Stornierung seitens Hotel nur per email am späten Abend umsonst losgefahren

3. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go485327-9
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornierung seitens Hotel nur per email am späten Abend umsonst losgefahren

Guten Abend, ich hatte ein Hotel gebucht (Anfahrt 300 km), telefonisch angefragt, ob Zimmer frei, ja Zimmer frei. Ich sagte, gut dann schreibe ich eine email mit den Reisedaten. E-mail geschrieben, Festnetz, Handy, Firmenemail hinterlegt. Nach 4 Stunden nochmals angerufen, da keine Bestätigung kam. Mitteilung: Ja, sie sind gebucht, muss aber noch Chef fragen, ob alles passt. Ich: aber eingetragen bin ich? Antwort: Ja. Gut, also am nächsten Tag losgefahren, komme an. "Sie sind storniert!". Ich so: Ähm wie storniert. Ja wir haben eine e-mail geschrieben gestern! Ich hatte natürlich abends nicht mehr drauf geschaut um halb neun! Also musste ich zurückfahren da die Stadt ausgebucht war...Kann ich die Fahrtkosten einfordern?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von go485327-9):
Kann ich die Fahrtkosten einfordern?

Klar. Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann - so wie hier - keine Rechtsgrundlage für das fordern erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Denn das "die Stadt ausgebucht war" kann ja sein. Aber man hätte ja im weiteren Umkreis suchen können. Kaum vorstellbar das im Umkreis von 300 km um diese Stadt alles ausgebucht war. Damit hätte man gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen.

Dann hatte man offensichtlich keine verbindliche Buchung. Wenn man dann dennoch losfährt, ist das eigenes Risiko.

Wenn man eingehende elektronische Nachrichten nicht liest, ist das durchaus eigenes Risiko wenn man dann wichtige Mitteilungen verpasst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go485327-9
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, im Umkreis von 70 km hätte es nur noch zwei Hotels gegeben für knapp 300 Euro die Nacht statt wie dort 80 Euro. e-mails kommen häufiger nicht an (Spamordner etc), wenn keine Telefonnummer hinterlegt ist, gut, aber dafür hatte ich ja alle möglichen Kontaktsdaten hinterlegt. Gerade bei Anreise am nächsten Tage und Angabe zweier Rufnummern ist eine e-mail, die auch nicht ankommen bzw. bei einer Firmenemail (wer arbeitet bitte schön Nachts) bin ich der Auffassung, muss das Hotel Sorge dafür tragen, dass eine Stornierung auch "ankommt". Es gibt im Übrigen keine Pflicht zum regelmässigen e-mail lesen, das ist wie normale Post die auch verloren gehen kann. Soweit sind wir noch nicht daß email abschicken reicht um als Zugestellt zu gelten. Zum Glück!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von go485327-9):
e-mails kommen häufiger nicht an (Spamordner etc),

Die Nachricht muss in den Machtbereich des Empfängers kommen, der Spamordner zählt auch dazu.



Zitat (von go485327-9):
die auch nicht ankommen bzw. bei einer Firmenemail (wer arbeitet bitte schön Nachts)

Na dann hätte man die am nächsten Morgen ja noch lesen können ...



Zitat (von go485327-9):
bin ich der Auffassung, muss das Hotel Sorge dafür tragen, dass eine Stornierung auch "ankommt".

Was hier zweifelsohne passiert ist.



Zitat (von go485327-9):
Es gibt im Übrigen keine Pflicht zum regelmässigen e-mail lesen

Stimmt, nur muss man dann mit den sich daraus ergeben Folgen (wie z.B. ein Mitverschulden von bis zu 100%) leben.

Denn wenn man wichtige Mitteilungen erwartet, dann muss man mit den genannten Kommunikationsmittel auch entsprechend des Sachverhalts umgehen, will man Nachteile vermeiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

so wie Sie sich ausdruecken gibt es keine uebereinstimmende Willenserklaerung.

Sie haben dem Hotel mit Ihrer mail ein Angebot unterbreitet. Dieses Angebot wurde nicht angenommen, sondern sogar noch schriftlich, ebenfalls per mail, abgelehnt. Wenn Sie Ihre mails nicht lesen, dann ist das Ihr Problem und nicht das Problem des Hotels.

Demnach ist das Hotel nicht verpflichtet Ihnen irgendetwas zu erstatten, was Sie meinen zu fordern berechtigt waeren.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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