Ryanair: "Ihr Flug findet vielleicht statt, vielleicht aber auch nicht". Recht auf Stornierung?

4. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
albigenser
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 26x hilfreich)
Ryanair: "Ihr Flug findet vielleicht statt, vielleicht aber auch nicht". Recht auf Stornierung?

Ich habe bei Ryanair einen Hin- und Rückflug gebucht; weniger als eine Woche vor dem Abflug kommt eine EMail, dass der Flug vielleicht wegen eines drohenden Pilotenstreiks nicht stattfindet, und es wird ein Link für eine Umbuchung angeboten. Allerdings gibt es für meinen Flug keine praktikablen Alternativen, da der Flug nur ein mal pro Woche geht, und eine so lange Verschiebung nicht möglich ist. Auch andere Zielflughäfen gibt es im 2-Std.-Fahrradius nicht. Ich habe also heute Ryanair um Stornierung und Erstattung des Ticketpreises gebeten, um bei einer anderen Airline zu buchen.

Nach einigem Palaver "kam man mir so weit entgegen", daß man die Kosten für einen anderen günstigen Flug erstatten würde, aber nur, wenn der Ryanairflug tatsächlich nicht stattfinden würde.

Insofern lässt man die Ungewißheit, ob der Flug stattfindet oder nicht, also voll auf dem Kunden hängen. Auf der anderen Seite muß ich mich in der Hauptreisesaison schnellstens (also da ist 7 Tage vorher schon eher knapp) um eine Flugalternative kümmern, und kann damit nicht warten, bis sich die Piloten und das Management entscheiden, ob der Flieger nun fliegt, oder nicht.

Frage an das Forum: muß ich mich mit dieser Antwort tatsächlich abfinden, oder habe ich das Recht, woanders zu buchen und den Flug bei Ryanair bei voller Erstattung zu stornieren? Immerhin hatten wir einen Beförderungsvertrag geschlossen, der nun einseitig von Ryanair in Frage gestellt wird (vielleicht fliegen wir, vielleicht aber auch nicht? Das ganze gleich 2 Mal, denn es gibt ja auch einen Flug zurück, da könnten die Piloten ja auch streiken).

Wie ist hier die Rechtslage? Danke für Eure Einschätzung, sehr gern mit zitierbaren Quellen (Urteile, Gesetze).

P.S. Nichts gegen die Piloten, die haben meine volle Sympathie mit ihrem Streik, weil die Arbeitsbedingungen bei Ryanair absolut unzumutbar sein sollen. Würde man die Mitarbeiter dort besser behandeln, so gäbe es vermutlich auch keine Streiks mehr. Das ist also ein Managementproblem, welches man auf dem Rücken des Kunden austrägt.



-- Editiert von albigenser am 04.08.2018 17:47

-- Editiert von albigenser am 04.08.2018 17:47

-- Editiert von albigenser am 04.08.2018 17:51

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von albigenser):
Das ist also ein Managementproblem, welches man auf dem Rücken des Kunden austrägt.

Nö, das ist ein eher Problem, das die Kunden selbst verursachen.



Zitat (von albigenser):
Würde man die Mitarbeiter dort besser behandeln, so gäbe es vermutlich auch keine Streiks mehr.

Würden die Kunden die Arbeit der Piloten durch entsprechende Zahlungen honorieren statt immer nach dem billigsten Angebot zu hecheln, gäbe es keine solchen Streiks.



Die Gesetze sehen meines Wissens nach Rechte vor, wenn etwas passiert ist.

Streicht die Fluggesellschaft einen Flug wegen Streiks, steht dem Fluggast eine alternative Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.

Der Flug ist allerdings noch nicht gestrichen.

Das die nebulöse Befürchtung das eventuell unter Umständen vielleicht etwas passieren könnte dann irgendwelche Rechte auslösen würde, wäre mir neu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
albigenser
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 26x hilfreich)

Das Problem liegt darin, daß es eine Warnung von Ryanair gibt, aber keine klare Absage des Fluges, aber auch keine Bestätigung. Ich muß wirklich pünktlich am Ziel sein, und wenn die kurzfristig absagen, komme ich nicht rechtzeitig da hin.

