Umbuchung/Stornierung eines Rückfluges - Umbuchung

29. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
schaefwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Umbuchung/Stornierung eines Rückfluges - Umbuchung

Hallo,

volgender Fall:
Über eine Online-Seite wurde ein Hin- und Rückflug gebucht. Der Hinflug wurde angetreten. Der Rückflug soll nun entweder umgebucht oder Storniert werden.
Nachdem was ich so über Stornierungen gelesen haben bezieht sich alles immer nur darauf, wenn der komplette Hin- und Rückflug storniert oder nicht angetreten wurde. Wie ist dies aber wenn quasi die Hälfte (nämlich der Rückflug) nicht angetreten wird?
Theoretisch müssten doch dann auch die nicht angefallenen Gebühren/Steuern rückerstattet werden. Ansprechpartner wäre die Airline wei das Reisebüro bzw. deren Großhändler nur Vermittler waren. Oder?

Weiterer Punkt:
Die Airline sagt bei Ihr kostet eine Umbuchung normalerweise 100EUR plus Tarifaufschlag, da das Ticket aber von einem Reisebüro verkauft wurde kann die Airline nicht umbuchen und man soll sich ans Reisebüro wenden.
Das Reisebüro sagt nun, es handele sich um einen Spezial-Tarif welche das Reisebüro über einen Großhändler bezogen habe. Dieser verlange 200 EUR Umbuchungsgebühr plus Tarifaufschlag und das Reisebüro verlangt zusätzlich 80 EUR für die Umbuchung.
Nun steht jedoch auf der Website lediglich etwas von den 80EUR Umbuchungsgebühr des Reisebüros. Es steht weder was von 200EUR des Großhändlers noch davon, dass man auf Gedeih und Verderb über das Reisebüro umbuchen muss.
Bei Abschluss der Buchung gab es folgenden Haken zu setzen:

quote:
Ich habe die Allgemeinen Vermittlergeschäftsbedingungen des Reisebüros und des Leistungsträgers und die Bedingungen des Leistungsträger gelesen und akzeptiert. Alle angegebenen Preise sind Endpreise, bei uns gibt es keine versteckten Gebühren. Mit Klicken auf den Button "Flug online buchen" schließen Sie Ihre Buchung verbindlich ab.


Allerdings: "Vermittlergeschäftsbedingungen" ist zu den AGBs verlinkt. Die Bedingungen des Leistungsträgers sind niergends auffindbar, können also gar nicht gelesen werden. Laut Angabe des Reisebüros ist das so "um die Kunden nicht zu verunsichern". in den AGBs steht zur Stornierung nur, dass dies vom Leistungsträger abhängig ist. Das der Leistungsträger ein Großhändler ist und nicht direkt die Airline ist niergends ersichtlich.

Wie beurteilt ihr die Rechtliche Situation?
Ich bin der Meinung, dass das Reisebüro über einen Wesentlichen Vertragsgegenstand (nämlich Umbuchungsgebühren) nicht ausreichend hingewiesen hat und deshalb die Erhebung der Gebühren nicht zulässig wäre.
Andere These: Das Reisebüro hat mit Abschluss meiner Buchung ihren Vermittlungsauftrag erfüllt. Sprich einziger Ansprechpartner ist jetzt die Airline. Problem: Mann kann die Airline wohl nicht dazu zwingen einen Flug zu den Konditionen der Airline umzubuchen - oder?
Zumal ich ja den Hinflug bereits absolviert habe und nur den Rückflug umbuchen will.

Freue mich auf eure Diskusionsbeiträge hierzu...

VG

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie muessen den Rueckflug nicht stornieren, sondern Sie treten ihn einfach nicht an. Was passieren koennte waere, dass die Fluggesellschaft den Tarif neu berechnet und Nachforderungen stellt. Das ist m.W. bisher jedoch noch nie vorgekommen.

quote:
....Allerdings: "Vermittlergeschäftsbedingungen" ist zu den AGBs verlinkt. Die Bedingungen des Leistungsträgers sind niergends auffindbar, können also gar nicht gelesen werden.....

Oft ist es bei den Buchungsportalen so, dass sowohl die Vermittlungs-AGB, als auch die AGB und ABB der jeweiligen Fluggesellschaft aufgefuehrt sind. Ist das bei Ihnen nicht der Fall, kann man die AGB und ABB leicht auf der Website der Fluggesellschaft ermitteln.

quote:
....Das Reisebüro sagt nun, es handele sich um einen Spezial-Tarif welche das Reisebüro über einen Großhändler bezogen habe.....

Es kann sein, dass ein Grosshaendler mit einer Fluggesellschaft nur fuer ihn geltende Konditionen fuer bestimmte Fluege, z.B. im Charter, vereinbart. In solchen Faellen muessen Sie Umbuchungen ueber das Reisebuero vornehmen, da die Fluggesellschaft ueber die Plaetze keine Verfuegungsgewalt hat.

Das buchende Online-Reisebuero haette Sie aber vorab ueber diese Konstellation informieren muessen.

Ansonsten gilt immer, dass Ihr Vertragspartner Ihr Ansprechpartner ist, und das waere die Fluggesellschaft.

Aber wenn ich lese, hier 100,-- Euro Gebuehren, da 200,-- und nochmals 80,--, dazu die Tarifdifferenz. Lohnt es sich nicht den Rueckflug direkt neu zu buchen???


Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schaefwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Super! Vielen Dank.

