Stornogebühren - mehr als 90 Tage vorher zurückgetreten

22. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
AnitaBB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornogebühren - mehr als 90 Tage vorher zurückgetreten

Hallo miteinander,
Ende Januar 2008 haben wir über das Internet bei einem RV. eine Reise nach Südafrika mit Reisebeginn am 10.10.08 gebucht. Katalogpreis 9990.-€ zwei Personen 3 Wochen. Buchungsbestätigung ist auch eingegangen mit RRV und zu einem erhöten Preis von 10480.-€. Wir leisteten eine Vorauszahlung von 926.-€.
Ende 02. 2008 erhielten wir eine Preiserhöhung (Kerosinzuschlag) insgesamt 10536.-€, mit der Bitte um Verständnis. Ende 05. 2008 erneut Verständnis - Kerosinzuschlag - Erhöhung auf insgesamt 10686.-€.
Am 04.07.2008 erklärte ich schriftlich, daß wir von der Reise zurücktreten, wegen Unruhen in Afrika und der erhöhten Kerosinzuschläge. (Tatsache ist aber auch gewesen, daß es meiner Schwiegermutter (geboren 1920) zusehends schlechter ging und wir da nicht mehr die Gewissheit hatten im Oktober unbekümmert eine längere Reise zu planen. (Anfang September ist dann auch der Tod eingetreten.).
Meine Kündigung erfolgte 97 Tage vor Reisebeginn und so stellte ich auch die Forderung innerhalb einer Monatsfrist die geleistete Vorauszahlung zu erstatten. Ende 07.2008, da noch kein Betrag eingegangen war und auch sonst keine Mitteilung, rief ich an und erhielt die Auskunft es würden Stornogebühren anfallen.
Anfang August erhielt ich die Stornorechnung mit einem zu entrichtenden Betrag von 1500.-€ abzüglich der geleisteten Vorauszahlung. Aus den AGB der RRV geht hervor, daß sie nur bei bestimmten Gründen eintritt, die bei uns im Juli nicht gegeben waren.
Trotz Rücksprachen mit dem RV bestand er weiter auf seinen Forderungen, räumte aber ein noch zu prüfen. Ende 01. 2009 nach einem erneuten Anruf erhielt ich den mündlichen Bescheid, nach einer internen Rücksprache mit der zuständigen Rechtsabteilung des RV, daß die Sache für mich erledigt sei.
In den vergangenen Tagen erhielt ich jetzt eine Zahlungserinnerung von 574.-€.
(926+574=1500). Telefonisch erwähnte ich dem RV., daß ich Ende Januar 09 ein Telefonat mit einer Mitarbeiterin des RV hatte und die nach Rücksprache mit ihrer Rechtsabteilung die Sache als erledigt anzusehen sei. Nach erneuter Prüfung seitens des RV erhielt ich jetzt heute erneut eine Zahlungsaufforderung. Die Mitarbeiterin mit der ich telefoniert haben soll, können sie nicht finden, (leider habe ich deren Namen auch nicht behalten).
Ein Angebot meinerseits auf die Vorauszahlung zu verzichten und ihrerseits auf die 574.-€ wurde nicht angenommen.
Jetzt ist guter Rat teuer. Wie stehen meine Chancen keine Stornogebühren zu zahlen,
-da ich mehr als 90 Tage vorher zurücktrat,
-oder weil vom RV wiederholte Preiserhöhungen stattfanden,
-oder kann ich über die RRV mit dem eingetretenen Tod meiner Schwiegermutter die ganze Sache ins Reine bringen?
-sollte oder muß der RV die ihm entstandenen Kosten bis zur Stornierung offen legen?
Danke im voraus für Antworten.
AnitaBB.

-- Editiert am 23.07.2009 16:14

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Travelagent
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 56x hilfreich)

> Jetzt ist guter Rat teuer. Wie stehen meine Chancen keine Stornogebühren zu zahlen,
SCHLECHT

-da ich mehr als 90 Tage vorher zurücktrat,

WIESO DIE FRAGE, STEHT IRGENDWO ETWAS VON EINEN ENTSPRECHENDEN FRIST? STORNOKOSTEN ENSTEHEN I.D.R. NACH BUCHUNG, ALSO AUCH WENNDIE REISE Z.B. 300 TAGE VORHER STORNIERT WERDEN WÜRDE

-oder weil vom RV wiederholte Preiserhöhungen stattfanden,

NEIN, DIE ERHÖHUNGEN SIND ZU GERING (
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"Travelagent
www.astrotravel.de"

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

Sie haben mit dem Reiseveranstalter einen Vertrag geschlossen und damit die AGB des Veranstalters akzeptiert. Die AGB basieren in der Regel auf der gesetzlichen Vorgabe (§ 651 ff BGB ).

