Reiseveranstalter sagt Buchung wg. Vertragsende ab

1. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)
Reiseveranstalter sagt Buchung wg. Vertragsende ab

Familie F bucht knapp einem Jahr vorab Ihre nächste Schulferienreise. Etwa ein halbes Jahr vor Reisebeginn verschickt der (dynamische) Reiseveranstalter R die Information, dass auf Grund der (scheinbar spontanen) Beendigung des Vertrags mit dem Hotel H die Buchung geändert und kostenfrei storniert werden müsste/könnte. Flüge und Zimmer sind bei Konkurrenz-Reiseveranstaltern K noch verfügbar, jedoch zu merklich höheren Preisen.

Und nun? Grundsätzlich sehe ich R in der Pflicht zum Schadenersatz, d.h. zur Erstattung des Mehrpreises des günstigsten K. Liege ich damit richtig? Bei so langer Vorlaufzeit zwischen Reiseabsage und geplantem Reisebeginn?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

natuerlich kann es zwischen einem RV und einem Hotel jederzeit zur ausserordentlichen Vertragsaufloesung kommen.

In einem solchen Fall ist der RV allerdings seinen Kunden gegenueber, die einen Aufenthalt in dem 'gekuendigten' Hotel gebucht hatten, zur Vertragserfuellung verpflichtet.

Das bedeutet, dass der RV dem Kunden eine Alternative anbieten muss, die der urspruenglich gebuchten Leistung entspricht oder hoeherwertiger ist.

Kann er das nicht, dann kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und seine Mehraufwendungen vom RV erstattet verlangen(§ 651 c , 3 BGB ).

Warum fragen Sie???? Sie kennen das doch!!!!!


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#2
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Zitat: "Warum fragen Sie???? Sie kennen das doch!!!!!"

:-)
Ich kenne Überbuchungen und Hotelschliessungen, aber dass ein Reiseveranstalter "freiwillig" ein tabliertes Hotel mitten in der Saison ungachtet bestehender Buchungen aus dem Programm wirft (oder umgekehrt?!), ist mir neu.

Gleichwertig ist im Sinne der Lage und Hotelausstattung vielleicht möglich. Da Mitreisende über andere Reiseveranstalter gebucht haben und demnach im Wunschhotel urlauben werden, scheint eine Alternative seitens des Reiseveranstalters nicht machbar.

Der Mehrpeis beläuft sich aktuell auf geschätzte 30% des Reisepreises. Wie ich den Reiseveranstalter einschätze wird dieser kaum sofot das Scheckheft zücken. Da wurde sogar lieber direkt der kotnfreie Storno offeriert - für mich bisher eimalig.

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#3
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

"aber dass ein Reiseveranstalter "freiwillig" ein tabliertes Hotel mitten in der Saison ungachtet"

Dies ist durchaus möglich, wenn nämlich das Hotel gravierende Mängel aufweist, die nicht behoben wurden. Statt jetzt Schadenersatz an die Reisenden wegen Mängeln zahlen zu müssen, trennt man sich lieber gleich.

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#4
 Von 
Erik2007
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Die TUI hatte z.B. in Griechenland zig Hotels gekündigt, die sich im Falle der Wiedereinführung der Drachme nicht den TUI "Kursvorstellungen" unterwerfen wollten.

Dies geschah Anfang dieses Jahres mitten in der Frühbuchersaison. Und es wird nicht wenige geben, die schon im Spätherbst gebucht hatten und dann nach Monaten den Storno bekommen haben.

Allerdings werden nur wenige "Stornierte" einen Schaden haben, da die TUI-Wettbewerber die gleichen Hotels erheblich günstiger anbieten ;-)))))

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-- Editiert Erik2007 am 03.05.2012 13:45

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#5
 Von 
go338495-54b
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 39x hilfreich)


Ich glaube nicht das man sich darauf berufen kann das andere Leute das selbe Hotel bei anderen Anbieter gebucht haben, man hat doch keinen Anspruch auf das Hotel nur des wegen weil andere Leute bei anderen Veranstalter was anderes gebucht haben. man wird ja oft auch drekt am Urlaubsort noch auf andere Hotels umgebucht.

"Gleichwertig ist im Sinne der Lage und Hotelausstattung vielleicht möglich. Da Mitreisende über andere Reiseveranstalter gebucht haben und demnach im Wunschhotel urlauben werden, scheint eine Alternative seitens des Reiseveranstalters nicht machbar"

Und wenn der Veranstalter auf Stur geht muss ja soweiso erst klagen dann besser doch stonieren hat man wenigtens keinen Ärger und wenn man vor Gericht unterliegen sollen zahlt man sich noch dumm und dämlich dazu.


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#6
 Von 
AntoniaW
Status:
Schüler
(400 Beiträge, 248x hilfreich)

Die Gleichwertigkeit zweier Hotels kann doch immer nur der Reisende selbst einschätzen. Es zählen ja nicht irgendwelche objektiven Kriterien wie 5* in Ferienort A. Wenn für den Reisenden der gebuchte Wasserbungalow, der olympischer Pool oder der hoteleigene Golfplatz buchungsentscheidend war, dann ist und bleibt dem so.

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