Transfer kommt nicht. Erstattung Taxikosten !?

9. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)
Transfer kommt nicht. Erstattung Taxikosten !?

Hallo allerseits,

stellt Euch mal folgende Situation vor ... Ihr bucht eine Pauschalreise (Flug, Hotel, Transfer) ...!
Am Abreisetag des Rückflugs steht Ihr morgens um 4h vor dem Hotel und wartet auf den Transfer, der um 4.10 kommen sollte. Bis 5h steht Ihr vor dem Hotel und es ist weit und breit kein Transfer zu sehen.
Transferfirma und Reiseleiter sind telefonisch nicht erreichbar.
Um 5h beschließt Ihr dann ein Taxi zu rufen, damit Ihr den Flug nicht verpasst.
Die Kosten fürs Taxi legt Ihr vor.

Was wäre der beste Weg nun weiter vorzugehen? Am Ende geht es nur um die Erstattung der Taxikosten.
Aber die Frage ist, ob man hierauf überhaupt Anspruch hat und wenn ja, wie man diesen geltend machen sollte !?

Wer kennt sich aus und mag antworten?

Schönen Gruß aus Hamburg
Stefan

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66 Antworten
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#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Anspruch macht man unverzüglich beim Reiseveranstalter geltend.

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#2
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Anspruch müsste ja theoretisch bestehen ... denn es gab ja keine Alternative !?

Gut, nehmen wir mal an man würde sich in so einem Fall direkt nach der Rückkehr beim Reiseveranstalter melden. Per Mail. Mit anhängendem Taxibeleg. Und der rührt sich einfach zwei Wochen nicht ... was dann !?

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Per Mail. Mit anhängendem Taxibeleg. Und der rührt sich einfach zwei Wochen nicht ... was dann !?


Mail und Anhang ausdrucken und dem Einschreiben beilegen, in welchem man mit Frist die Erstattung fordert.

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#4
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Hätte der Reisende denn in so einem Fall alles gemacht, was er hätte machen müssen?
50 Minuten warten ... Transferfirma und Reiseleiter anrufen ...
Mehr kann der Reisende in so einem Fall ja nicht machen, oder !?

Dürfte der Reiseleiter in so einem Fall einen Gutschein für die nächste Reisebuchung ausstellen oder kann der Reisende die Erstattung in Form einer Rücküberweisung erwarten?

Und mal angenommen der Reiseveranstalter würde auch auf das Einschreiben nicht reagieren,
wäre dann ein Mahnbescheid eine sinnvolle Möglichkeit? Oder Verbraucherzentrale?

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Dürfte der Reiseleiter in so einem Fall einen Gutschein für die nächste Reisebuchung ausstellen
klar

Zitat (von StefanHAM):
kann der Reisende die Erstattung in Form einer Rücküberweisung erwarten
Auch das ist natürlich o.k.

Wenn ich der Reisende wäre würde ich sogar auf der Auszahlung des Betrages bestehen. Ich würde mich nicht mit einem Gutschein zufrieden geben.

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ich verstehe das ganze Gekasper nicht. Man hat etwas gebucht und bezahlt, somit hat man einen Anspruch auf die Leistung, denn diese wurde ja bestaetigt. Versaeumt der Reiseveranstalter es die Leistung vertragskonform zu erbringen ist man selbstverstaendlich berechtigt selbst Abhilfe zu schaffen.

Wird die Zeit knapp kann man nicht nur, sondern man muss, ein Taxi ordern, der die Reisenden zeitig zum Flughafen bringt. Nach Abschluss der Reise fordert man die Kosten fuer das Taxi, die entstanden sind, vom Reiseveranstalter zurueck. Rueckforderungen erfolgen stets nachweisbar schriftlich mit angemessener Fristsetzung..

Zitat (von StefanHAM):
.......Dürfte der Reiseleiter in so einem Fall einen Gutschein für die nächste Reisebuchung ausstellen......

Ich denke der Reiseleiter war nicht erreichbar????? Wie soll der dann einen Gutschein ausstellen??????

Zitat (von StefanHAM):
.......oder kann der Reisende die Erstattung in Form einer Rücküberweisung erwarten?......