Der Gesetzgeber laesst ausdruecklich zu, dass der Veranstalter bei einer Stornierung Ruecktrittsgebuehren verlangen darf, die auch pauschal erhoben werden duerfen. Wenn Sie die Hoehe der Gebuehren anzweifeln muessen Sie dem Veranstalter nachweisen, dass ihm niedrigere Kosten entstanden sind.

Ebenso ist es voellig unerheblich wie zeitig vor Reiseantritt storniert wird. In der Regel werden die Gebuehren immer hoeher, je kurzfristiger vor Reiseantritt storniert wird.


......Ende 01. 2009 nach einem erneuten Anruf erhielt ich den mündlichen Bescheid, nach einer internen Rücksprache mit der zuständigen Rechtsabteilung des RV, daß die Sache für mich erledigt sei......

Dass dieses Telefonat stattgefunden hat muessten Sie im Falle eines Falles dem Veranstalter gegenueber beweisen, was naturgemaess schwierig sein duerfte.

In welchem Umfang Preiserhoehungen z.B. durch Kerosinzuschlaege statthaft sind, sind auch in der Regel den AGB des Veranstalters zu entnehmen. Der Gesetzgeber laesst derartige Preiserhoehungen, so sie denn nicht kurzfristiger als 20 Tage vor Reiseantritt erfolgen, zu.

Ob Sie die Reiseruecktrittskosten-Versicherung aufgrund des Todesfalles in Anspruch nehmen koennen wage ich zu bezweifeln. Aber das koennen Sie ebenfalls den AGB des Versicherers entnehmen, was und in welchem Umfang versichert ist.


Viele Gruesse
bernardoselva



-----------------
"Touristiker"

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#3
 Von 
AnitaBB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo miteinander,
danke vorerst für die Antworten, obwohl ich gerne etwas anderes gelesen hätte.
Was mich sehr frustriert, daß für keine erbrachte Leistung ganz einfach kassiert wird. Meiner Meinung nach stimmt da etwas nicht. Aber na!
Das mit dem Telefon kann ich nur anhand meiner im PC gespeicherten Telefonliste unter eingehende und ausgehende Anrufe nachweisen, wo Datum, Uhrzeit, Telefonnummer und Dauer des Gespräches festgehalten sind. Wie weit so etrwas taugt im Fall der Fälle weiß ich leider nicht. Bezüglich AGB des RRV werde ich mich demnächst schlau machen und mich dann wieder melden.
Nochmals Dank für die Antworten und auch eventuell für Weitere.
Mit freundlichemGruß,
AnitaBB.

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#4
 Von 
guest123-2386
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
AnitaBB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was könnte denn da nicht stimmen?
Ist es normal, wenn gar keine Leistung erbracht wird, daß dafür eine unangemessene Forderung gestellt wird? Nach meinem normalem Rechtsempfinden ist das ganz und gar nicht stimmig.
mfG.
AnitaBB.

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

.....Ist es normal, wenn gar keine Leistung erbracht wird, daß dafür eine unangemessene Forderung gestellt wird? Nach meinem normalem Rechtsempfinden ist das ganz und gar nicht stimmig......

Dieser Satz zeigt auf, dass Sie aber ueberhaupt keine Ahnung haben, was bei einem Reiseveranstalter alles fuer Arbeiten rund um Ihre Reise anfallen, allein die Vorkosten -Reise vom Ablauf planen, Hoteleinkauf, Flugeinkauf, Organisation oertliche Reiseleitung, Transferleistungen ect.- sind immens, damit werden ganze Abteilungen beschaeftigt.

Aber so ist es nun einmal im Dienstleistungsbereich, warum soll man fuer etwas bezahlen, wo der Andere doch karitativ zu arbeiten hat!!! Sollten Sie arbeiten, stellt sich mir die Frage, ob Sie auch ohne Entlohnung Ihre Arbeit erledigen wuerden, doch wohl nicht, oder....?


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#7
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich kann schon verstehen, dass sich AnitaBB die einzelnen Arbeitsleistungen im Vorfeld bzw. in der Durchführung und Auswertung einer gebuchten oder gar einer stornierten Reise nicht ausmalen kann.

