Angenommen ein finanziell unabhängiger und zeitlich sehr flexibler Single hat auch im Urlaub gerne etwas Platz um sich herum (einen freien Platz im Flieger neben sich, ein großzügiges Doppelzimmer mit Balkon am Pool anstatt ein Einzelzimmer am Ende des Ganges etc.).
Der Single ist Experte im Aufspüren von "Reiseschnäppchen" und bucht eine Reise
für zwei Personen und bezahlt auch für zwei Personen. Als Mitreisender wird z.B. die fiktive Schwester angegeben, welche die Reise aber selbstverständlich niemals antreten wird.
Der Single nutzt bei der Fluggesellschaft den online-check-in, bucht zwei Plätze nebeneinander für den Flug. Jetzt stellt die Fluggesellschaft fest, das die "fiktive" Schwester gar nicht im Flieger sitzt und möchte den freien Platz an einen anderen Fluggast verkaufen (z.B. Überbuchung eines anderen Fliegers etc.). Hat der Single Anrecht auf den freien, bezahlten Platz?
Im Hotel angekommen stellt die Rezeption natürlich fest, das nur eine Person eincheckt und möchte den Single auf ein Einzelzimmer legen da das Hotel sehr gut besucht ist und z.B. in Messezeiten das Doppelzimmer gerne weiter vermietet würde. Muss der Single in das Einzelzimmer?
Der Single möchte keine Reisepreisminderung oder Entschädigungen von der Fluggesellschaft oder dem Hotelier! Er zahlt gerne für etwas Komfort - hat er Anrecht darauf?
Single bucht und zahlt "für zwei" / Anrecht auf freien Platz im Flieger und Doppelzimmer?
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Hallo,
ich kenne die AGBs der Fluggesellschaften nicht, kann mir aber sehr gut vorstellen, dass zu einem Sitzplatz das Erscheinen pflicht ist, sprich: wer nicht kommt verliert seinen Platz.
Stefan
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Bei den meisten Fluggesellschaften funktioniert das so:
Wenn der Fluggast das Gate (Fluggaststeig) nicht rechtzeitig passiert, wird das Ticket für die Gesamtstrecke storniert.
Folglich verfällt gleichzeitig der zugewiesene Sitzplatz und die Airline kann einem anderen Fluggast den Platz zuweisen.
Hallo,
wie schon geschrieben im Hotel ist das einfach. Man bucht ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung.
Auch bei Fluegen ist das grundsaetzlich machbar, man muss aber sein Vorhaben zuvor mit der Fluggesellschaft abstimmen und entsprechend vereinbaren.
Wie ich in einem anderen Thread bereits vermerkte haben das Bekannte von mir gemacht - zu zweit gereist aber immer eine 3er-Reihe im Flieger gekauft. Das war aber immer mit der Fluggesellschaft zuvor so abgesprochen. Ansonsten haette die Fluggesellschaft wg. 'no-show' den 'freien' Platz anderweitig vergeben koennen.
Viele Gruesse
bernardoselva
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