Reiseveranstalter storniert Reise

14. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Anny456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Reiseveranstalter storniert Reise

Hallo,
Ich habe heute Nacht (ca.2:00 Uhr) eine Reise über XXX gebucht.
Diese habe ich um 2:02 via PayPal bezahlt.
Meine Buchungsbestätigung inkl. Reiseunterlagen habe ich per Mail um 2:03 bekommen.
Um 17:57 bekam ich folgende Mail:
Sehr geehrte Frau XXX,

Sie haben über die Internetseite der XXX eine Reise unseres Hauses gebucht. Diese wurde aufgrund eines Softwarefehlers zu einem falschen Preis bestätigt. Wir müssen deshalb unsere Annahmeerklärung wegen Irrtums anfechten.

Ein Vertrag ist somit nicht zustande gekommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns außerstande sehen, die in Rede stehende Leistung zu dem zugeordneten Preis abzugeben, da dieser deutlich unter dem realistischen Wert der Reise liegt.

Wir möchten uns hierfür ausdrücklich entschuldigen. Sollte Ihr Interesse an dieser Buchung fortbestehen, dürfen wir Sie freundlich bitten, sich mit der Reisevermittlerin XXX hinsichtlich der tatsächlichen Konditionen in Verbindung zu setzen.


Eine Rückerstattung des Reisepreises wurde bis jetzt (23:00) noch nicht vorgenommen.
Diese Reise wurden zu der Zeit zu verschiedenen Reisezeiten sowie Abflughäfen zu ähnlichen Konditionen angeboten die zwischenzeitlich als ausgebucht und ca. eine Stunde später wieder verfügbar dargestellt worden (ich hatte vorher schon versucht die reise zu buchen bekam aber die Info das diese nicht mehr zur Verfügung steht Abbuchung lt PayPal 1:51 und die Rückbuchung 1:54)


Ist das Rechtens? Obwohl ich meine kompletten Reiseunterlagen (Voucher) schon habe und Der Veranstalter das Geld???


-- Editiert Anny456 am 14.03.2015 23:05

-- Editiert Anny456 am 14.03.2015 23:49

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ein klassischer Fall der Irrtumsanfechtung (§ 119 BGB ). Das ist zulaessig. Der Anfechtende (Reiseveranstalter) ist gesetzlich verpflichtet die Anfechtung sofort nach Kenntnisnahme des Irrtums auszusprechen. Daran hat er sich offensichtlich gehalten.

Fuer den Fall der Anfechtung ist er aber auch zum Schadenersatz verpflichtet, wenn Sie eigentlich haetten darauf vertrauen koennen, dass er nicht zur Anfechtung berechtigt war. War fuer Sie von vorneherein erkennbar, dass der Reisepreis derart guenstig war, dass er eigentlich nicht realistisch sein konnte, dann muss der Reiseveranstalter keinen Schadenersatz leisten.

Ich denke, dass der RV im Streitfalle so argumentieren wird.

Ist das nicht der Fall koennen Sie bei einem anderen Veranstalter eine identische Reise buchen und der urspruengliche RV muss Ihnen evtl. Mehrkosten erstatten.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anny456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Reiseveranstaler wirbt ja damit das er der günstigste ist (wenn man die gleiche reise günstiger findet zahlt der RV die differenz sowie 100 euro extra). Wie soll denn den Kunden auffallen das es zu günstig ist?
Es wurde bisher auch noch nicht die rückerstattung der reisekosten veranlasst was doch eigentlich auch bei einer stornierung sofor der fall sein sollte oder nicht???

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Fuer den Fall der Anfechtung ist er aber auch zum Schadenersatz verpflichtet, wenn Sie eigentlich haetten darauf vertrauen koennen, dass er nicht zur Anfechtung berechtigt war.

Er ist aber auch in dem Fall nur zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtet, d.h. bspw. wenn nun alle anderen günstigen Angebote ausgebucht sind und man nun grundsätzlich mehr für die Reise bezahlen muss. Da wird aber der Nachweis schwierig.
Und das hier:
quote:
Ist das nicht der Fall koennen Sie bei einem anderen Veranstalter eine identische Reise buchen und der urspruengliche RV muss Ihnen evtl. Mehrkosten erstatten

wird er definitv nicht tun müssen, das wäre der Erfüllungsschaden.

Niemand von uns kennt das im konkreten Fall vorliegende Preisgefüge. Dann könnte man beurteilen, ob tatsächlich ein Irrtum vorliegt. Waren es 1.500 € statt 2.500 € dann ist die Anfechtung glaubhafter als bei 1.500 € vs. 1.600 €. Ich würde aber den RV in jedem Fall auffordern, mir das Zustandekommen des Irrtums genau zu erläutern. Nicht jeder Fehler berechtigt zu einer Anfechtung. Das Dumme ist nur, dass er das letztendlich aber erst vor Gericht tun muss.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Wie soll denn den Kunden auffallen das es zu günstig ist?.....

Das wird dann ein Richter zu entscheiden haben.

quote:
.....Es wurde bisher auch noch nicht die rückerstattung der reisekosten veranlasst was doch eigentlich auch bei einer stornierung sofor der fall sein sollte oder nicht.....

Uber Paypal kann man das Geld doch zurueckrufen, oder etwa nicht. Von meinen Einkaeufen kenn ich das so.


Viele Gruesse
bernardoselva

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2x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

quote:
.....Das ist in der Tat nicht korrekt (zumindest von der Formulierung).....

Sorry, in der Tat etwas lapsig von mir formuliert. War etwas im Zeitdruck und auf dem Sprung, wollte zum Fussball und freute mich auf ein kuehles Bierchen :cheers:


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!"

-- Editiert bernardoselva am 16.03.2015 01:57

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