Gerade vor diesem Hintergrund interessiert mich sehr, welche Summe sie dem Veranstalter für dessen geschätzten Aufwand und als Gewinnentschädigung zugestehen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Das ganze Palaver ueber im Zusammenhang mit der Buchung stehende Leistungen ist doch voellig ueberfluessig. Man muss sich nur erst einmal klar machen, dass der Schaden des Reiseveranstalters nicht nur aus den tatsaechlich erbrachten Leistungen besteht sondern auch aus dem entgangenen Gewinn. Auf den hat er naemlich einen Anspruch. Das wird aber von vielen uebersehen.

Es ist doch ganz einfach so, dass hier ein Reisevertrag geschlossen wurde. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen sind die Bereitstellung der versprochenen Leistungen durch den Veranstalter sowie die Bezahlung des vereinbarten Reisepreises durch den Kunden. Ob dieser die Leistungen dann auch tatsaechlich abnimmt, ist erst einmal nebensaechlich.

Hier will und kann der Veranstalter die versprochenen Leistungen ja erfuellen, der Kunde will sie aber nicht mehr abnehmen. Das ist aber nun nicht Sache des Veranstalters. Natuerlich kann niemand den Kunden zur Reise zwingen, dem Veranstalter steht der vereinbarte Reisepreis aber selbstverstaendlich weiterhin zu.

Allerdings darf der Veranstalter jetzt auch nicht besser gestellt werden als im Falle der Durchfuehrung der Reise. Das heisst, er kann die Teile des Reisepreises, die er aufgrund des Nichtantritts einspart, nicht als Schaden geltend machen. Sollte er die reise anderweitig verkaufen koennen, kann er die hiermit erzielten Einkuenfte (abzueglich der fuer den Wiederverkauf entstandenen Kosten) ebenfalls nicht als Schaden geltend machen. Beweispflichtig fuer einen eventuellen anderweitigen Verkauf ist jedoch der Schaediger (Kunde), was naturgemaess ziemlich schwierig bis unmoeglich ist.

Der Schaden besteht also nicht aus der Summe der in Verbindung mit Buchung und Stornierung erbrachten Leistungen sondern genau umgekehrt aus dem vereibarten Reisepreis abzueglich der durch die Stornierung erfolgten Einsparungen.

Um diese ganze Rechnerei zu vereinfachen, werden i.d.R. Stornokostenvereinbarungen getroffen. Es werden also Pauschalbetraege vereinbart, ohne dass dann noch irgendwelche Einzelnachweise erforderlich werden. Dies ist auch rechtlich in Ordnung, wenn dem Kunden gleichzeitig die Moeglichkeit eingeraeumt wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen und dann eben nur diesen geringeren Schaden ersetzen zu muessen. In der Praxis ist ein solcher Nachweis aber nur sehr schwer zu erbringen und meist sind die vereinbarten Stornogebuehren - besonders wenn schon lange vor dem geplanten Reiseantritt storniert wird - auch erheblich niedriger als der Betrag, den der veranstalter nach BGB einfordern koennte. Man sollte sich also gut ueberlegen, ob man die Wirksamkeit einer solchen Stornovereinbarung bzw. deren Einbeziehung in den Reisevertrag anzweifeln moechte oder nicht. Unter Umstaenden koennte der Schuss dann naemlich maechtig nach hinten los gehen.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AnitaBB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo miteinander,
ich möchte jetzt noch eine andere Frage aufwerfen.
Wenn beim Abschluß der Buchung dem RV mit der Vorauszahlung auch der Betrag für die RRV erbracht wird und der Betrag auch in der Buchungsbestätigung einzeln ausgewiesen wird zum Zwecke der RRV, wer ist dann im Falle der Stornierung der Reise zuständig? Ist es der RV der den Betrag dafür erhalten hat und in dessen Namen (RRV) er den Betrag erhoben hat, oder ist es nur alleine der RRV?
Und noch eine Frage, sollte ein RV im Falle einer Stornierung nicht von sich aus eine Alternative anbieten, etwa eine andere Reise zu einem anderen Zeitpunkt unter anderen Bedingungen?
mfG.,
AnitaBB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

@AnitaBB
Zuerst einmal möchte ich Dich auf meine Frage vom 26.07.2009, 12:20 Uhr hinweisen. Dazu hätte ich gerne eine ehrliche Antwort - nur aus reiner Neugier.

