Hallo,
volgender Fall:
Über eine Online-Seite wurde ein Hin- und Rückflug gebucht. Der Hinflug wurde angetreten. Der Rückflug soll nun entweder umgebucht oder Storniert werden.
Nachdem was ich so über Stornierungen gelesen haben bezieht sich alles immer nur darauf, wenn der komplette Hin- und Rückflug storniert oder nicht angetreten wurde. Wie ist dies aber wenn quasi die Hälfte (nämlich der Rückflug) nicht angetreten wird?
Theoretisch müssten doch dann auch die nicht angefallenen Gebühren/Steuern rückerstattet werden. Ansprechpartner wäre die Airline wei das Reisebüro bzw. deren Großhändler nur Vermittler waren. Oder?
Weiterer Punkt:
Die Airline sagt bei Ihr kostet eine Umbuchung normalerweise 100EUR plus Tarifaufschlag, da das Ticket aber von einem Reisebüro verkauft wurde kann die Airline nicht umbuchen und man soll sich ans Reisebüro wenden.
Das Reisebüro sagt nun, es handele sich um einen Spezial-Tarif welche das Reisebüro über einen Großhändler bezogen habe. Dieser verlange 200 EUR Umbuchungsgebühr plus Tarifaufschlag und das Reisebüro verlangt zusätzlich 80 EUR für die Umbuchung.
Nun steht jedoch auf der Website lediglich etwas von den 80EUR Umbuchungsgebühr des Reisebüros. Es steht weder was von 200EUR des Großhändlers noch davon, dass man auf Gedeih und Verderb über das Reisebüro umbuchen muss.
Bei Abschluss der Buchung gab es folgenden Haken zu setzen:
quote:
Ich habe die Allgemeinen Vermittlergeschäftsbedingungen des Reisebüros und des Leistungsträgers und die Bedingungen des Leistungsträger gelesen und akzeptiert. Alle angegebenen Preise sind Endpreise, bei uns gibt es keine versteckten Gebühren. Mit Klicken auf den Button "Flug online buchen" schließen Sie Ihre Buchung verbindlich ab.
Allerdings: "Vermittlergeschäftsbedingungen" ist zu den AGBs verlinkt. Die Bedingungen des Leistungsträgers sind niergends auffindbar, können also gar nicht gelesen werden. Laut Angabe des Reisebüros ist das so "um die Kunden nicht zu verunsichern". in den AGBs steht zur Stornierung nur, dass dies vom Leistungsträger abhängig ist. Das der Leistungsträger ein Großhändler ist und nicht direkt die Airline ist niergends ersichtlich.
Wie beurteilt ihr die Rechtliche Situation?
Ich bin der Meinung, dass das Reisebüro über einen Wesentlichen Vertragsgegenstand (nämlich Umbuchungsgebühren) nicht ausreichend hingewiesen hat und deshalb die Erhebung der Gebühren nicht zulässig wäre.
Andere These: Das Reisebüro hat mit Abschluss meiner Buchung ihren Vermittlungsauftrag erfüllt. Sprich einziger Ansprechpartner ist jetzt die Airline. Problem: Mann kann die Airline wohl nicht dazu zwingen einen Flug zu den Konditionen der Airline umzubuchen - oder?
Zumal ich ja den Hinflug bereits absolviert habe und nur den Rückflug umbuchen will.
Freue mich auf eure Diskusionsbeiträge hierzu...
VG