Gutscheine sollte man grundsaetzlich ablehnen, denn in der Regel sind Gutscheine eingeschraenkt gueltig, zumeist zeitlich. Also - nur Bares zaehlt. Niemand kann Sie zwingen einen Gutschein zu akzeptieren.


Viele Gruesse
bernardoselva

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Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat:
Gut, nehmen wir mal an man würde sich in so einem Fall direkt nach der Rückkehr beim Reiseveranstalter melden. Per Mail. Mit anhängendem Taxibeleg. Und der rührt sich einfach zwei Wochen nicht ... was dann !?


Und auch hier:

Um seinen Standpunkt stärker und breiter aufzustellen: Immer gleich ein Einschreiben schcken

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#8
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Gut, angenommen in so einem Fall würde man sich also per Einschreiben an den Reiseveranstalter wenden ...!
Jetzt gehen wir mal davon aus er würde nicht direkt das Geld erstatten, sondern sagen es dauert 8 Wochen, weil er das mit dem Transfer-Anbieter klären muss ...

Ich frage mich ehrlich gesagt was in so einem Fall dabei rauskommen würde ... erstens glaube ich nicht, dass der Transferanbieter bei hunderten Gästen, die er täglich hat, Wochen später noch weiß wer wann wo wie hätte abgeholt werden müssen ... und zweitens kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Fahrer sagt "ja stimmt, den habe ich vergessen" ...

Sollte man das so akzeptieren? Oder muss man es sogar?

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#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
.......sondern sagen es dauert 8 Wochen, weil er das mit dem Transfer-Anbieter klären muss ......

Selbstverstaendlich haben Sie das abzuwarten, der Reiseveranstalter muss Gelegenheit haben, das von Ihnen Behauptete zu ueberpruefen.

Es koennte ja auch sein, dass der Transfer rechtzeitig zur Abholung dort war, Sie aber waren nicht da, weil Sie z.B. verpennt haben. Dann waere der Reiseveranstalter nicht zum Ersatz verpflichtet.

Viele Gruesse
bernardoselva

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#10
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Gut, im Prinzip nachvollziehbar.
Was wäre denn wenn das Hotel dem Reisenden schriftlich mit Stempel bestätigt, dass bis sagen wir mal 30 MInuten nach angegebener Abholzeit niemand da war und der Reisende diese Bestätigung zusammen mit der Reklamation beim Reiseveranstalter einreicht? Damit weiß der Reiseveranstalter doch dann eigentlich schon, dass der Transfer tatsächlich nicht da war ... ansonsten würde er diese Bestätigung vom Hotel ja nicht vorlegen können !?

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#11
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
.......Was wäre denn wenn das Hotel dem Reisenden schriftlich mit Stempel bestätigt......

Das ist nicht mehr als ein Beleg, wer auch immer vom Hotel den ausgestellt hat. Lag dazu ueberhaupt eine Berechtigung vor???

Der Reiseveranstalter hat mit dem Leistungserbringer (Bus-, Taxiunternehmen) einen Vertrag, in der Regel ueber den lokalen Vertreter des Reiseveranstalters abgeschlossen. Und in diesem Vertrag wird drinstehen, dass solche Maengel gemeldet werden muessen. Das ist so ueblich.

Denn kommen derartige Ausfaelle haeufiger vor, dann wird der lokale Vertreter den Dienst, der nicht zuverlaessig arbeitet, nicht mehr beschaeftigen.

Sie wissen jetzt, dass der Fall in Bearbeitung ist und die Zeit, die zur Pruefung notwendig ist, ist Ihnen auch bekannt. Ist doch alles easy, keiner hat Ihren Anspruch bezweifelt oder in Abrede gestellt.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
.......die er täglich hat, Wochen später noch weiß wer wann wo wie hätte abgeholt werden müssen ......

Hallo - wir sind hier nicht bei Hempel's unter'm Sofa. Natuerlich wird jeder Transfer genauestens protokolliert, schon der Versicherung wegen.

Zitat (von StefanHAM):
... und zweitens kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Fahrer sagt "ja stimmt, den habe ich vergessen" ...