Das Reisebüro hat weder darauf hingewiesen dass es ein Sondertarif ist noch dass es einen Großhändler gibt.
Sprich: Für mich ist die sache klar: Das Reisebüro erweckte den Anschein, dass man direkt zum Leistungsträger (Fluglinie) vermittelt wird und in den AGBs steht ja auch dass die Gebühren des Leistungsträgers dann für Umbuchung gelten.
In Wirklichkeit vermittelte das Reisebüro aber an einen Großhändler und dieser dann - mit Sondertarif - an die Fluglinie.
Die Knifflige Frage ist nun: Wer ist mein Ansprechpartner:
Die Fluglinie sagt zurecht: Sondertarif! Bei Umbuchung werden die Tarifaufschläge so teuer wie ein neuer Flug!
Reisebüro: Wenn die nicht umbuchen weil "nicht zuständig" dann müsste man über die Airline umbuchen und die Mehr-Kosten dann vom Reisebüro einfordern weil die über die Konstelation nicht informiert haben - oder?

Danke auch für den Tip: Neuen Rückflug buchen. Stimmt oftmals aber in meinem konreten fall:
Ein Hin- und Rückflug kostet etwa 1.000 EUR auf dieser Strecke.
Oneway wird richtig teuer. Also dann lieber 150 EUR oder so zahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
In Wirklichkeit vermittelte das Reisebüro aber an einen Großhändler und dieser dann - mit Sondertarif - an die Fluglinie.


Ja und?
Dann wurde eben ein Ticket bei einem Consolidator gebucht.
In meinen Augen werden Sie um die Umbuchungsgebühr + Aufzahlung + Gebühr für das Reisebüro nicht herumkommen, falls Sie den Flug umbuchen möchten.

Wenn ich mir Ihren Beitrag genau durchlese, dann bekomme ich den Eindruck, dass Sie nach einer Lücke suchen.

quote:
Theoretisch müssten doch dann auch die nicht angefallenen Gebühren/Steuern rückerstattet werden.


Wobei die Fluggesellschaft dann diese "nicht angefallenen Gebühren/Steuern" mit einer Nachberechnung des Tarifs verrechnet.

quote:
da das Ticket aber von einem Reisebüro verkauft wurde kann die Airline nicht umbuchen und man soll sich ans Reisebüro wenden.


Na, das ist üblich. Die Fluglinie darf doch nicht einfach das Ticket anfassen.
Warum haben Sie nicht direkt bei der Fluglinie gebucht?

quote:
Nun steht jedoch auf der Website lediglich etwas von den 80EUR Umbuchungsgebühr des Reisebüros.


Das bezieht sich nur auf die reine Dienstleistung der Umbuchung durch das Reisebüro, das schließt natürlich nicht die Zuschläge, die die Fluglinie selbst erhebt.

quote:
Die Bedingungen des Leistungsträgers sind niergends auffindbar, können also gar nicht gelesen werden.


Sie haben doch das Häkchen gesetzt, dass Sie es gelesen haben.
Ich kenne auch Beispiele, wo ich bei einer Flugbuchung die Tarifbestimmungen nicht finden kann - meine Konsequenz: ich buch das nicht.
Wenn man direkt auf der Webseite der Fluglinie bucht, werden diese Tarifbestimmungen oftmals korrekt angezeigt.

quote:
Wie beurteilt ihr die Rechtliche Situation?
Ich bin der Meinung, dass das Reisebüro über einen Wesentlichen Vertragsgegenstand (nämlich Umbuchungsgebühren) nicht ausreichend hingewiesen hat und deshalb die Erhebung der Gebühren nicht zulässig wäre.


Der Punkt ist ja wohl nicht strittig. Mehr als EUR 80 will das Reisebüro für sich ja gar nicht haben.

quote:
Das Reisebüro hat weder darauf hingewiesen dass es ein Sondertarif ist noch dass es einen Großhändler gibt.
Sprich: Für mich ist die sache klar: Das Reisebüro erweckte den Anschein, dass man direkt zum Leistungsträger (Fluglinie) vermittelt wird und in den AGBs steht ja auch dass die Gebühren des Leistungsträgers dann für Umbuchung gelten.



Sie meinen also, dass Sie jederzeit für EUR 80 (all in, ohne Tarifzuschlag) den Flug umbuchen dürfen.
Solche Tarife existieren tatsächlich. Da bezahlen Sie aber für einen Transatlantikflug (oder Thailandflug) schon EUR 2000 in der Economy.
Wie wollen Sie denn nachweisen, dass Sie tatsächlich so einen hochflexiblen Tarif gebucht haben?

quote:
Sprich einziger Ansprechpartner ist jetzt die Airline. Problem: Mann kann die Airline wohl nicht dazu zwingen einen Flug zu den Konditionen der Airline umzubuchen - oder?

Dem Reisenden steht es natürlich frei, nach einer angemessen Fristsetzung selbst einen Ersatzflug zum neuen Termin zu buchen. Dieses Geld würde man dann von der Fluglinie zurückverlangen bzw. einklagen.
In Ihrem Fall sehe ich aber nicht die rechtliche Grundlage dafür.

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""

-- Editiert vundaal76 am 29.01.2015 13:15

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schaefwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ganz so sehe ich das nicht.
Ich habe angeklickt, dass ich die AGBs des Reisebüros und des Leistungsträgers gelesen habe. Leistungsträger = Fluggesellschaft - richtig?
In den AGBs des Reisebüros steht, dass diese als Vermittler fungieren und für Umbuchungsgebühren der Leistungsträger verantwortlich ist.
Leistungsträger ist die Airline und dort habe ich ja die AGBs auch gelesen und darin steht im teuersten Tarif 100 EUR plus Tarifaufschlag.
Weitere AGBs beispielsweise von dem Zwischenhändler wurden niergends erwähnt - also frage ich mich warum dann das Reisebüro "200 EUR" Umbuchungsgebühr für den Großhändler berechnen will.