Nun aber zu Deinen beiden aktuellen Fragen:
Ganz egal, ob die RRV über das Reisebüro separat (Versicherungsvergleich) oder über den Reiseveranstalter (Hausmarke) gebucht wurde, Ansprechpartner für Versicherungsfragen ist immer die Versicherung selbst. Reisebüro/-veranstalter sind immer nur Vermittler.
Meiner Erfahrung nach agieren RV wie folgt: Ist eine passende Alternative aus dem eigenen (immer nur beschränkten Programm) offensichtlich, so wird diese allein schon aus wirtschaftlichen Gründen angeboten - Pflicht ist das nicht. Im Gegensatz dazu wird das Reisebüro sich für den Kunden immer um Alternativen jeglicher Coleur bemühen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
AnitaBB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo AntoniaW,
nett, daß wir uns in diesem Forum begegnen. Wie ich ganz anfangs schon schrieb (Eröffnungspost) hab ich die Reise genau 97 Tage vor Reisebeginn storniert, also reichlich Zeit um die von uns besetzten Plätze die ja jetzt frei waren, wieder an zu bieten, was bestimmt auch gelungen ist, aber vom RV mir gegenüber nicht geäußert wird aus Gründen....., was ich nicht ehrlich finde und darum wie oben schon erwäht die Polemik. Ich habe dem RV die Vorauszahlung (knapp eintausend €) angeboten, was auch wie schon eingangs erwähnt, akzeptiert wurde, doch jetzt wäre da noch was zu holen und es wird auf der Stornopauschale beharrt, was ich nicht ehrlich finde, wenn schon hier mit diesem Begriff gespielt wird.
Für eine Reise die schon mehrmals stattgefunden hat, sind nicht mehr so viele vorbereitende, einzelne Schritte nötig, sie wird praktisch zum Selbstläufer und produziert nur noch Gewinn für den RV und Konsorten und Ausgaben für die Reisebeteiligten, aber auch Wohlbefinden und Genugtung, wenn gut. So sollten eigentlich alle zufrieden sein.
In den AGB des RRV steht klar was versichert ist und dem entsprechend möchte ich auch gerne, daß das vom RV eingehalten wird, wenn er schon eine RRV eingebaut hat in seine Kosten. Leider ist es heutzutage so, daß fast alle nur kassieren wollen, mit dem geringst möglichen Aufwand und dazu womöglich auch noch einen über den Tisch ziehen, wie man so schön sagt.
Nichts für ungut,
AnitaBB.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

@CAM

.....Natuerlich kann niemand den Kunden zur Reise zwingen, dem Veranstalter steht der vereinbarte Reisepreis aber selbstverstaendlich weiterhin zu......

Unsinn!! Bei einer Stornierung durch den Kunden verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises. Nachzulesen im § 651 , I, 2 BGB . Er kann aber eine angemessene Entschaedigung verlangen, ebenfalls § 651 , I, 2 BGB .

Ansonsten haben Sie meine Ausfuehrungen hervorragend ausfuehrlich erlaeutert. Danke dafuer.


@AnitaBB

.....Wie ich ganz anfangs schon schrieb (Eröffnungspost) hab ich die Reise genau 97 Tage vor Reisebeginn storniert, also reichlich Zeit um die von uns besetzten Plätze die ja jetzt frei waren, wieder an zu bieten, was bestimmt auch gelungen ist, aber vom RV mir gegenüber nicht geäußert wird aus Gründen....., was ich nicht ehrlich finde und darum wie oben schon erwäht die Polemik.......

Sie wollen oder koennen es nicht kapieren. Mit Abschluss des Reisevertrages sind Sie an den AGB des Reiseveranstalters gebunden, sofern diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Und wenn Sie nur einen Tag nach Abschluss des Reisevertrages zuruecktreten, haben Sie die vereinbarten Ruecktrittsgebuehren zu zahlen. Also voellig unabhaengig davon, wie kurz oder lange vor Reiseantritt die Stornierung erfolgt.

......Ich habe dem RV die Vorauszahlung (knapp eintausend €) angeboten.......

Ja, wo sind wir denn - auf einem Basar?? Dort erwartet man, dass gehandelt wird, aber doch nicht im Geschaeftsleben, wenn klare Ansagen zu Grunde liegen.

.....Für eine Reise die schon mehrmals stattgefunden hat, sind nicht mehr so viele vorbereitende, einzelne Schritte nötig.....

Ich wage zu bezweifeln, dass Sie das einschaetzen koennen!

......und produziert nur noch Gewinn für den RV und Konsorten.....

