bei meiner Strategie:

Ordentliche, 14 Tägige Frist per Einwurfschreiben setzen und zur Zahlung der 500,- Euro auffordern. Bei Nichteinhaltung: zivilrechtliche Schritte einleiten.

Ich empfehle mich.

-- Editiert von Seb_Weniger am 06.07.2016 08:30

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