Und nun zum Tarifaufschlag. Laut Airline sind zum gewünschten Rückflugdatum noch günstige Tarifklassen frei. Aber: Da Sondertarif bringt das nichts.

Also mit "Lücke suchen" hat dies nichts zu tun. Oder wäre es meine Pflicht gewesen alle möglichen Großhändler dieser Welt abzuklappern und die AGBs zu suchen

Als ich buchte war das Reisebüro etwa 10 EUR teurer als die Airline aber da ich schon öfters über die gebucht habe waren meine Daten hinterlegt und es ging schneller.
Übrigends: Ich musste schonmal umbuchen und damals wars kein Sondertarif und die Airline buchte mich ganz normal für 150USD um...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Übrigends: Ich musste schonmal umbuchen und damals wars kein Sondertarif und die Airline buchte mich ganz normal für 150USD um...


Ich wette, die entsprechende Buchungsklasse war noch frei. Demnach mussten Sie den tariflichen Zuschlag nicht zahlen, sondern nur die tarifliche Umbuchungsgebühr.

quote:
Und nun zum Tarifaufschlag. Laut Airline sind zum gewünschten Rückflugdatum noch günstige Tarifklassen frei. Aber: Da Sondertarif bringt das nichts.



Das bedeutet, die Buchungsklasse des Sondertarifs ist nicht mehr frei.
Demnach bleibt dem Fluggast nichts anderes übrig als den Tarifzuschlag zu zahlen.

quote:

also frage ich mich warum dann das Reisebüro "200 EUR" Umbuchungsgebühr für den Großhändler berechnen will.


Das tut das Reisebüro doch gar nicht.
Der Consolidator will dieses Geld haben. Dieser trägt das wirtschaftliche Risiko.

quote:
Ich habe angeklickt, dass ich die AGBs des Reisebüros und des Leistungsträgers gelesen habe. Leistungsträger = Fluggesellschaft - richtig?


Nicht unbedingt!
Leistungsträger kann auch ein Codeshare-Partner sein, d.h. eine andere Fluglinie kauft Plätze bei einer anderen Fluglinie ein und verkauft diese Plätze unter dem eigenen Namen.
Oder aber ein Consolidator kauft die Plätze.

quote:

In den AGBs des Reisebüros steht, dass diese als Vermittler fungieren und für Umbuchungsgebühren der Leistungsträger verantwortlich ist .

Da müssten Sie aber schon die ganze Passage richtig zitieren.


quote:
Oder wäre es meine Pflicht gewesen alle möglichen Großhändler dieser Welt abzuklappern und die AGBs zu suchen


Solche Gebühren stehen auch nicht in den AGBs, sondern in den Tarifbestimmungen.

-- Editiert vundaal76 am 29.01.2015 14:54

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich verstehe nicht so richtig, was Ihr Anliegen ist.

Was ist denn nun strittig und was ist nicht strittig?
1) Die EUR 200 an tariflichen Umbuchungsgebühren sind in Ihren Augen strittig? Sie meinen, die Gebühren dürfen nur EUR 100 betragen?

2) Die Notwendigkeit, einen tariflichen Zuschlag zu zahlen, falls die ursprüngliche Buchungsklasse nicht mehr verfügbar ist, ist nicht strittig?

3) Die Notwendigkeit, EUR 80 als Gebühr für die Durchführung der Umbuchung zu zahlen, ist nicht strittig?

Falls ich Sie richtig verstanden habe (Punkt 1 ist strittig; Punkt 2 und 3 sind nicht strittig), dann verstehen Sie aber auch, dass der Consolidator selbst bestimmen kann, wie hoch der tarifliche Zuschlag ist. Das ist am Ende für den Fluggast ein Nullsummenspiel und bringt so ziemlich gar nichts.

Zudem müssten Sie noch nachweisen, dass die Umbuchungsgebühr bei der ausführenden Fluglinie nur EUR 100 beträgt. Wo nehmen Sie diesen Beweis her?

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""

-- Editiert vundaal76 am 29.01.2015 14:59

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
schaefwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Was ist denn nun strittig und was ist nicht strittig?
1) Die EUR 200 an tariflichen Umbuchungsgebühren sind in Ihren Augen strittig? Sie meinen, die Gebühren dürfen nur EUR 100 betragen?


Ja die sind Strittig weil meiner Meinung nach bei der Buchung nicht ersichtlich war, dass der Leistungsträger nicht die gebuchte Fluglinie direkt ist sondern ein Zwischenhändler im Spiel ist.
Es war auch nicht ersichtlich, dass es ein Spezial-Tarif ist.
Und bei der Airline sind die teuersten Umbuchungsgebühren 100EUR plus Tarifaufschlag.
Das lässt sich beweisen denn es gibt eine Übersicht mit allen Tarifen und Umbuchungsgebühren der Airline und da ist 100EUR das teuerste.

quote:
2) Die Notwendigkeit, einen tariflichen Zuschlag zu zahlen, falls die ursprüngliche Buchungsklasse nicht mehr verfügbar ist, ist nicht strittig?


