Stornogebühren 50 % 2 Monate vor Reisebeginn

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Neu2012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Stornogebühren 50 % 2 Monate vor Reisebeginn

Guten Abend!

Ich würde mich freuen, wenn jem. mir zu nachfolgendem Thema eine Hilfestellung leisten könnte, da ich mit meinen Recherchen am Ende bin...

Mitte Oktober 2011 habe ich eine Pauschalreise gebucht für ca. Ende März 2011. Leider muss ich aus beruflichen Gründen die Reise stornieren. Jetzt habe ich in den AGB nachgelesen, dass die Stornogebühren bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises betragen. Dies erscheint mir über 2 Monate vor Reiseantritt etwas viel, zumal ein Vergleich mit anderen Reiseanbietern ergeben hat, dass diese weitaus geringere Stornogebühren in der Regel fordern (max. 25 %).

Gibt es irgendwo etwas, das ich dazu nachlesen könnte? Rechtsprechung oder irgendwelche Tabellen?

Freue mich über jeden Hinweis!

Vielen dank schonmal.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Diese Frage wirft Gegenfragen auf ...

- Warum wurde diese Reise denn gebucht, wenn der Vergleich der Stornostaffeln so negativ für sie ausfällt? Waren vielleicht speziell für die Reise (Hotel, Flugtarif) die Stornierungspauschalen doch bei verschiedenen Reiseveranstaltern in den Buchungshinweisen gleich und nur aus heutiger Sicht scheinen die AGB etwas anderes auszusagen?
- Was meint denn die Reiserücktrittskostenversicherung zu dieser Summe? Wird Sie übernommen? Ich könnte mir vorstellen, dass es sich hierbei um einen dynamischen Reiseveranstalter handelt, für diesen gelten spezielle AVB. Wurde so ein Versicherungstarife gebucht?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Neu2012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ehrlicherweise muss ich sagen, dass ich die AGBs von anderen Anbietern nicht im vornherein gebucht habe, das war ja kein Auswahlkriterium. Eigentlich - wie immer nur theoretisch - war alles im vornherein abgeklärt. Nur leider hat mein Reisepartner sich "spontan" entschieden zu kündigen und eine neue Arbeitsstelle anzutreten, die Reise fällt dann in die Probezeit und es klappt nicht mehr.

Eine Reiserücktrittversicherung greift ja in dem Fall nicht, da es ja eigenes Verschulden ist, wenn man selbst kündigt.

Was ist denn ein dynamischer Reiseveranstalter? kann man irgendwo nachlesen, die speziellen AGBs?


Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Ein "klassischer" Reiseveranstalter arrangiert mit teils mehreren Monaten Vorlauf Flüge und Zimmer zu einem Pauschalreisepaket. Langfristige Verträge versprechen ihm Kontingente zu Sonderkonditionen (bspw. besonders günstige Preise, Aufgabe bei mangelndem Kundeninteresse).

Ein dynamischer Reiseveranstalter arrangiert in der Sekunde der Buchung freie Flüge und Zimmer zu einem Pauschalreisepaket. Die Verträge werden (teils über Dritte) zum tagesaktuellen Preis geschlossen. Berechnet eine Fluggesellschaft sofort mit dder Buchung 100% des Flugpreises, wird dies durch den Veranstalter an den Fluggast weitergegeben. Daher die höhere Anzahlung/Storierungspauschale.

1x Hilfreiche Antwort

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