Richtigen Flug gebucht, falsche Bestätigung erhalten

21. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
oma_lutz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Richtigen Flug gebucht, falsche Bestätigung erhalten

Hallo!
Ich habe letzte Woche einen Flug von Berlin nach Bangkok und zurück gebucht, mit jeweils 2 Zwischenstopps. Gebucht habe ich über flugladen.de.
Ich habe den richtigen Flug auf der Webseite ausgewählt, alle Daten eingegeben und per Sofortüberweisung überwiesen.
Als ich dann die Bestätigungsemail erhielt, musste ich feststellen, dass zwar der Hinflug der ist, den ich auch gebucht habe, der Rückflug jedoch der falsche ist. Die Flughäfen sind die selben geblieben, aber der Flug starten zu einer deutlich früheren Uhrzeit in Bangkok und landet deutlich später in Berlin. Ich habe also extrem lange Aufenthalte auf den Flughäfen, wo ich umsteigen muss.
Ich habe mich darauf hin sofort mit flugladen.de in Verbindung gesetzt. Dort wurde mir mitgeteilt, dass alles korrekt sei und ich besagte Flüge, die auch in der Bestätigungsmail zu finden sind, gebucht habe.
Wärend der Buchung habe ich einen Screenshot mit den korrekten Flugdaten gemacht, diesen habe ich an flugladen.de weitergeleitet. Flugladen ließ dies jedoch unkommentiert und beharrt darauf, dass alles seine Richtigkeit hat.
Sie sagten mir, dass sie ein Protokoll angefertig haben, wo zu sehen ist, was genau ist bei meiner Buchung eingegeben habe. Ist es rechtens so ein Protokoll anzufertigen und es auch zu speichern, ohne das man sich auf der Webseite irgendwo anmelden muss? Das würde nämlich heißen, dass sie das von jedem Benutzer anfertigen.
Dieses Protokoll hat mir flugladen.de nun zukommen lassen, allerdings einfach als Text in eine Email kopiert. Die Daten stimmen soweit überein. Komisch ist allerdings, dass dort steht, dass ich über skyscanner.de auf die Seite von Flugladen kommen wäre, was nicht stimmt. Hinzu kommt, dass ich als speziellen Wunsch bei meiner Mitreisenden einen Fensterplatz angegeben habe, was ebenfalls nicht in dem Protokoll auftaucht.

Ich habe flugladen.de außerdem damit konfrontiert, dass es seltsam ist, dass die langen flüge auf ihrer Seite nahezu fasst ausgebucht sind, die kurzen (die Preise von lang und kurz sind identisch) jedoch alle noch ausreichend verfügbar sind.

Kann es sein, dass dies gängige Praxis ist und ich hier auf ein Lockangebot reingefallen bin?
Was kann ich nun tun? Für die Umbuchung will Flugladen 110 Euro haben plus die Gebühren der Airlines.

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wärend der Buchung habe ich einen Screenshot mit den korrekten Flugdaten gemacht, diesen habe ich an flugladen.de weitergeleitet.


Damit kann bewiesen werden, dass kein Vertrag geschlossen wurde (keine übereinstimmende Willenserklärung).

Zitat:
Für die Umbuchung will Flugladen 110 Euro haben plus die Gebühren der Airlines.


Da es keinen Vertrag gibt, sind diese Gebühren nicht rechtens.

Tip:
Beantragen Sie bei Ihrer Bank einen Chargeback (falls sie mit Kreditkarte gezahlt haben).
Senden Sie der Bank die Bestätigung plus die Screenshots zu.
So kommen Sie wieder an ihr Geld ran.

Den Flug würde ich woanders buchen, am besten direkt bei der Airline buchen (auch wenn es ein paar Euro mehr kostet).

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#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn Sie von der 'finalen' Buchungsmaske, da wo Sie anklicken muessen "Jetzt verbindlich buchen", ein Sreenshot haben, dann wird man Ihnen keinen verbindlichen Vertrag nach Ihrer Schilderung der Vorgaenge nachweisen koennen, der Sie zur Zahlung von irgendwelchen Gebuehren verpflichtet.

Zitat:
.... Ist es rechtens so ein Protokoll anzufertigen und es auch zu speichern, ohne das man sich auf der Webseite irgendwo anmelden muss.....

Natuerlich ist das rechtens, denn wie sonst wohl will man Ihren Buchungswunsch verarbeiten.

Zitat:
......Beantragen Sie bei Ihrer Bank einen Chargeback (falls sie mit Kreditkarte gezahlt haben)......

Ja, ja - das mit dem Lesen. Der TE schreibt doch im Eingangsthread klar und deutlich, dass er per Sofortueberweisung gezahlt hat! Und das kann man nicht zurueckrufen bzw. rueckbuchen lassen, da fuer die Hausbank der Ueberweisungsvorgang so erscheint, als haette man ihn selbst und nicht ueber ein 'Bezahl-Portal' getaetigt. Und wenn bei eigenen Ueberweisungen der Betrag erst einmal durchgebucht ist, dann kann man das Geld nicht rueckbuchen lassen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
dass er per Sofortueberweisung gezahlt hat!


Das hatte ich leider überlesen.

Die gute Nachricht ist aber, dass die Flugladen GmbH in Deutschland ansässig ist, d.h. man kann da gerichtlich gut gegen sie vorgehen.

0x Hilfreiche Antwort

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