Das ist nicht strittig. Strittig ist nur: Bei Buchung wurde nicht angezeigt dass es sich um einen Sondertarif handelt. Es wurde "Economy Standard" - Klasse M angezeigt. Von "Sondertarif" war keine Rede.
Sprich: Wenn die Airline "Klasse M" frei hat wäre kein Tarifaufschlag fällig.
Da es aber ein Sondertarif ist kann mich die Airline nicht umbuchen.

quote:
3) Die Notwendigkeit, EUR 80 als Gebühr für die Durchführung der Umbuchung zu zahlen, ist nicht strittig?


Wenn ich über das Reisebüro umbuche dann ist das nicht Strittig. Strittig ist warum ich gezwungen bin über das Reisebüro umzubuchen und nicht direkt über die Airline.
Denn: Wäre es kein Spezialtarif könnte ich laut Airline ganz bequem über die Airline umbuchen und die 80EUR fallen dann nicht an!

D.h. das Grundlegende Fragestellung ist: Wäre das Reisebüro verpflichtet gewesen mich darüber zu informieren, dass es sich um einen Sondertarif eines Zwischenhändlers handelt bei dem es zu höheren Umbuchungsgebühren als bei der Airline direkt kommt?
Und noch trastischer: Durfte das Reisebüro den Anschein erwecken es handele sich um eine normale Tarifklasse "Economy Standard" "Klasse M" etc.

Das mit dem Codeshare ist ein guter Punkt: Hier wird aber immer klar hingeweisen "Durchgeführt von XY" - Mein Vertragspartner bleibt die Gekaufte Airline die ja den Flug auch mit eigener Flugnummer anbietet.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Sprich: Wenn die Airline "Klasse M" frei hat wäre kein Tarifaufschlag fällig.


Nun, diese Information hätten Sie uns auch im ersten Beitrag geben können.
Auf der Buchungsbestätigung, auf dem E-Ticket Beleg steht die Klasse M?
Wurde Klasse M auch im Buchungsdialog gezeigt?

quote:
Wenn ich über das Reisebüro umbuche dann ist das nicht Strittig. Strittig ist warum ich gezwungen bin über das Reisebüro umzubuchen und nicht direkt über die Airline.


Das war eben Ihre Entscheidung, über das Reisebüro zu buchen. Das Reisebüro hat die Hoheit über das Ticket.
Damit müssen Sie jetzt leben.

quote:
Das lässt sich beweisen denn es gibt eine Übersicht mit allen Tarifen und Umbuchungsgebühren der Airline und da ist 100EUR das teuerste.


Gut, Sie können uns gerne die Airline nennen. Es würde mich interessieren, welche Airline für alle Tarife in allen Regionen für alle Strecken eine Umbuchung für EUR 100 + Tarifzuschlag anbietet.

-- Editiert vundaal76 am 29.01.2015 16:43

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
D.h. das Grundlegende Fragestellung ist: Wäre das Reisebüro verpflichtet gewesen mich darüber zu informieren, dass es sich um einen Sondertarif eines Zwischenhändlers handelt bei dem es zu höheren Umbuchungsgebühren als bei der Airline direkt kommt?


Bevor diese Frage abschließend beantwortet wird, muss man eben klären, was die Umbuchungsgebühren bei der Airline sind (und zwar für alle Tarife).
Welche Buchungsklasse bzw. Fare Code steht denn im E-Ticket Receipt?

-- Editiert vundaal76 am 29.01.2015 16:47

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
schaefwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

OK, mal der Reihe nach.
Die Zahlen oben sind grobe Beispiele um nicht auch noch mit EUR/USD rumzumachen.
Airline ist TAM und die auf deren Homepage findet man das:
http://www.tam.com.br/b2c/vgn/img/PdfRemarcacoesInternacionais/DE_RemarcacaoInternacional.pdf_2013.pdf
Klar: Bei Buchung über TAM sehe ich nicht die direkte tarifklasse sondern habe nur die Wahl zwischen den Kategorien Access, Flex etc.
Dennoch gibt es keinen Economy-Tarif der teurer ist als 150 USD. Wurde mir im übrigen auch so von der TAM bestätigt.

Die Webseite zeigte bei Buchung auf der Preis-Übersichtsseite (wo alle Flugmöglichkeiten aufgezeigt wurden) die Buchungsklasse für jedes Segment an. Mittlerweile haben die das geändert und jetzt steht da in der Tat "Normaltarif" - "Sondertarif" habe ich noch keinen Entdeckt - aber als ich buchte war das noch anders, werde ich aber wohl schwer Beweisen können.

Sicher ist, dass ich im Electronic-Ticket Klasse Y für den Zubringer und N für den Langstreckenflug angegeben wurde. In der Fare-Calculation steht

quote:
Fare X für die Kurzstrecke und Fare M für die Langstrecke.
FRA JJ X/SAO JJ POA M/IT JJ X/SAO JJ FRA M/IT ENDXT
Sonst steht nichts - auch kein Hinweis auf Umbuchungsgebühren oder sonst was.

