USA Austauschprogramm Haftungsausschluss

21. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
sabsi24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
USA Austauschprogramm Haftungsausschluss

Meine minderjährige Tochter beabsichtigt, in den kommenden Monaten an einem halbjährigen USA-Schüleraustauschprogramm teilzunehmen. Gemäß den mir nun vorliegenden Vertragsunterlagen, soll ich eine m.E. sehr weitgehende Erklärung abgeben. Demnach gestatte ich, dass alle Impfungen, Tests und Untersuchungen erfolgen, die von den USA, dem Bundesstaat, der Schule usw. vorgeschrieben werden.

Damit wird m.E. dem Misbrauch Tür und Tor geöffnet und ich habe kaum noch eine Möglichkeit, Test/Impfungen, die ich vielleicht ablehne, zu verhindern. Selbst die High-School kann derartige Tests anordnen ohne dass sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Um es auf die Spitze zu treiben: Was ist wenn, die Schule zukünftig sagt, wir verlangen von allen Austauschschülern einen Gentest?


Darüber hinaus wird im Haftungsausschluss betont, dass ich darauf verzichte, Schadensersatzansprüche, Gebühren, Kosten, Anstrengung von Klagen gegen die US-Austauschorganistion, die amerikansiche Gastfamilie, die High-School geltend zu machen, sollte meine Tochter Eigentumsverlust, Körperverletzung, Krankheit, Unfall oder Tod erleiden.

Dies bedeutet meines Erachtens, dass ich keine zivilrechtlichen Schritte unternehmen kann, falls meiner Tochter durch die Schuld eines Dritten etwas zustößt. Sollte bspw. die Gastmutter im betrunkenen Zustand meine Tochter anfahren und dauerhaft schädigen, kann ich keinen Schadensersatz geltend machen oder sie auf die Zahlung einer Rente verklagen. Oder wenn der Gastvater sich an meiner Tochter vergreift? Beides hat evtl. extrem lange und kostspielige Behandlungen zur Folge ohne dass ich diese Kosten einklagen kann.

Mir ist klar, dass in der überwiegenden Zahl diese Klauseln nie zur Anwendung kommen, da eben nichts passiert. Meinem Rechtsempfinden nach, werde ich (bzw. meine Tochter) allerdings durch derartige Klauseln weitgehend rechtlos und über Gebühr eingeschränkt.

Da ich mit der Organisation kaum verhandeln kann (sie stellt sich auf den Standpunkt, dass ich entweder unterschreibe oder aber meine Tochter nicht an dem Programm teilnehmen kann), bleibt mir die Frage, ob ich die Klauseln ritig interpretiere, ob derartige Klauseln allgemein üblich sind und ob sie in der Praxis tatsächlich zur Anwendung kommen oder ob sie gegen die guten Sitten verstoßen und damit nichtig sind (Gerichtsstand ist Kalifornien). Sind sie nichtig, kann ich sie ja doch unterschreiben.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16458 Beiträge, 9279x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>sie stellt sich auf den Standpunkt, dass ich entweder unterschreibe oder aber meine Tochter nicht an dem Programm teilnehmen kann <hr size=1 noshade>

Die Organisation sitzt einfach am längeren Hebel. Da kannst du nix machen.

quote:<hr size=1 noshade>ob derartige Klauseln allgemein üblich sind und ob sie in der Praxis tatsächlich zur Anwendung kommen oder ob sie gegen die guten Sitten verstoßen und damit nichtig sind <hr size=1 noshade>

Ich glaube kaum, dass sich ein kalifornisches Gericht dafür interessiert, was nach deutschem Recht sittenwidrig oder nichtig wäre.
Dir ist bewusst, dass du im Fall des Falles dann in Amerika klagen musst?

Mein Rat: Wenn du jetzt schon die Konfrontation mit der Austauschorganisation suchst, wird deine Tochter dort wahrscheinlich nicht gerade mit offenen Armen empfangen werden. (Wenn ich "Gasteltern" wäre und mein Gast käme mir schon vor der Anreise mit rechtlichen Bedenken, dann bräuchte mein Gast seine Koffer gar nicht erst auspacken...) - Decke lieber möglichst viele Risiken (v.a. Unfälle o.ä.) durch eine gute Versicherung ab. Dann springt im Fall des Falles die Versicherung ein und du musst dich nicht vor einem amerikanischen Gericht mit einer amerikanischen Organisation herumschlagen.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

In den USA ist es üblich, dass man ohne volles Impfheft nicht rein kommt. Ich kenne kaum eine High School, die einen rein läßt, ohne TBC Test. Manche testen auch auf Hepathitis, und anderes.

Was bringt es, wenn deine Tochter an einem Austausch teilnimmt, und nicht in die Schule kommt.

Es gibt aber keine Impfung in den USA, wo nicht der Hersteller haftet. Allerdings muss du diesen dann in den USA verklagen. Als Deutscher vermittler wäre es Finanzieller Selbstmord, jetzt die Haftung dafür zu übernehmen, dass man in D die Haftung dafür übernimmt, was diesbezüglich in den USA geschieht.

Willst du dem entgehen, suche dir eine Gastfamilie in Vermont, und schick dein Kind dorthin. Oder such dir eine Privatschule dort. Aber ich glaube kaum, dass du eine Organisation in D finden wirst, die dir eine Schule nach dem dortigen Impf und Gesundheitsplan sucht.

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#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Das wird wohl nichts.

In den USA läßt man sich immer weitgehende Haftungsausschlüsse unterschreiben, weil sonst Schadensersatz in horrender Höhe droht. Die Highschool beispielsweise ist dran, wenn es sie dem Impfgegner-Töchterlein den Besuch ohne die üblichen Impfungen erlaubt. Und üblich ist eben nicht unbedingt nur "gesetzlich vorgeschrieben", anders als im staatsgläubigen Deutschland. Die Gastfamilie kann durch eine Schadensersatzklage ruiniert werden, wenn die Tochter die Treppe runterfällt. Und so weiter.

Die Gültigkeit der Klauseln kann nur ein kalifornischer Anwalt wirklich überprüfen, und der ist teuer. Allerdings wird der Vertrag schon durch Anwälte geprüft bzw. formuliert sein.

Man muß die Organisation auch verstehen. Mit esoterischen Impfgrundsätzen konfrontiert werden, wenn das Mädchen bereits dort ist, oder mit Überlegungen zu Rentenansprüchen, macht große Probleme. Dann lieber vorher klären oder eben nicht teilnehmen lassen.

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"Morgenstund ist ungesund."

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