Die Warnung ist m.E. schon ernst zu nehmen, warum würde Ryanair diese denn sonst verschicken und die Kunden verunsichern. Ich gehe davon aus, das Risiko ist konkret.

Wenn Sie eine Partie Dachpfannen mit Terminzusage bestellt hätten, die dringend gebraucht werden, weil das Dach undicht ist und neu gedeckt werden muß, und der Lieferant läßt Sie eine Woche vor Lieferung wissen, daß er vielleicht nicht liefern kann, habe ich dann kein Recht, den Auftrag zu stornieren und an jemanden zu vergeben, der den Termin halten kann?

Ich muß die Warnung doch ernst nehmen, denn sonst hätte man mich ja nicht kontaktiert. Das ist doch kein Ulk. Wenn ich warte, bis feststeht, ob der Flieger wirklich fliegt, und keiner sagt, daß das vor dem Abflugtag passiert, habe ich, falls die Antwort ein Nein ist, wahrscheinlich so kurzfristig keinen anderen Flug mehr, und mein Termin, der mir sehr wichtig ist, platzt.

Auf jeden Fall hat Ryanair sein Problem sehr elegant abgeschoben, gerade weil sie sich so schwammig ausdrücken, laden Sie das Problem voll beim Kunden ab, halten ihn aber trotzdem an den Vertrag gebunden, obwohl sie nicht wissen können, ob sie ihrerseits die versprochene Leistung überhaupt erbringen können.

Im Grunde könnte man hier sogar an Eingehungsbetrug denken, weil Ryanair zum Zeitpunkt meiner Buchung schon wußte, daß es Streikdrohungen von Mitarbeitern gab, und es für das Management wohl schon klar erkennbar war, daß die verkauften Flüge möglicherweise gar nicht durchgeführt werden würden. In solch einer Situation sollte man Flüge unter Vorbehalt und mit Zusage von Stornomöglichkeiten verkaufen, und sich nicht hinter der Pauschaläußerung "unsere Flüge sind nicht stornierbar" verstecken.





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#3
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Die Lösung ist doch ganz einfach:

Man bucht jetzt eben bei der Nicht-FR Gesellschaft die Flüge durchführt einen Flug welcher kurz nach dem gebuchten FR Flug statt findet, als flexibles Ticket.

Findet der FR Flug wie geplant statt wird das Ticket da flexibel einfach kostenfrei storniert.
Findet der FR Flug nicht statt wird einfach der alternative Flug angetreten und die Kosten hierfür geltend gemacht, da FR ja grundsätzlich nicht auf Fremdairlines umbucht und so die Verpflichtung zur Ersatzbeförderung verletzt ist das ganze einfach und sauber erledigt.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von albigenser):
Wenn Sie eine Partie Dachpfannen mit Terminzusage bestellt hätten, die dringend gebraucht werden, weil das Dach undicht ist und neu gedeckt werden muß, und der Lieferant läßt Sie eine Woche vor Lieferung wissen, daß er vielleicht nicht liefern kann, habe ich dann kein Recht, den Auftrag zu stornieren und an jemanden zu vergeben, der den Termin halten kann?


Nein zur Stornierung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die EU-Fluggast-VO 261/2004 kann nur dann Anwendung finden und Rechte aus ihr abgeleitet werden, wenn ein Tatbestand besteht.

Noch ist ein solcher Tatbestand nicht eingetreten. Die Fluggesellschaft hat lediglich etwas angekuendigt, was evtl. noch passieren koennte.

Selbst schuld, wenn man sich solchen Fluggesellschaften anvertraut, die in ihrem Vokabular das Wort 'Kundendienst' nicht fuehren. Das Geschaeftsmodell 'Ryan-Air' faengt langsam aber sicher an auseinander zu broeseln. Bin gespannt wie lange es noch bis zur Insolvenz dauert.


Viele Gruesse
bernardoselva


Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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