Es bleibt aber dabei, dass man erstmal klar klären muss wer wofür mein Ansprechpartner ist.
1. Wenn das Reisebüro direkt an die Ariline vermittelt hätte, dann wäre die Airline mein Vertragspartner und würde die mich zu den 150USD plus Tarifaufschlag umbuchen - alles toll, Problem Gelöst!
2. Nun ist aber dieser komische Zwischenhändler mit seinem Sondertarif anscheinend mein Vertragspartner. Also muss der mich umbuchen und hat dafür andere Gebüren (200EUR) und wohl auch andere Tarifklassen und ohne das Reisebüro komme ich an den nicht ran (+80EUR).
Allerdings war dies bei Buchung nicht ersichtlich. Es war alles immer nur TAM. TAM-Flugnummer, Durchgeführt von TAM etc etc.
Und das ist für mich der springende Punkt. Die AGBs des Reisebüros beschreiben außdrücklich die Fluggesellschaft als Leistungsträger. Von anderen Tarif- oder Beföderungsbedinungen war nie die rede also wurde ich bei Buchung nicht korrekt informiert oder gar getäuscht.
Da ich ja noch nichtmal weiß wer mein Zwischenhändler ist bleibt als einziger Ansprechpartner das Reisebüro.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....D.h. das Grundlegende Fragestellung ist: Wäre das Reisebüro verpflichtet gewesen mich darüber zu informieren, dass es sich um einen Sondertarif eines Zwischenhändlers handelt bei dem es zu höheren Umbuchungsgebühren als bei der Airline direkt kommt?.....

Ganz knapp beantwortet: Ja, man haette Sie vor Buchung entsprechend informieren muessen.

quote:
.....Oder aber ein Consolidator kauft die Plätze....

Wie ich schon gesagt habe kann eine solche Konstellation durchaus moeglich sein. Das waere aber niemals ein Codeshare.

quote:
.....Strittig ist warum ich gezwungen bin über das Reisebüro umzubuchen und nicht direkt über die Airline.....

Handelt es sich um eine Konstellation, wie von mir beschrieben, dann ist der Ticket-Grosshaendler der so genannte 'vertragliche Luftfrachtfuehrer', also bei Umbuchungen und Stornierungen Ihr Ansprechpartner.

Was soll also diese Endloslaberei von #vundaal76 mit hue und hot. Der TE hat letztendlich eine klare Frage gestellt, die, wie gesagt, mit zwei Buchstaben beantwortet werden kann - basta und Ende.


Viele Gruesse
bernardoselva

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Was soll also diese Endloslaberei von #vundaal76 mit hue und hot. Der TE hat letztendlich eine klare Frage gestellt, die, wie gesagt, mit zwei Buchstaben beantwortet werden kann - basta und Ende.


Man kann ja der Meinung sein, dass das Reisebüro den Fluggast hätte informieren müssen, dass eine Consolidator Fare gebucht wurde.
Aber was bedeutet das?
Muss nun das Reisebüro die Differenz zwischen den Werten, die schaefwo zur Grundlage nimmt, und die Werte, die der Consolidator nennt, begleichen? Ich glaube nicht.

quote:
1. Wenn das Reisebüro direkt an die Ariline vermittelt hätte, dann wäre die Airline mein Vertragspartner und würde die mich zu den 150USD plus Tarifaufschlag umbuchen - alles toll, Problem Gelöst!


Das stimmt aber nicht.
Eine Reisebüro kann auch direkt bei der Airline den Flug buchen. Man kann aber trotzdem nur über das Reisebüro umbuchen, wenn man selbst umbuchen will.

quote:
Die AGBs des Reisebüros beschreiben außdrücklich die Fluggesellschaft als Leistungsträger .


Aha, das ist mir neu.

Warum fragen Sie dann?
quote:
Ich habe angeklickt, dass ich die AGBs des Reisebüros und des Leistungsträgers gelesen habe. Leistungsträger = Fluggesellschaft - richtig?



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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Letztendlich kommt es doch darauf an, was genau sich aus den ganzen Vertragsunterlagen ergibt. Da tue ich mich nach der Schilderung hier noch ein wenig schwer.

Wenn aus den ganzen Unterlagen hervorgeht, dass ein normaler Economy Flug bei TAM gebucht wurde, es sich in Wirklichkeit aber um einen Sondertarif handelt, der von einem Großhändler vertrieben wurde, dann liegt meines Erachtens ein Mangel vor.

Dieser ist in der Regel unerheblich, solange der Flug wie geplant angetreten wird. Bei einer Umbuchung sind die Konsequenzen aber spürbar und dem Fluggast stehen die Rechte aus §634 BGB zu. Die einfachste Behebung des Mangels wäre hier die Übernahme der zusätzlich anfallenden Gebühren durch das Reisebüro.

Ich bezweifle aber, dass die das freiwillig machen werden.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ach ja, ein Mangel???
Der Reisende hat doch zugestimmt, dass er hier einen billigen Tarif bucht.
Gibt einige Internetreisebüros, die solche Tarife haben.
Preissuchmaschinen sei Dank. Da wird dann nur der billigste Flug gesucht. Und wenn man den Flug noch 2€ billiger bekommt, nimmt man doch gerne die 80€ Umbuchungsgebühren des Internet Reisebüros in Kauf. Auf sowas schaut man nicht. Blöd nur, wenn man das dann braucht.
Zu 99% ist die Webseite wasserdicht. Ganz Ehrlich. Als Programmierer solcher Seiten fände ich es schöner, wenn ich die Fare Rules noch verständlich anzeigen könnte. Aber dafür investiert keiner einen Cent.
Das Modul, mit dem ich den Kunden zwischen unterschiedlichen Storno Bedingungen wählen lassen könnte, habe ich genau 0 mal verkauft.

Ich kann dazu nur sagen. Selbst schuld.