Er wird sich erklaeren muessen - da koennen Sie einen drauf lassen. Und kommen derartige Unregelmaessigkeiten bei dem Fahrer immer wieder mal vor, dann Job 'adios'.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#13
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Stellen wir uns mal vor der Reiseveranstalter schickt nun eine GPS Aufzeichnung ... auf dieser ist ersichtlich, dass der Transferbus nicht vor dem Hotel gewartet hat, wie angekündigt, sondern hinter dem Hotel, so dass der Reisende diesen Wartebereich nicht einsdehen konnte.

Der Reiseanbieter lehnt die Erstattung der Taxikosten ab, weil der Transfer da gewesen wäre.

De facto war er aber an einer Stelle, die nicht vereinbart war und die der Reisende, der an der Rezeption gewartet hat, nicht einsehen konnte, weil sie auf der Rückseite des Hotels lag.

Wie wäre in so einem Fall zu verfahren? Der Reiseveranstalter bestätigt durch den GPS Nachweis, dass er nicht da gewartet hat wo er hätte warten sollen ... aber er bleibt trotzdem dabei, er sei da gewesen und der Reisende wäre nicht da gewesen ... was könnte man in so einem Fall machen?

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#15
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Wie recht Sie haben ...!
Eine etwas sachlichere Antwort wäre mir allerdings lieber gewesen.
Ich denke wenn man ganz normal fragt, kann man auch eine ganz normale Antworten erwarten.

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Danke für die Antwort Nik.

Deswegen schrieb ich ja soeben bereits, dass wir davon ausgehen der Transfer wartet hinter dem Hotel, obwohl er laut Mail hätte vor dem Hotel warten müssen. Keiner ist zur Rezeption gekommen, wo die Reisenden warteten ... Reiseveranstalter bleibt dabei Transfer sei da gewesen. Reisender hat den Transfer aber nicht gefunden, weil nicht am vereinbarten Ort.

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119543 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Deswegen schrieb ich ja soeben bereits, dass wir davon ausgehen der Transfer wartet hinter dem Hotel, obwohl er laut Mail hätte vor dem Hotel warten müssen. Keiner ist zur Rezeption gekommen, wo die Reisenden warteten

Dann wird man vor Gericht eventuell darüber diskutieren müssen, ob es für den Reisenden denn zumutbar gewesen wäre, auch mal hinten zu schauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#20
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

1. Ohne den genauen Inhalt der Mail zu kennen, ist die Relevanz fraglich. Stand dort "Sie werden um 4.10 h VOR DEM Hotel abgeholt" oder "Sie werden um 4.10 h AM Hotel abgeholt"? O.ä.
2. Haben Sie an der Rezeption des Hotels nachgefragt? Falls der Transfer oft hinter dem Hotel startet, sollte die Rezeption das wissen.
3. In vielen Hotels, die ich kenne, liegen für Pauschalreisende in Rezeptionsnähe Ordner der Reiseveranstalter aus, in denen u.a. Hinweise zur Abholung und zum Transfer gegeben werden. Haben Sie diese eingesehen?
4. Sind Sie bei der Anreise vor dem Hotel abgesetzt worden? Oder auch hinter dem Hotel?

Anmerkung: Sollte der Reiseveranstalter auch noch nachweisen, dass aus Ihrem Hotel andere Gäste zur vereinbarten Zeit zum Transfer aufgenommen wurden, würde es schlecht für Sie aussehen.

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#21
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Peinlich, peinlich. Was hatte ich aufgegriffen - der TE kam nach jeder Antwort mit 'und was ist, wenn......', ich habe nur darauf geantwortet, was denn ist, wenn es keine Reiseveranstalter, keine Fluggesellschaften und sonstige Leistungserbringer mehr geben wuerde, dann wuerde es eben keine Urlaubsreisen mehr geben. Was bitte ist daran anstoessig, oder beleidigend, oder verstoesst gegen irgendwelche Regeln. Flapsig ist es, jawoll, und das war auch beabsichtigt und der TE hat das wohl auch erkannt.

