Umquartierung wg. Überbuchung

12. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Bimbel
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)
Umquartierung wg. Überbuchung

Hallo,

eine Familie bucht bereits im November 2006 ein Bungalow auf Fuerteventura. Nun kommt heute ein Anruf des Reisebüros (auf AB), dass sie das Bungalow wegen Überbuchung nicht mehr bekommt. Stattdessen werden ihr zwei Doppelzimmer mit Durchgangstür angeboten.

Geht das so einfach?

Ist das nicht eine Wertminderung?

Bereits im letzten Jahr wurde der Familie vorort ein Bungalow in ein Doppelzimmer umgetauscht. Bei Beschwerde gab es dann 100 €. Im Vertrauen, dass dies einmalig war hat die Familie wieder bei diesem Veranstalter gebucht.
Bringt ein Einspruch etwas- auch mit Hinweis auf die Beschwerde im letzten Jahr?

Gruss
Bimbel

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Ob es eine Wertminderung ist, ist sehr fraglich.

Kommt auch drauf an, was in den AGB geregelt ist.

Ich würde in einem solchen Fall schriftlich darauf hinweisen, dass dies bereits der zweite derartige Vorfall ist und nun nicht mehr bei jenem Veranstalter gebucht werden wird. Vlt. kann man ja doch noch was erreichen.

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#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Es ist bisher nicht möglich den Nachteil der 2 DZ zu erkennen. Fehlt was an der Ausstattung? Bei Bungalow schlafen 3.+4.Reisender meist auf der Coach - im DZ in vollwertigen Betten, d.h. es kann auch als Mehrwert verstanden werden.

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Bungalow hat meist einen Gartenanteil. Man ist mehr unter sich. Hat eine Kitchenette.

Also sorry, wenn ich Bungalow buche, will ich Bungalow haben; sonst würd ich ja zwei DZ Buchen.

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#4
 Von 
Bimbel
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

so ist es. In der tat ist das bungalow größer, hat einen gartenanteil und eine
Küche.
Fie Familie hat mittlerweile im Reisebüro angerufen und gesagt, dass sie auf das Bungalow besteht.
Das Reisebüro ruft beim Veranstalter an und will schauen, was sich machen lässt.
Es besteht das gefühl, dass hier nach Dummen gesucht wird, die sich auf das Spielchen einlassen. Somit kann der Veranstalter bereits bestehende Kunden "runterreduzieren und gleichzeitig neue Kunden locken.
Die Bungalows werden dann zu rentableren Preisen neu vergeben.
Fazit: Wer früh bucht ist der Dumme :-( !


Bimbel

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#5
 Von 
guest-12317.08.2009 15:38:37
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 35x hilfreich)

"Fazit: Wer früh bucht ist der Dumme"

...so würde ich das aus eigener Erfahrung nicht sehen.

Ich hatte mal drei Tage vor Reise ein Appartement gebucht, ich als Reisebürobesitzer (seinerzeit) direkt beim Veranstalter, der in der selben Stadt sitzt. Fazit: als ich ankam, war die Bude "überbucht" und aus dem Ersatzquartier nahm ich nach nur drei Nächten freiwillig Abschied...

Buchungen werden generell erst zwischen 14 und 30 Tagen vor dem jeweiligen Reisetermin an den Vermieter weiter geleitet. Bis dahin arbeitet man mit einem so genannten Kontingent.

Daher wird die "Ausquartierung" ein genereller Rausschmiss des Veranstalters aus den Bungalows sein, meine ich

Peter

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"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."

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