Ansonsten kann ich nur bestätigen. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem eine Airline von sich die Nachberechnung gestartet hat, falls man den Rückflug nicht antritt.
Mir sind ein paar Fälle bekannt, in denen der Fluggast sein Gepäck nicht vorzeitig bekommen hat, wenn er vorher geplant ausgestiegen ist.
Und natürlich ist es eher die Regel, als die Ausnahme, dass man bei einem Angeflogenen Ticket keine Gebühren retour erhält, da hier dann die Airlines aufrechnen.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Ach ja, ein Mangel???
Der Reisende hat doch zugestimmt, dass er hier einen billigen Tarif bucht.

Echt? Kann ich aus der Schilderung nicht eindeutig herauslesen. Er scheint wohl eher den Eindruck gehabt zu haben, einen normalen Economy-Tarif gebucht zu haben. Wenn sich das aus den Unterlagen bestätigt, dann liegt ein Mangel vor, wenn stattdessen ein Sondertarif mit erhöhten Umbuchungsgebühren gebucht wurde. Nur hätte das im Normalfall keine Konsequenzen, da dem Reisenden kein Nachteil entsteht und damit ein Rücktritt oder eine Preisminderung nicht möglich wären. Erst bei der Umbuchung wird es interessant.

Sorry, aber das ist so eindeutig, dass ich mich frage, was es da zu diskutieren gibt.

Es ist nur die Frage, was sich denn nun tatsächlich aus den Unterlagen ergibt. Weswegen Du jetzt die 80€ Umbuchungsgebühr des Reisbüros erwähnst, ist mir nicht so wirklich klar, die ist ja unstrittig.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Er scheint wohl eher den Eindruck gehabt zu haben, einen normalen Economy-Tarif gebucht zu haben.


Was ist denn die Definition von einem "Economy-Tarif"?
Fast jede Fluglinie bietet die Buchungsklasse Y - das ist sehr vollflexible IATA Tarif. Dieser kann i.d.R. kostenfrei umgebucht werden. TAM wird auch den Y-Tarif haben. Dieser kostet dann wohl EUR 5000 oder mehr nach Brasilien.
Ich habe persönlich diesen Tarif noch nie gebucht, ich glaube, dass 95% der normalen Privatreisenden auch noch einen solchen Tarif gekauft haben.

In diesem Fall muss der Fluggast genau nachweisen, was denn die Umbuchungsbedingungen für einem Economy-Tarif sind, um daraus eben den monetär bezifferbaren Schaden abzuleiten.
Diese vom OP zitierte Tabelle sagt nicht aus, dass alle TAM-Tarife wirklich für die dort angezeigten Gebühren umbuchbar ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....das ist sehr vollflexible IATA Tarif...... ......dass 95% der normalen Privatreisenden auch noch einen solchen Tarif gekauft haben......

Und was heissen diese voll flexiblen Saetze in einem verstaendlichen Deutsch???

quote:
.....In diesem Fall muss der Fluggast genau nachweisen, was denn die Umbuchungsbedingungen für einem Economy-Tarif sind.....

Dieser Satz ist auch nur purer Unsinn. Der TE sagt doch ganz deutlich, dass er sowohl bereit ist, die 150,-- Euro, die als Umbuchungsgebuehr von der Fluggesellschaft berechnet werden plus Tarifdifferenz, als auch die 80,-- Euro Umbuchungsgebuehr, die vom Vermittler berechnet werden, zu zahlen. Ueber beide Gebuehren war er vor Buchung informiert.

Nicht aber waren ihm weitere 200,-- Euro Umbuchungsgebuehren eines involvierten Tickethaendlers bekannt, ihm sei ueberhaupt nicht bekannt gewesen, dass ein solcher Zwischenhaendler eingeschaltet sei. Also sei er auch nicht verpflichtet diese Gebuehren zu leisten.

Das sehe ich genau so. Der TE wird gute Chancen haben, sich gegen eine Pflicht, diese Gebuehren zu leisten, erfolgreich zu wehren.

Darum sehe ich ueberhaupt keinen Grund einer weiteren Diskussion. Wie ich schon einmal bemerkte, was soll dieses Hin- und Her, dieses blabla ohne Ende. Grundsaetzlich geht es hier um Einschaetzungen von Sachverhalten, so wie sie ein TE darstellt. Stellt der TE den Sachverhalt falsch dar, ist das immer noch sein Problem.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Darum sehe ich ueberhaupt keinen Grund einer weiteren Diskussion.


Doch, weil Sie den TE falsch zitieren (siehe weiter unten).

quote:
Dieser Satz ist auch nur purer Unsinn. Der TE sagt doch ganz deutlich, dass er sowohl bereit ist, die 150,-- Euro, die als Umbuchungsgebuehr von der Fluggesellschaft berechnet werden plus Tarifdifferenz, als auch die 80,-- Euro Umbuchungsgebuehr, die vom Vermittler berechnet werden, zu zahlen. Ueber beide Gebuehren war er vor Buchung informiert.


Noch einmal:
Der Fluggast muss beweisen, dass jeder Economy Tarif, der direkt bei der Fluglinie gebucht werden kann (also ohne Consolidator), eine Umbuchungsgebühr von maximal EUR 150 hat.

quote:
Nicht aber waren ihm weitere 200,-- Euro Umbuchungsgebuehren eines involvierten Tickethaendlers bekannt, ihm sei ueberhaupt nicht bekannt gewesen, dass ein solcher Zwischenhaendler eingeschaltet sei. Also sei er auch nicht verpflichtet diese Gebuehren zu leisten.