Man sollte sich an den Fakten orientieren und hier sehe ich:
Hat der Reiseveranstalter einen Anspruch abgelehnt oder verweigert??? Nein, hat er nicht.

Er besteht nur auf sein gutes Recht den Sachverhalt zu pruefen. Er kuendigt an, dass das bis zu 8 Wochen dauern kann, das sind Erfahrungswerte. Niemand kann das in Abrede stellen und ich sehe auch beim besten Willen keinen Richter, der das nicht akzeptieren wuerde, auch wenn das Prozesshansels anders sehen moechten. Das sollten die selbst ernannten Vollprofis wie N....... endlich mal schaffen sich zu verdeutlichen und auch zu kapieren. Dass das schwer faellt sehe ich bei diesen hoechstqualifizierten Mitschreibern ein.

Zitat (von guyfromhamburg):
.......In vielen Hotels, die ich kenne, liegen für Pauschalreisende in Rezeptionsnähe Ordner der Reiseveranstalter aus, in denen u.a. Hinweise zur Abholung und zum Transfer gegeben werden. Haben Sie diese eingesehen?......

So ist es!!!!! Und zumeist sitzt einer der Flughafenreiseleiter mit im Bus, lassen sich die Gaeste nicht auf Anhieb finden, dann stiefelt der zur Rezeption und durch die Lobby und sucht die Gaeste. Dann wird auch mal schnell ein Bellboy zum Zimmer der Gaeste geschickt. Ich habe mehr als 3 Jahrzehnte in diesem Jobsegment gearbeitet und weiss, wie vorgegangen wird.

Zitat (von guyfromhamburg):
......Sollte der Reiseveranstalter auch noch nachweisen, dass aus Ihrem Hotel andere Gäste zur vereinbarten Zeit zum Transfer aufgenommen wurden, würde es schlecht für Sie aussehen......

Erneut - so ist es!!!! Oder wenn das wie ich unter#9 letzter Satz vermerkt habe, passierte.


----------
Artikel zur Vergewaltigung und Rumschnippselei freigegeben.


Viele Gruesse
bernardoselva

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#22
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Gut, dann gehen wir mal von folgenden Fakten aus:

* der Reisende war pünktlich vor dem Hotel und hat 50 Minuten gewartet.
* die Transferfirma hat per Mail geschrieben, dass Abholung VOR dem Hotel ist.
* die Transferfirma hat den Reisenden auch VOR dem Hotel abgesetzt.
* der Transferbus sei angeblich da gewesen, hat laut GPS Aufzeichnung aber HINTER dem Hotel gewartet.
* der Reisende konnte den Standort hinter dem Hotel von "vor dem Hotel" nicht einsehen.
* es ist niemand zur Rezeption gekommen und hat nach dem Reisenden gefragt.
* der Reisende hat erfolglos versucht Transferfirma und Reiseleiter telefonisch zu erreichen.
* der Reisende hat eine schriftliche Bestätigung vom Hotel, dass bis 50 Minuten nach Abholzeit kein Transfer da war.

Der Reiseveranstalter bleibt dabei: keine Erstattung, weil Bus da war (aber halt hinter dem Hotel).

Mehr hätte der Reisende in so einem Fall wohl kaum machen können.
Aber was wäre, wenn sich der Reiseveranstalter trotzdem weigert die Taxikosten zu erstatten?

Der Reisepreis wurde per Kreditkarte bezahlt.
Wäre es in so einem Fall eine Option sich diesen Betrag zurück buchen zu lassen?



-- Editiert von StefanHAM am 23.10.2018 16:51

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119543 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
es ist niemand zur Rezeption gekommen und hat nach dem Reisenden gefragt

Und umgekehrt? Also ist der Reisende zur Rezeption gekommen und hat gefragt?



Zitat (von StefanHAM):
der Reisende konnte den Standort hinter dem Hotel von "vor dem Hotel" nicht einsehen.

Und gehen statt sehen?



Zitat (von StefanHAM):
der Reisende hat erfolglos versucht Transferfirma und Reiseleiter telefonisch zu erreichen

Was er wie genau nachweisen kann?



Zitat (von StefanHAM):
der Reisende hat eine schriftliche Bestätigung vom Hotel, dass bis 50 Minuten nach Abholzeit kein Transfer da war.

