Schülerkonferenz nach Verlassen einer Klassenfahrt

20. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
LuckyRiegel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 23x hilfreich)
Schülerkonferenz nach Verlassen einer Klassenfahrt

Hallo liebe Leute,

ich habe da ein wichtiges Anliegen, zu dem ich bis morgen unbedingt ein paar Tipps brauche.

Ich mach's auch kurz:

Mein Bruder (volljährig) fuhr mit seiner Berufsschulklasse aus Klassenfahrt. Diese Fahrt kostete 160 €. Als die Klasse am Zielort angekommen war, fanden sie eine völlig heruntergekommene Jugendherberge (die Lehrer kannten diesen Ort bereits).

Da mein Bruder absolut nicht das Bestreben hatte, eine ganze Woche in diesem Nest zu hausen, beschloss er, wieder nach hause zu fahren.

Er sagte dem Lehrer, ihm gefalle die Situation hier nicht und er würde nun aufbrechen, um zurück nach hause zu fahren. Der Lehrer hinderte ihn jedoch nicht daran und stellte ihm frei, ob er weiterhin anwesend bleibt, oder die Gruppe verlässt.

Nun wurde mein Bruder von der Schule suspendiert und erwartet morgen eine Schülerkonferenz.

Nun meine Frage:

Ist es rechtens, dass er überhaupt suspendiert wurde, wobei ihm der Lehrer schließlich freistellte, für welche Entscheidung er sich entscheidet?

Und ist es rechtens, dass mein Bruder vielleicht durch diese Sache sogar komplett von der Schule verwiesen werden kann?

Und, kann man irgendwie das Geld (die 160€) zurückbekommen?

Ich wäre Euch mehr als dankbar, wenn hier ein paar schlaue Köpfe ein paar Tipps geben könnten...

(PS: Mareike braucht nicht antworten, da wir ihre Antworten ja schon kennen)

Beste Grüße
LuckyRiegel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

:forum:

-----------------
"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

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#2
 Von 
guest-12317.08.2009 15:38:37
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 35x hilfreich)

Zu einer Teilfrage kann ich reiserechtlich antworten:

Findet ein Kunde eine Leistung nicht so vor, wie sie gebucht und versprochen war und kann vor Ort nicht Abhilfe geschaffen werden, so kann der Kunde den geschlossenen Reise- oder Mietvertrag kündigen und Schadenersatzforderungen oder Gewährleistungsansprüche stellen.

Bei einer Gruppenreise wird üblichweise jeder Reisende einen Vertrag mit dem Leistungserbringer abgeschlossen haben, den er auch selbst kündigen oder wandeln kann.

Ob also hier der Klassenlehrer allein berechtigt war, den Vertrag abzuschließen und zu erfüllen, meine ich, eher nicht.

Somit sehe ich aus reiserechtlicher Sicht bestenfalls das Problem, dass man möglicherweise kein Geld zurück bekommt - ausgenommen, man geht zu Gericht, beweist die Unmöglichkeit der Annahme der Leistungen und müsste dann auch die Kosten für An- und Rückreise ersetzt bekommen.

Aber in diesem Fall scheint mir die Mängelrüge und das Abhilfeverlangen beim "Reiseveranstalter" zu fehlen.

Ob ein Schulausschluss wegen Abbruch der Teilnahme bei einer schulischen Veranstaltung gerechtfertigt bzw. von deutschen Schulgesetzen her gedeckt ist, kann ich nicht beurteilen.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass dies zulässig sein könnte.

Allerdings meine ich auch, wenn der Reisende Zeugen dafür nennen kann bzw. der Lehrer zugibt, ihm die Entscheidung freigestellt zu haben, ihn NICHT auf mögliche Folgen hingewiesen hat, ein Ausschluss und eine zumindest teilweise Rückerstattung der Reisekosten NICHT zulässig wäre.

Im Übrigen muss der Lehrer offen legen, wer der Veranstalter der Reise war - tut er dies nicht, wird er so behandelt als wär er der Veranstalter und haftet dann auch privat für Schadenersatz usw. Dies könnte meines Erachtens soweit gehen, dass dieser Lehrer aufgrund von Unterlassung diverser "Informationspfichten" und den sich jetzt ergebenden privaten Nachteilen (=Abbruch der Berufsschuel) auch zivilrechtlich auf Schadenersatz geklagt werden könnte (letzteres bin ich mir jedoch nicht sicher, da Zivilrecht nicht meine Sache ist).

Gruß
Peter

-----------------
"seit mehr als 20 Jahren mit Reiserecht befasst..."

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Zu der Konferenz. Hat dein Bruder dann den Unterricht besucht, bzw ist in der Schule aufgetaucht. Denn sonst ist das Schwänzen (unentschuldigtes Fernbleiben) und damit wünsche ich viel Spaß.

Welches Bundesland iss es den?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Grundsätzlich sind Klassenreisen Pflichtveranstaltungen, die zum Schulbetrieb gehören.
Solange keine Wanzen an den Wänden rumkrabbeln, sehe ich nicht, was zum Abbruch der Reise geführt haben sollte.
Für 160,- € bekommt man für 5 Tage meistens eine Jugendherberge/Landschulheim, bei der unter Umständen das Klo auf dem Flur liegt und die Duschen gemeinsam genutzt werden. Das Essen ist auch eher Durchschnitt.
Mit 18 Jahren sollte man soviel Reife haben, und auch in dieser Unterkunft bleiben, um den Unterschied mal kennenzulernen.

Rechtlich: hat der Lehrer auf die Konsequenzen hingewiesen, die erfolgen, wenn dein Bruder abreist? Ist dein Bruder vorher schon "aufgefallen" oder kommt er allgemein mit Mitschülern und Lehrern gut aus?

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