So wie ich das verstanden haben, kommen diese EUR 200 nicht zusätzlich zu den ersten EUR 150 dazu, sondern die Umbuchungsgebühr beim Consolidator beträgt EUR 200. Laut Fluggast beträgt die Umbuchungsgebühr bei TAM direkt nur EUR 150.
Genau diesen Umstand haben Sie verdreht.

Wenn es den Sachverhalt so verdreht, wie sie es verdrehen, kann man gerne zu dem Schluss kommen wie sie - nämlich, dass die EUR 200 nicht statthaft sind.

Aber der Sachverhalt ist ein Anderer.

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....So wie ich das verstanden haben, kommen diese EUR 200 nicht zusätzlich zu den ersten EUR 150 dazu, sondern die Umbuchungsgebühr beim Consolidator beträgt EUR 200.....

Dann verweigert der TE lediglich die nach einer Verrechnung verbliebenen 50,-- Euro Umbuchungsgebuehren, da ihm, wie gesagt, eine Umbuchungsgebuehr von 200,-- Euro nicht bekannt waren.

Das aendert doch ueberhaupt nichts am Sachverhalt.
quote:
....Laut Fluggast beträgt die Umbuchungsgebühr bei TAM direkt nur EUR 150.....

Und die verweigert der TE auch nicht zu zahlen. Da ihm keine anderen Gebuehrensaetze bekannt waren, muss er die auch nicht zahlen oder einer Verrechnung zustimmen.

Ich hoffe, dass Sie das jetzt endlich kapieren und nicht weiter 'wenn und aber' durch die Gegend labern. Vielmehr waere es von Bedeutung gewesen, dass Sie sich zu Ihrer Rumstammelei, die von mir um 13:12 h geruegt wurde, aeussern.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Also es gibt zwar eine Buchungsklasse M, aber dahinter stehen wieder einige Tarife M.
Lege ich MLEZEG0V zu Grunde, kostet das Storno 125$ und 70USD wenn das erste Segment aus Brasilien geht, ex Europa werden 75€ für Umbuchung und 150€ für Cancel fällig. Aber achtung. Die wollen 225€ für Refund.

Heißt, wenn das Ticket in Europa begonnen wurde, bekommt man bei Cancel und neu Ausstellen bei JJ 150€ berechnet, will man Cash, kostet das 225€.
gehe ich auf die TAM Seite, sind deren Bedingungen ganz anders.

So, jetzt habe ich da noch ein paar Tourops im System. Ins Auge fallen mir da Varianten, die dann dem Kunden nicht gefallen werden.
YQ Waived und 0 Refund. Aber Free NameChange.

Ich sehe hier echt das Problem, dass man nicht auf die Airline Site gehen darf, und dann erwarten, dass man dieselben Bedingungen der Buchungsklasse, zu einem anderen Preis im Reisebüro bekommt.
Leider reicht es in Deutschland aus, dem Kunden zu sagen, das Gebühren anfallen werden. Es ist Technisch kaum möglich, diese Tabelarisch dar zu stellen, da diese als Freitext in den FareNotes Penalties stecken. Würde ich diesen Text dem Kunden weiterleiten, würde dieser nur Bahnhof verstehen.

Wie gesagt, nachfragen würde hier dann helfen. Und zwar vor Buchung.




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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wie gesagt, es scheint wohl unstrittig zu sein, dass die Buchungsklasse M gebucht wurde.
Wie lifeguard schreibt, verstecken sich hinter der Buchungsklasse M verschiedene Fare Codes. Jeder dieser Fare Codes beinhaltet unterschiedliche Bedingungen für die Umbuchung.

quote:
Lege ich MLEZEG0V zu Grunde, kostet das Storno 125$ und 70USD wenn das erste Segment aus Brasilien geht, ex Europa werden 75€ für Umbuchung und 150€ für Cancel fällig.


So, am 29.01.15 habe ich den TE explizit nach dem Fare Code gefragt.

quote:
Welche Buchungsklasse bzw. Fare Code steht denn im E-Ticket Receipt?


TE gibt den Fare Code hier leider nicht preis.

quote:
Da ihm keine anderen Gebuehrensaetze bekannt waren, muss er die auch nicht zahlen oder einer Verrechnung zustimmen.


bernardoselva: Welcher Gebührensatz war denn dem TE bekannt? Sie erwähnen das Wort "anderen".
Wie gesagt: TE wird wenig Chancen haben, einen Schaden zu beziffern, wenn der TE nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass ein bestimmter Gebührensatz für ihn zur Buchung galt.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Als FQDFRAGRU/AJJ/KY (also ohne Spezialfares) liefert

quote:
01 YLEZF00V 3354 Y - S06JAN 30JUN+ + - 12M M
02 BLEZF00V 2204 B - S06JAN 30JUN+ + - 12M M
03+ULEZX00V 1704 U - S06JAN 30JUN+ + - 12M M
04+SLEZX00V 1404 S - S06JAN 30JUN+ + - 12M M
05+SLEZXD0V 1204 S - S06JAN 30JUN+ + + 12M M
06+MLEZEG0V 1054 M + S06JAN 30JUN+ + + 12M M
07+HLEZEH0V 844 H + S06JAN 30JUN+ + + 12M M
08+KLEZEH4V 724 K + S06JAN 30JUN+ + + 12M M
09+GLEZPH6V 574 G NRF S06JAN 30JUN+ + + 12M M
10+QLEZPH7V 482 Q NRF S06JAN 30JUN+ + + 12M M
11+VLEZPU7V 446 V NRF S06JAN 30JUN+ + 6+ 12M M
12+LLEZPU6V 412 L NRF S06JAN 30JUN+ + 6+ 12M M
B17FEB O31JUL
13+NLEZPU6V 312 N NRF S06JAN 30JUN+ + 6+ 12M M
B17FEB O31JUL