Nö, eher hat er eine schriftliche Bestätigung vom Hotel, dass die lügen / inkompetent sind wenn der Bus nachweislich da war.



Zitat (von StefanHAM):
Der Reisepreis wurde per Kreditkarte bezahlt.
Wäre es in so einem Fall eine Option sich diesen Betrag zurück buchen zu lassen?

Wenn die Bank so dumm wäre: ja.
Die Frage ist nur, ob man sich den eventeull nachfolgenden Konsequenzen aussetzen möchte.
Denn die Transferkosten dürften zum Reisepreis hin ja nur eine marginale Summe ausmachen.


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
......* der Reisende war pünktlich vor dem Hotel und hat 50 Minuten gewartet.
* die Transferfirma hat per Mail geschrieben, dass Abholung VOR dem Hotel ist.
* die Transferfirma hat den Reisenden auch VOR dem Hotel abgesetzt.
* der Transferbus sei angeblich da gewesen, hat laut GPS Aufzeichnung aber HINTER dem Hotel gewartet.......

Das ist das beruehmte Aussage gegen Aussage. Fuer meine Begriffe haben die Reisenden Recht. Wo der Bus gewartet hat, oder wo die Gaeste bei Ankunft abgesetzt wurden, ist voellig nebensaechlich. Die Gaeste waren aufgefordert um eine bestimmte Uhrzeit vor dem Hotel sich einzufinden. Es waere der Fahrer oder der Reiseleiter verpflichtet gewesen die Gaeste zu suchen. Das scheint nicht geschehen zu sein.

Wieviel weitere Gaeste waren fuer diesen Transfer vorgesehen. Sind diese Gaeste denn transferiert worden.

Zitat (von StefanHAM):
........Der Reiseveranstalter bleibt dabei: keine Erstattung, weil Bus da war (aber halt hinter dem Hotel)......

Wie will er das nachweisen?

Zitat (von StefanHAM):
.......Aber was wäre, wenn sich der Reiseveranstalter trotzdem weigert die Taxikosten zu erstatten?.......

Ja, was denn nun????? Weigert der Reiseveranstalter sich????? oder weigert er sich nicht??????

Zitat (von StefanHAM):
......Der Reisepreis wurde per Kreditkarte bezahlt.
Wäre es in so einem Fall eine Option sich diesen Betrag zurück buchen zu lassen?.......

Da wird die Kreditkartenfirma keinesfalls mitspielen.
Letztlich bleibt da nur der Gang zum Gericht mit den ueblichen Beweisen, die zu erbringen sind. Ihnen hilft sicherlich die Bescheinigung des Hotels, dass der Transferbus nicht da war. Wer hat die Bescheinigung denn ausgestellt??? Chef der Rezeption????? Oder wer????


Viele Gruesse
bernardoselva

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#25
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Ich gehe jetzt mal von mir aus ... wenn mein Reiseveranstalter mir sagt, der Rücktransfer findet um 10h vor dem Hotel ab, wieso sollte ich dann hinter dem Hotel gucken? Ich würde einfach davon ausgehen, dass man sich an die Abmachung hält ... erst recht wenn man mich genau die gleiche Transferfirma auch vor dem Hotel abgesetzt hat, und nicht dahinter. Wenn der Rezeptionist mir dann sagen würde, dass die Fahrer zur Rezeption kommen und sich per Stempel bestätigen lassen, dass der Gast nicht da war, dann würde ich erst recht annehmen, dass der Fahrer sich die Mühe macht nach dem Gast zu suchen und nicht der Gast den Fahrer suchen muss.

Ich würde erst recht dann nicht irgendwo in der Hotelumgebung nach dem Transferbus suchen, wenn das Hotel nur einen einzigen Eingang hat und der Bus dann angeblich woanders stand, wo kein Tor, kein Eingang, keine Rezeption ist.