Ueber die Vorkosten die ein Veranstalter hat, hatte ich versucht, Sie schon zu informieren. Fahren wir fort: Wahrscheinlich hat Ihr Reiseveranstalter einen Reisekatalog, zumindest aber einen Web-Auftritt, oder auch Beides. Wissen Sie, was eine Katalogseite kostet? Ganz sicher: nein! Und was ein Web-Auftritt kostet werden Sie auch nicht einschaetzen koennen. Und jetzt koennen wir fortsetzen mit den Vertriebskosten, die ein Veranstalter so hat.......

Vielleicht schnallen Sie es jetzt, dass Ruecktrittsgebuehren nicht deswegen verlangt werden um sich die Taschen zu fuellen, sondern Kosten abzudecken.

......und dazu womöglich auch noch einen über den Tisch ziehen, wie man so schön sagt......

Na, wer will denn hier wen ueber den Tisch ziehen......?


Viele Gruesse
bernardoselva








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"Touristiker"

-- Editiert am 28.07.2009 14:27

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#13
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

@AnitaBB
Die bisherigen Posts habe ich alle recht gründlich gelesen, die Eckdaten dieser Buchung/Stornierung sind mir also - soweit hier angegeben - bekannt.

97 Tage vor Reisebeginn mag sich lang anfühlen, doch auch bei einer Studienreise, bestimmen die AGB die Stornierungspauschale. Entweder ich habe mich verrechnet oder die aus meiner Erfahrung üblichen 20% wurden noch nicht einmal in Rechnung gestellt.
Von einem Mangel an Ehrlichkeit zu sprechen, halte ich schlichtweg für falsch bis verleumderisch. Die AGB waren doch wohl offensichtlicher Vertragsbestandteil?

Dass eine Reise schon mehrmals mit dem gleichen Programm durchgeführt wurde, heisst doch nicht, dass sie jedes weitere Mal weniger Arbeit macht und somit weniger Entlohnung verdient! Dann dürfte ja auch der xte Geländewagen bald zum Schnäppchenpreis zu haben sein - *träum*.
Nein, jede einzelne Reise erfordert eine umfangreiche Logistik in der Vorbereitung, Buchung und eben auch Rückabwicklung. Es ist doch jede Saison und ggf. zu jedem Termin neu zu prüfen, welche Leistungen wie wann wo zu welchen Preis von wem und mit wem geboten werden kann. Dass die involvierten Parteien nicht umsonst arbeiten möchten, sollte wohl selbstverständlich sein.

Wenn es einen Versicherungsfall gibt, ist der nächste Schritt doch ganz klar: Schadensformular besorgen und dann ab damit an den Versicherer! Bitte dafür nicht allzu lange warten.

Konsorte AntoniaW

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
AnitaBB
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo miteinander,
Ich habe den Eindruck, daß einige hier Provisionen bekommen und absichtlich einen nur verängstigen wollen, oder sind sie gerade von Reiseveranstaltern angehalten die "Schäfchen" zu zutreiben. Man darf doch frei seine Eindrücke äußern, oder? Hoffe, daß es dabei nicht einer oder anderer als einen Schlag unter die Gürtellinie auffasst.
Habe mit der RRV gesprochen und es wird als ein Versicherungsfall gehandhabt, so daß ich etwa in 2 Wochen die ganze Sache als erledigt betrachten kann.

Es ist schon seit Menschheitsgedenken so, daß es Regeln gibt, was ich auch als sehr gut finde, aber die sind vom Menschen gemacht und können dem entsprechend kreativ angewendet werden. Im Geschäftsleben ist es so, wenn beide mit dem Ausgang des Geschäftes zufrieden sind, dann ist es ein gutes Geschäft und man kehrt da gerne zurück, wenn einseitig dann mag es wohl für den einen ein momentaner Gewinn sein, aber eine geschlachtete Kuh kann man nicht mehr melken.
Danke für alle ehrlich gemeinten Antworten und all denen die mir ein bischen seelische Unterstützung mit ihren Beiträgen spendeten.
mfG.
AnitaBB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo AnitaBB,

es freut mich, dass nunmehr die Versicherung aktiv wird. So nimmt diese Buchung/Stornierung doch noch ein gutes Ende.

Der Schlag unter die Gürtellinie ist verzeihlich, zumindest emotional, sprachlich nicht ganz. ;-) Die erwähnten "freie(n) Eindrücke" wurden ja zum Teil leider doch nicht geschrieben, erlaubt und gewünscht sind Sie natürlich.
Aber dass zunächst in einem Fachforum um Hilfe gebeten und sich dann über die Antworten moniert wird, macht mich fast sprachlos.

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