In Zeile 6 sehen wir, es gibt nur den 1 Fare, den ein Reisebüro verkaufen kann.
FQN6*PE liefert dann
quote:

LN FARE BASIS OW EUR RT B PEN DATES/DAYS AP MIN MAX R
06+MLEZEG0V 1054 M + S06JAN 30JUN+ + + 12M M
FCL: MLEZEG0V TRF: 27 RULE: YZEV BK: M
PTC: ADT-ADULT FTC: XAP-ADVANCE PURCHASE EXCURSION
FARE FAMILY :
PE.PENALTIES
BETWEEN BRAZIL AND AREA 2 FOR MLEZEG0V TYPE FARES

ORIGINATING BRAZIL -
CANCELLATIONS

BEFORE DEPARTURE
CHARGE USD 125.00 FOR CANCEL/NO-SHOW/REFUND.
CHILD/INFANT DISCOUNTS APPLY.
WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER.

AFTER DEPARTURE
CHARGE USD 125.00 FOR CANCEL/NO-SHOW/REFUND.
CHILD/INFANT DISCOUNTS APPLY.
WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER.
NOTE -
IF NO PORTION OF THE TICKET HAS BEEN USED VG THE
REFUND WILL BE AN AMOUNT EQUAL TO THE FARE PAID
LESS ANY APPLICABLE SERVICE CHARGES OR
CANCELLATION FEES.
IF A PORTION OF THE TICKET HAS BEEN USED VG THE
REFUND WILL BE AN AMOUNT EQUAL TO THE DIFFERENCE
BETWEEN THE FARE PAID AND THE APPLICABLE FARE FOR
TRAVEL BETWEEN THE POINTS FOR WHICH THE TICKET HAS
BEEN USED LESS ANY APPLICABLE SERVICE CHARGES OR
CANCELLLATION FEES.
REFUND THE DIFERENCE BETWEEN THE FARE PAID AND THE
APPLICABLE FARE FOR THE JOURNEY TREVELED LESS
ABOVE PENALTY.

CHANGES

ANY TIME
CHARGE USD 70.00 FOR REISSUE/REVALIDATION.
CHILD/INFANT DISCOUNTS APPLY.
WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER.

ORIGINATING AREA 2 -
CHANGES

ANY TIME
CHARGE EUR 75.00 FOR REISSUE/REVALIDATION.
CHILD/INFANT DISCOUNTS APPLY.
NOTE -
CHARGE IS PER TRANSACTION

CANCELLATIONS

ANY TIME
CHARGE EUR 150.00 FOR CANCEL/NO-SHOW.
CHILD/INFANT DISCOUNTS APPLY.
WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER.
CHARGE EUR 225.00 FOR REFUND.
CHILD/INFANT DISCOUNTS APPLY.
WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER.
NOTE -
IF NO PORTION OF THE TICKET HAS BEEN USED VG THE
REFUND WILL BE AN AMOUNT EQUAL TO THE FARE PAID
LESS ANY APPLICABLE SERVICE CHARGES OR
CANCELLATION FEES.
IF A PORTION OF THE TICKET HAS BEEN USED VG THE
REFUND WILL BE AN AMOUNT EQUAL TO THE DIFFERENCE
BETWEEN THE FARE PAID AND THE APPLICABLE FARE FOR
TRAVEL BETWEEN THE POINTS FOR WHICH THE TICKET HAS
BEEN USED LESS ANY APPLICABLE SERVICE CHARGES OR
CANCELLLATION FEES.
REFUND THE DIFERENCE BETWEEN THE FARE PAID AND THE
APPLICABLE FARE FOR THE JOURNEY TREVELED LESS
ABOVE PENALTY.



Aber auch der im DEZ14 gültige MHEZEG0V hat die selben FareNotes

Was hier also interesant ist, ist der Teil Origin Area 2 (womit Europa gemeint ist)

So, dies deckt sich dann nicht mit dem, was auf der TAM Homepage steht. Aber TAM ist nicht die einzige gesellschaft, die direkt andere Tarife anbietet, als über IATA.
Nun kann man sich natürlich darüber streiten, was der "Normale" Tarif ist.

Nur der Vollständigkeithalber
Der FullFlex inkl Steuern und Gebühren für einen Direktflug nach Brasilien von Deutschland kostet (in der FQP abfrage)
02 YLEZF00V * * 1 * 3870.66 * *Y



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" "

-- Editiert Lifeguard am 04.02.2015 11:25

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
So, dies deckt sich dann nicht mit dem, was auf der TAM Homepage steht.


Wenn TAM also im Direktvertrieb andere Umbuchungskonditionen (als im vom TE zitierten PDF) anbietet, dann weiss ich nicht, wie der TE seinen Anspruch begründen kann, dass der TE nur eine erheblich niedrigere Umbuchungsgebühr zahlen muss.

quote:
Nur der Vollständigkeithalber
Der FullFlex inkl Steuern und Gebühren für einen Direktflug nach Brasilien von Deutschland kostet (in der FQP abfrage)
02 YLEZF00V * * 1 * 3870.66 * *Y


Da war ich mit den EUR 5000 gar nicht mal so weit weg mit meiner Vermutung.

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