Ganz unabhängig davon ... wenn die Transferfirma schreibt ich würde vor dem Hotel abgeholt, mir dann aber nachher einen GPS-Beweis schickt, auf dem ersichtlich ist, dass das Bus HINTER dem Hotel gewartet hat und niemand bis zur Rezeption gekommen ist um nach mir zu suchen, dann würde ich mich ehrlich gesagt ganz klar im Recht sehen. Ich habe mich an die Abmachung gehalten, der Bus nicht.

Ich denke wenn ein Rezeptionist, der die ganze Zeit unten am Eingang sitzt bestätigt, dass der Gast da war, 50 Minuten gewartet hat, aber kein Transfer da war, dann sollte das doch Beweis genug sein, oder nicht !?

Die Frage die ich mir stelle ... wie würde man einen Reiseveranstalter überzeugen nun das Taxi zu erstatten?
Ein Taxi kostet vielleicht 20, 30 Euro ... aber allein die Anwaltsgebühren für diesen geringen Wert sind ja deutlich höher ...! Da wird der Reiseveranstalter wohl drauf setzen. Ob Mahnbescheid - wie oben genannt - tatsächlich ein geeignetes Mittel wäre? Eigentlich sagt man ja Mahnbescheid macht nur Sinn wenn die Forderung unstrittig ist. Und das wäre sie ja ganz offensichtlich definitiv nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119543 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von StefanHAM):
Die Frage die ich mir stelle ... wie würde man einen Reiseveranstalter überzeugen nun das Taxi zu erstatten?

Siehe #18 und #24: per Gericht.



Zitat (von StefanHAM):
aber allein die Anwaltsgebühren für diesen geringen Wert sind ja deutlich höher ...!

Tja, man mauss halt auch mal bereit sein, Risiken ein zu gehen



Zitat (von StefanHAM):
Ob Mahnbescheid - wie oben genannt - tatsächlich ein geeignetes Mittel wäre?

Schlechte Nachtricht: aus der kostet erst mal Geld.



Zitat (von StefanHAM):
Eigentlich sagt man ja Mahnbescheid macht nur Sinn wenn die Forderung unstrittig ist.

Man sagt viele wenn der Tag lang ist - auch viel falsches so wie das hier.



Zitat (von StefanHAM):
dann würde ich erst recht annehmen, dass der Fahrer sich die Mühe macht nach dem Gast zu suchen und nicht der Gast den Fahrer suchen muss.

Und ich nehme an, dass ich jeden Samstag im Lotto gewinne - tritt auch nicht ein ...
Wer weis was da für Argumente ausgetasucht werden und wie das Gericht das sieht. Stichwort: Schadenminderungspflicht.


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#28
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 133x hilfreich)

Ob ein Reiseveranstalter, der erst gar nicht bezahlen will, dann aber Taxikosten + Mahnbescheidkosten zahlt?
Klar würde man signalisieren, dass man es ernst meint ...!
Aber ich würde vermuten, dass der Widerspruch da die wahrscheinlichere Reaktion ist.
Müsste man testen.

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#30
 Von 
StefanHAM
Status:
Schüler
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Wie wäre es denn wenn man den Mahnbescheid schickt ... angenommen die Taxikosten belaufen sich auf 20 Euro. Diese möchte der Veranstalter nicht zahlen. Daraufhin schickt der Reisende einen Mahnbescheid. Wenn ich richtig informiert bin werden die 32 bereits auf die Gesamtforderung aufgeschlagen, richtig !?
Das heißt, der Veranstalter will die 20 schon nicht zahlen ... soll dann nun aber 52 zahlen.
Aus der Vergangenheit weiß ich, dass der Empfänger des Mahnbescheids dem Bescheid entsprechen (also zahlen) kann, widersprechen, oder nur einen Teil der Forderung anerkennen ... was wäre wenn er die 32 für den Mahnbescheid nicht bezahlt !? Dann müsste der Reisende nur wegen dieser 32 trotzdem noch ein Gerichtsverfahren einleiern?

Wäre es nicht vielleicht in so einem Fall sinnvoller einen Brief vom Anwalt schicken zu lassen, in der Hoffnung, dass der Veranstalter dann ebenfalls erkennt, dass der Reisende es ernst meint? Oder lassen sich die Anwaltskosten dann nicht beim Veranstalter geltend machen?

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